Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Ausschuss beschließt, im Sinne des Beratungsergebnisses des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 und der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, die Fassung der Änderungssatzung überarbeiten zu lassen und zur Sitzung des Rates am 07.12.2017 vorzulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 108/2017 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 TOP 12

 

Zunächst liest Herr Gromöller die schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion (siehe Anlage 3 dieses Protokolls) vor. Sodann erfolgt folgende Beantwortung:

 

 

 

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion bzgl. der Verkürzung der Ruhezeiten für Urnengräber von 25 auf 20 Jahre:

 

Die Gebührensatzung für den Friedhof regelt die Höhe der Gebühr für die Grabnutzungszeit. Zu unterscheiden ist dabei die Ruhezeit, deren Länge je nach Grabart in der Friedhofssatzung festgelegt ist. Das Bestattungsgesetz NRW regelt in § 4 Abs. 2, dass die Grabnutzungszeiten für Erd- und Aschebeisetzungen gleich lang sein müssen. Das bedeutet, dass in der Gebührensatzung auch weiterhin von Nutzungszeiten von 25 Jahren für Erd- und Urnengräber ausgegangen werden muss.

Die Frage der Ruhezeit kann zukünftig für Urnen anders in der Friedhofssatzung geregelt werden; hierzu bedarf es aber einer entsprechenden Satzungsänderung. Wenn eine Verkürzung für Urnen auf z. B. 20 Jahre gewünscht sein sollte, hätte dies zur Folge, dass bereits nach Ablauf dieser Frist eine Nachbelegung erfolgen kann. Auf die Gebührenhöhe hat dies jedoch so keine Auswirkungen, vielmehr wird mehr Flexibilität bei der Nachbelegung erreicht.

 

 

Herr Wesselmann weist darauf hin, dass diese Anfrage bereits im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 gestellt, aber nicht protokolliert worden sei.

 

 

Herr Krotoszynski erläutert, dass eine Ruhezeit von 25 Jahren für viele Angehörige hinsichtlich der Pflege der Gräber problematisch sei. Aus diesem Grund befürwortet er die Verkürzung der Ruhezeit für Urnengräber auf 20 Jahre.

Außerdem fragt er nach, wonach sich die Ruhezeit bei Urnenbestattungen richtet – nach der Erdbestattung für Erwachsene oder nach der Erdbestattung für Kinder.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Aktuell richtet sich die Ruhezeit für Urnen nach der ganz überwiegenden Zahl der Bestattungsfälle für Erwachsene. Die Anzahl der Kinderbeisetzungen ist sehr gering.

 

 

Hierauf wird über den Antrag der FDP-Fraktion abgestimmt, die Ruhezeiten für alle Urnengräber von 25 Jahre auf 20 Jahre zu verkürzen und Artikel I § 7 der Satzung entsprechend zu ändern:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltung: 1.

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über folgende Beschlussempfehlung:

 

 

 

 

Nachsatz der Verwaltung:

Bedauerlicherweise ist in der Sitzung nicht klar geworden, dass für einen Änderung der Ruhezeiten für Urnen nicht die Gebührensatzung, sondern die Friedhofssatzung zu ändern wäre. Ferner hat auch im Falle einer entsprechenden Änderung dies keine Auswirkungen auf die Gebührensatzung.

 

Im Ergebnis kann die Fassung der Gebührensatzung – s. Anlage zum Protokoll des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 - beschlossen werden; zur Veränderung der Friedhofssatzung im Sinne des FDP-Antrages wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungsfolgen mit einer entsprechenden Verwaltungsvorlage diese Satzungsänderung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: