Frau Böse berichtet, dass auf der Grundlage der Förderrichtlinien zur Stadterneuerung des Landes NRW die Gemeinde innerhalb des Sanierungsgebietes einen Verfügungsfonds zur Unterstützung und Aufwertung der Ortsmitte einrichtet.   

Im festgelegten Sanierungsgebiet soll privates Engagement für die Aufwertung und Entwicklung der Ortsmitte  unterstützt werden.

Der Verfügungsfonds besteht zu höchstens 50%  aus öffentlichen Finanzmitteln und zu mindestens 50 % aus privaten Mitteln.  Für das Jahr 2018 wurden bereits 10.000 € öffentliche Finanzmittel beantragt (keine Eigenmittel der Gemeinde); hier gilt nun, weitere 10.000 € aus privaten Mitteln zu akquirieren.   

Es ist vorgesehen, dass ein lokales Gremium  über die Verwendung der Fondsmittel und die Umsetzung der Maßnahmen entscheidet. 

Das Gremium sollte einen Querschnitt der Interessenten und aller Akteure in der Ortsmitte der Gemeinde abbilden.  Eine Vorbereitungsgruppe aus Mitgliedern des Marketing-Vereins, von Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und Verwaltung hat als Vorbereitung des Verfügungsfonds  in Verbindung mit Frau Reuscher (externe Moderatorin) im Rahmen einiger Arbeitskreissitzungen Vorschläge für die Festlegung der Rahmenbedingungen entwickelt.  

Der Gemeinderat wird in der 3. Sitzungsfolge über die ausgearbeiteten Richtlinien beraten und den Geltungsbereich – wie auch die Mitglieder des Entscheidungsgremiums  - benennen.   

 

Diese Ausführungen nimmt der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis.