Zunächst werden Anfragen der Ausschussmitglieder aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.02.2012 beantwortet:

 

TOP 15.2 – Anfrage Herr Krotoszynski

An der Anne-Frank-Gesamtschule sind im Zuge der Schulhofumgestaltung Fahrradständer entfernt worden. Können dafür an der Dirkesallee, in Höhe der Werkräume, neue Fahrradständer aufgebaut werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Im Bereich der Dirkesallee sind vor der Bibliothek bereits Fahrradständer installiert. In diesem Bereich ist die Aufstellung weiterer Ständer nicht möglich. Die Dirkesallee darf nicht weiter eingeengt werden. Sie ist als Rettungsumfahrt für Evakuierungsfälle mindestens 3,0 m freizuhalten. Denkbar wäre die Anordnung einer weiteren Aufstellfläche mit entsprechenden Anlehnbügeln für Fahrräder in der Grünfläche vor dem Technikbereich des Altbaues. Diese Fläche müsste entsprechend befestigt und die Anlehnbügel eingebaut werden. Je nach Umfang können hier Kosten bis zu 10.000 € entstehen. Im Haushalt 2012 sind hierfür bislang keine Mittel vorgesehen.

 

TOP 15.4 – Anfrage Frau von Hövel

Es wurde schon vor längerer Zeit beschlossen, einen Gestaltungsbeirat einzurichten. Kann damit gerechnet werden, dass möglichst noch im 1. Quartal eine erste Zusammenkunft der möglichen Beiratsmitglieder stattfindet?

 

Antwort der Verwaltung:

Zu diesem Thema wurde heute unter TOP 9 beraten.

 

TOP 15.5 – Frau von Hövel

Wurde die Verwaltung über ein Bauvorhaben in der Bauernschaft Herkentrup informiert? Hier wurde ein alter Bauernhof umgebaut. Die Gemeinde habe laut Mitteilung des Bauordnungsamtes in Coesfeld keine Einwände geltend gemacht. Stimmt das?

 

Antwort der Verwaltung:

Bereits im Jahr 1987 wurde eine Nutzungsänderung des ehemals landwirtschaftlichen Gebäudes (Kötterhaus) zu einem Wohnhaus mit Nebengebäude genehmigt. Damit wurde das Gebäude Herkentrup 15 der landwirtschaftlichen Nutzung auf Dauer entzogen.

 

Der Umbau und die Modernisierung des Wohnhauses bei gleichzeitiger Errichtung einer 2. Wohneinheit wurde gem. § 35 (4) Nr. 5 BauGB (Erweiterung für Familienmangehörige) genehmigt, d. h. dass die Erweiterung des Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

 

a) Das Gebäude ist zulässigerweise errichtetet worden.

b) Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen.

c) Bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

 

Da es sich bei dem o. g. Bauvorhaben nicht um die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes handelt, bei dem die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleiben muss, bestand seitens der Verwaltung keine Möglichkeit, Einfluss auf die äußere Gestaltung des Gebäudes zu nehmen. Die Voraussetzungen des oben erwähnten § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB lagen vor. Somit war das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

Hiernach erfolgt die Beantwortung einer Frage aus der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2012.

 

TOP 31 – Frage Herr Böttcher

Ist die Gemeinde Havixbeck für die Unterhaltung des Kreisverkehrs im Bereich „Altenberger Str./Wohnpark Habichtsbach“ zuständig, da sich dieser auf einer Kreisstraße befindet?

 

Antwort der Verwaltung:

Im § 3 des Vertragsentwurfs mit dem Kreis Coesfeld soll geregelt werden, dass die Straßenbaulast auf den Kreis Coesfeld übergeht. Die Grünflächenpflege, dieses gilt auch für die Kreisfläche im Mittelpunkt, obliegt der Gemeinde Havixbeck.

 

 

Es werden weiterhin folgende Anfragen gestellt: