Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan „Stiftsdorf Hohenholte“ hinsichtlich der Änderung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse und der festgelegten Dachneigung für den Bereich des Flurstücks 1163. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 033/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Veränderung in der Form, dass die ehemals festgesetzte Zahl der Vollgeschosse von eingeschossig auf zweigeschossig und die bisher vorgeschriebene Dachneigung von 45- 50 ° auf 30 ° geändert wird.


Die Verwaltungsvorlage 033/2012 liegt vor.