Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Havixbeck in der Fassung vom 18.10.2017. Die nächste Fortschreibung ist innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Jahren vorzusehen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 107/2017 liegt vor.

 

Anm. der Schriftführerin:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und vor dem TOP 7 „Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei Haus Sudhues (Ortstermin vor Beginn der Sitzung)“ beraten.

 

 

Frau Böse erläutert, dass mit der Wehrführung und dem Kreisbrandmeister hinsichtlich der vorzuhaltenden Löschwassermenge für die Löschgruppe Hohenholte ein  Kompromissvorschlag unter Beteiligung des Kreisbrandmeisters, der Wehrführung und des Gutachters erzielt worden sei, und zwar mit dem Inhalt, dass in Hohenholte das Löschfahrzeug zeitlich vorgezogen zu beschaffen und die Löschwassermenge von 600 auf 1000 Liter zu erhöhen ist (wurde in die vorliegende Fassung des Brandschutzbedarfsplanes schon eingearbeitet).

 

Hinsichtlich der im Brandschutzbedarfsplan festgestellten Notwendigkeit, die Atemschutzwerkstatt zu ertüchtigen, liegen der Verwaltung erste Planungsansätze vor, die jedoch noch nicht geprüft werden konnten. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Beratung hierzu in der 1. Sitzungsfolge des neuen Jahres vorzunehmen.

 

Herr Wesselmann bedankt sich für das geführte Gespräch und bezieht sich auf den CDU-Antrag vom 12.11.2017 (vorgelegt von Herrn Rosenbaum), und beantragt, den vorliegenden Brandschutzbedarfsplan noch nicht zu beschließen. Zunächst solle der Entwurf offiziell an die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet werden.

 

Der Antrag ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 6 zum Protokoll eingestellt.

 

Herr Wesselmann macht darauf aufmerksam, dass die Ratsmitglieder Rechtssicherheit in ihrer Entscheidung bzgl. des Brandschutzbedarfsplanes wünschen. Er verweist darauf, dass die Hilfsfristen beim Stift Tilbeck nicht eingehalten werden.

 

Anm. der Schriftführerin:

Herr Hense befindet sich ab 19:16 Uhr im Sitzungssaal. Somit sind 9 stimmberechtigte Personen anwesend.

 

Frau Böse fasst zusammen, dass der Brandschutzbedarfsplan nicht von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden müsse und insofern mangels Zuständigkeit dort auch von der Verwaltung nicht vorlegt werden könne. Wenn gewünscht, könne eine schriftliche Stellungnahme des Kreises Coesfeld als Fachaufsicht (vertreten durch den Kreisbrandmeister) hinsichtlich des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes eingeholt werden.

 

Hierauf wird zunächst über den Antrag von Herrn Rosenbaum vom 12.11.2017, der wie folgt lautet, abgestimmt:

 

„Hiermit beantrage ich den Brandschutzbedarfsplan noch nicht zu beschließen, sondern stattdessen den Entwurf offiziell an die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zu überweisen.“

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 3; Nein: 5; Enthaltung: 1.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 107/2017:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: