In der VV 038/18 wird der Antrag der Interessengemeinschaft Natrup auf Aussetzung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, sachl. Teilflächennutzungsplan “Windenergie” behandelt. Leider ist diese Vorlage nicht zur Beratung für den Umweltausschuss vorgesehen worden.

Frage: Warum nicht?

Weiterhin ergeht die dringende Bitte an die Verwaltung, dass sämtliche Beratungen zum Thema “Windenergie” auf jeden Fall im Umweltausschuss erfolgen sollen.

 

Die Beantwortung erfolgt im Protokoll.

 

Antwort der Verwaltung:

Der Antrag der Interessentengemeinschaft Natrup bezieht sich konkret auf das Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde. Für das Bauleitplanverfahren ist die Zuständigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses gegeben, so dass die Beratung lediglich in diesem Ausschuss vorgesehen wurde.