Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die AFG gemäß

 

Variante b)

 

·          die Vergabe von Planungsaufträgen mittels Angebotsverfahren einzuleiten und dem Rat zur Vergabeentscheidung vorzulegen. Dabei soll die Fachkompetenz des oder der ausführenden Architekten mittels Referenznachweise dargelegt werden.

 

·          Den Evaluierungsprozess für die ergänzenden Raumkapazitäten einzuleiten und zwar unter Betrachtung und Darstellung der qualitativen Ausstattung der Bestandsräume und unter Prüfung der Erforderlichkeit einer Übergangslösung zur Raumbereitstellung zusammen mit den Schulleitungen. Die Ergebnisse sind in einen Erweiterungsentwurf einzuarbeiten und dem Rat vorzustellen.

 


Die Verwaltungsvorlage 044/2018 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 15.03.2018 TOP 7.2

 

Frau Schäpers hält vor der Beratung dieses TOP fest, dass zukünftig nur besonders bedeutsame Fakten mit Bezug zu diesem Ausschuss bezüglich der räumlichen Erweiterung im Schulausschuss beraten werden sollen. Die Kernzuständigkeit der Beratungen soll im Bauausschuss verbleiben.

 

Frau Böse erläutert die Ergebnisse aus dem Bauausschuss. Dort ist das Votum für die Variante b) aus dem Beschlussvorschlag der VV 044/2018 gefallen. Bei einem entsprechenden Ratsbeschluss für die Variante b) wird die Verwaltung ein für den Schulbereich erfahrenes Architekturbüro zur Durchführung der Planungen für die Raumerweiterung der AFG vorschlagen. Die förmlichen Ausschreibungserfordernisse für die Vergabe eines Planungsauftrages werden zügig geprüft. Eine frühestmögliche Fertigstellung der neuen Räume ist mit der Variante b) erst zum Schuljahr 2020/2021 möglich. Der ursprünglich avisierte Termin 2019/2020 ist nicht mehr umsetzbar. Im Zusammenhang der sich daraufhin entwickelnden Diskussion über die Art und Weise der Umsetzung der anstehenden Maßnahmen stellt der Herr Gromöller fest, dass mit einer ausgereiften Planung und Umsetzung der Raumerweiterung qualitativ gute Ergebnisse erzielt werden und daher die Variante b) die entsprechenden Voraussetzungen schafft, diesen Zielen zu entsprechen.

Nach Beratung schlägt Herr Webering eine Erweiterung des durch den Rat zu fassenden Beschlusses vor, der wie folgt lautet:

 


Abstimmungsergebnis: