Sitzung: 29.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 108/2017
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Ausschuss
beschließt, im Sinne des Beratungsergebnisses des Ausschusses für Umwelt,
Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 und der heutigen Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses, die Fassung der Änderungssatzung überarbeiten zu
lassen und zur Sitzung des Rates am 07.12.2017 vorzulegen.
Die Verwaltungsvorlage 108/2017 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 TOP 12
Zunächst liest Herr Gromöller die schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion
(siehe Anlage 3 dieses Protokolls)
vor. Sodann erfolgt folgende Beantwortung:
Beantwortung der schriftlichen
Anfrage der FDP-Fraktion bzgl. der Verkürzung der Ruhezeiten für Urnengräber
von 25 auf 20 Jahre:
Die Gebührensatzung für den Friedhof regelt die Höhe der Gebühr für die Grabnutzungszeit.
Zu unterscheiden ist dabei die Ruhezeit, deren Länge je nach Grabart in
der Friedhofssatzung festgelegt ist. Das Bestattungsgesetz NRW regelt in § 4
Abs. 2, dass die Grabnutzungszeiten für Erd- und Aschebeisetzungen gleich lang
sein müssen. Das bedeutet, dass in der Gebührensatzung auch weiterhin von
Nutzungszeiten von 25 Jahren für Erd- und Urnengräber ausgegangen werden muss.
Die Frage der Ruhezeit kann zukünftig für Urnen anders in der
Friedhofssatzung geregelt werden; hierzu bedarf es aber einer entsprechenden
Satzungsänderung. Wenn eine Verkürzung für Urnen auf z. B. 20 Jahre gewünscht
sein sollte, hätte dies zur Folge, dass bereits nach Ablauf dieser Frist eine Nachbelegung
erfolgen kann. Auf die Gebührenhöhe hat dies jedoch so keine Auswirkungen,
vielmehr wird mehr Flexibilität bei der Nachbelegung erreicht.
Herr Wesselmann weist darauf hin, dass diese Anfrage bereits im Ausschuss
für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 gestellt, aber nicht
protokolliert worden sei.
Herr Krotoszynski erläutert, dass eine Ruhezeit von 25 Jahren für viele
Angehörige hinsichtlich der Pflege der Gräber problematisch sei. Aus diesem
Grund befürwortet er die Verkürzung der Ruhezeit für Urnengräber auf 20 Jahre.
Außerdem fragt er nach, wonach sich die Ruhezeit bei Urnenbestattungen
richtet – nach der Erdbestattung für Erwachsene oder nach der Erdbestattung für
Kinder.
Nachtrag der Verwaltung:
Aktuell richtet sich die Ruhezeit
für Urnen nach der ganz überwiegenden Zahl der Bestattungsfälle für Erwachsene.
Die Anzahl der Kinderbeisetzungen ist sehr gering.
Hierauf wird über den Antrag der
FDP-Fraktion abgestimmt, die Ruhezeiten für alle Urnengräber von 25 Jahre auf
20 Jahre zu verkürzen und Artikel I § 7 der Satzung entsprechend zu ändern:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltung: 1.
Sodann erfolgt die Abstimmung über folgende Beschlussempfehlung:
Nachsatz der Verwaltung:
Bedauerlicherweise ist in der Sitzung nicht klar geworden, dass für einen
Änderung der Ruhezeiten für Urnen nicht die Gebührensatzung, sondern die
Friedhofssatzung zu ändern wäre. Ferner hat auch im Falle einer entsprechenden
Änderung dies keine Auswirkungen auf die Gebührensatzung.
Im Ergebnis kann die Fassung der Gebührensatzung – s. Anlage zum Protokoll
des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 15.11.2017 -
beschlossen werden; zur Veränderung der Friedhofssatzung im Sinne des FDP-Antrages
wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungsfolgen mit einer
entsprechenden Verwaltungsvorlage diese Satzungsänderung zur Beratung und
Beschlussfassung vorlegen.
Abstimmungsergebnis: