Sitzung: 16.11.2017 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 103/2017
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Maßnahmen gemäß der modifizierten Prioritätenliste zum Förderprogramm
Gute Schule 2020 für die Jahre 2018 und folgende umzusetzen, wobei die Freigabe
der EDV-Ausstattung der Schulen erfolgen soll, nachdem das Medien-Konzept vom
Gemeinderat beschlossen worden ist. Ergänzend kommt hinzu, dass die
Einrichtungsgegenstände für 2019 für die AFG in 2018 veranschlagt werden
sollen. Die Mittel für die Sanierung der Toilettenanlagen sollen komplett für
2018 veranschlagt werden.
Die
Verwaltungsvorlage 103/2017 liegt vor.
Herr
Gromöller erläutert, dass heute (16.11.2017) ein Gespräch mit der NRW-Bank geführt
worden sei. Hierbei sei verdeutlicht worden, dass die Beträge aus dem
Förderprogramm Gute Schule 2020 bis Ende 2020 abgerufen werden müssen, wobei
der Kredit mit 0% verzinst werde. Bei der Verteilung der Mittel auf einzelne
Maßnahmen sei man jedoch flexibel. Es bestehe die Möglichkeit bei Bedarf
einzelne Kosten auf andere Maßnahmen zukünftig umzuverteilen.
Herr Albrecht
spricht sich dafür aus, die Maßnahmen Einrichtung EDV AFG und Einrichtung EDV
Grundschule aus der Prioritätenliste rauszunehmen und heute nicht darüber zu
beschließen. Hierzu müsse noch ein Medien-Konzept mit Kostenaufführung
vorgelegt werden. Des Weiteren plädiert er dafür, die Maßnahme Sanierung
Toiletten Grundschule bereits in 2018 durchzuführen. Herr Wientges ergänzt,
dass die Maßnahme Einrichtung Möbel AFG von 2019 nach 2018 veranschlagt werden
sollen.
Sodann wird über den in der Sitzung erarbeiteten Beschlussvorschlag abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: