Sitzung: 15.03.2018 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 044/2018
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die
Erweiterung der AFG gemäß
Variante b)
- die Vergabe von
Planungsaufträgen mittels Angebotsverfahren einzuleiten und dem Rat zur
Vergabeentscheidung vorzulegen
- den Evaluierungsprozess
für die ergänzenden Raumkapazitäten einzuleiten, dessen Ergebnisse in
einen Erweiterungsentwurf einzuarbeiten und dem Rat vorzustellen.
Die Verwaltungsvorlage 044/2018 liegt vor.
Herr Götte ist zu diesem TOP anwesend.
Herr Götte erläutert kurz die derzeitige Situation und die
Sichtweise der Schule. Diese Punkte hat die Schulleitung in einer Stellungnahme
ausführlich dargestellt, die Stellungnahme wird als Anlage 4 zum Protokoll übersandt. Der Schule ist es wichtig, dass
das Gesamtkonzept gesehen wird, wenngleich die Zeit knapp ist. Die OGS in der
Grundschule wächst weiter und auch die Grundschule benötigt ihre Räume, so dass
ein weiteres Jahr in der Grundschule nur eine vorübergehende Kompromisslösung
sein kann, spätestens ab dem Schuljahr 2020/2021 wird dringend weiterer Raum
benötigt. Die AFG benötigt Räume für Klassen, Kurse, Differenzierung, Inklusion
und individuelles Lernen. Die Gesamtschule ist teamweise pro Jahrgang
aufgebaut, so dass diese Räume zusammenhängend angebaut werden sollten. Des
Weiteren überreicht er eine Planungsempfehlung zur Freiflächengestaltung von
Schulen –herausgegeben von der Bertelsmannstiftung und dem GUV, und zwar
bezüglich der Frage, ob die Bewegungsfläche auf dem Schulhof im Bereich der
Schulstraße ausreichend ist, wenn hier ein Teil durch Bebauung entfällt.
Außerdem weist er darauf hin, dass bei der Schulhofgestaltung viele Eltern und
Schüler mitgeholfen haben. Dieses Engagement sollte gewürdigt und bei einer evtl. notwendigen Veränderung bedacht
werden.
Anmerkung der
Verwaltung:
Der Soccercourt wird
überbaut aber er sollte an einer anderen Stelle wieder errichtet werden. Der
Anbau im Bereich der Schulstraße könnte barrierefrei gestaltet werden, hier
bestünde eine wesentliche Chance auch den kompletten Altbau mit Ausnahme des
Dachgeschosses mittels Aufzug barrierefrei auszugestalten.
Den Ausschussmitgliedern ist es wichtig, dass die Grundschule in diesem Prozess beteiligt wird, außerdem soll ein Fachplaner mit entsprechenden Referenzen im Bereich Schulbau gefunden werden, der nicht nur den Anbau plant, sondern auch mögliche Veränderungen in den bestehenden Gebäuden im Hinblick auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft. Dieser soll eine zeitliche Vorgabe erhalten, um einen Anbau möglichst zeitnah umzusetzen.
Der Bedarf ergibt sich aus dem Schulentwicklungsplan, siehe auch Seite 46.
Probleme bei der Variante A sieht der Ausschuss auch dahingehend, dass der Streetsoccercouert weichen muss, es Probleme bei der Baustelle auf der Schulstraße geben könnte und der Anbau außerdem nicht barrierefrei erfolgen kann.
Herr Götte beantwortet die Anfragen der Ausschussmitglieder.
Die Verwaltung möge bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates das Urheberrecht des Architekten hinsichtlich des Neubaus an der Dirkes Allee sowie die Vorgaben im Hinblick auf eine mögliche europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen überprüfen. Evtl. soll der Planer zunächst nur die konzeptionelle Planung übernehmen.
Anmerkung der
Verwaltung:
Die rechtliche Überprüfung
des Urheberrechtes ist im September 2017
durch die Rechtsreferendarin geprüft
worden; „Die Gemeinde hat durch die urheberrechtliche Klausel im
Architektenvertrag ein Änderungsrecht eingeräumt bekommen. Daher ist sie
grundsätzlich befugt einen Anbau vorzunehmen. Zuvor sollte sie den Urheber des
Werkes jedoch anhören.“ (Auszug aus der Stellungnahme).
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich im Namen des Bau- und Verkehrsausschusses bei Herrn Götte.
Sodann wird über die Variante B des Beschlussvorschlages der Verwaltung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: