Sitzung: 22.03.2012 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 031/2012
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes
zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter
Str. III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Änderungsbereich gilt für das gesamte
Bebauungsplangebiet, wie in Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012
dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat von der
Haupterschließungsstrasse des Gewerbegebietes Hohenholter Str. III in
westlicher Richtung abzweigend eine zusätzliche Erschließungsstrasse mit
Wendehammer zu errichten, und zwar in der Form, wie sie in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt
dargestellt ist. Das für den Bereich der neuen Erschließungsstrasse
ausgewiesene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird aufgehoben.
Weiterhin wird südlich von der Haupterschließungsstrasse in Richtung
Hohenholter Straße ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt, und zwar in
der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012 als Anlage 3
beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
Ferner wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Hohenholter Str. III“ als Satzung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 031/2012 liegt vor.