Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

 

Der Ausschuss empfiehlt nach Beratung die dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Durchführung der Jugendbeiratswahl 2012. Die Wahlordnung soll unter § 1 jedoch um den Punkt der schriftlichen Benachrichtigung der wahlberechtigten Jugendlichen erweitert werden.


Die Verwaltungsvorlage 020/2012 liegt vor.

 

Ausschussvorsitzende Schäpers gibt die Inhalte der Verwaltungsvorlage vor Abstimmung zur Diskussion frei.

 

Mehrere Ausschussmitglieder bemängeln, dass in der neuen Wahlordnung zur Durchführung der Jugendbeiratswahl 2012 nicht aufgeführt sei, dass die wahlberechtigten Jugendlichen durch die Gemeinde schriftlich informiert werden (§ 1)

 

Jugendbeiratsmitglied Minnerop berichtet, dass im Jugendbeirat diesbezüglich schon Überlegungen angestellt wurden. Sie fragt an, ob die Möglichkeit bestehe, neue Flyer zu erstellen. Wahlplakate der letzten Wahl wären noch vorhanden. Ferner weist Frau Minnerop daraufhin, dass viele Mitglieder aus dem Jugendbeirat ausscheiden werden. Öffentliche Bekanntmachungen wären daher sehr wichtig, damit neue Mitglieder nachrücken könnten.

 

Die Verwaltung sagt dem Jugendbeirat Unterstützung bei der Wahlvorbereitung zu.

 

Ausschussvorsitzende Schäpers bittet nunmehr über den Beschlussvorschlag abzustimmen, der jedoch dahingehend ergänzt werden solle, dass in der Wahlordnung die schriftliche Benachrichtigung der wahlberechtigten Jugendlichen fixiert wird.