Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Str. III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Änderungsbereich gilt für das gesamte Bebauungsplangebiet, wie in Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012 dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat von der Haupterschließungsstrasse des Gewerbegebietes Hohenholter Str. III in westlicher Richtung abzweigend eine zusätzliche Erschließungsstrasse mit Wendehammer zu errichten, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist. Das für den Bereich der neuen Erschließungsstrasse ausgewiesene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird aufgehoben.

 

Weiterhin wird südlich von der Haupterschließungsstrasse in Richtung Hohenholter Straße ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012 als Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Ferner wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Str. III“ als Satzung beschlossen.

 


Die Verwaltungsvorlage 031/2012 liegt vor.