Sitzung: 29.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 119/2017
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung und in Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung
der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr
2018“ vom 08.11.2017 die als Anlage 2 beifügte Satzung.
Gleichzeitig beschließt
der Gemeinderat den auf die bebauten Ortslagen entfallenen Anteil der
Gewässerunterhaltungsgebühren für das Jahr 2018 in Höhe von voraussichtlich
29.444,02 € zu Lasten der Betriebskostenabrechnung der Abwasserbeseitigung im
Jahr 2018 abzuwickeln.
Die
Verwaltungsvorlage 119/2017 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: