Wann wird die Beleuchtung an der Freiherr-von-Twickel-Straße durchgeführt werden?

 

Antwort der Verwaltung

 

Verbesserung der Straßenbeleuchtung Kreuzung L874 u. L550                                            

 

Der Kreuzungspunkt liegt im Zuge der sogenannten freien Strecken der beiden Landesstrassen L874 und L550 – also außerhalb der Ortsdurchfahrt.

Außerhalb der Ortsdurchfahrt ist eine Beleuchtung vom Grunde her nicht vorgesehen und gehört insofern nicht zum Umfang der Straßenbaulast, die das Land wahrnimmt.

Wenn dennoch eine Beleuchtung erfolgen soll, wäre das als Initiative der Kommune unter Beachtung der hierfür geltenden technischen Bestimmungen ( Vermeidung von Blendung / Adaptation etc. ) durchführbar. Eine derartige Maßnahme müsste technisch abgestimmt und vereinbart werden.

Die Aufstellung einer Straßenbeleuchtungsanlage kann durch Nutzungsvertrag gestattet werden. Die Beleuchtung muss der DIN EN 13201 (u. a. Adaptionsstrecken) entsprechen.

 

Ausleuchtung der Kreuzung nach DIN EN 13201

Ein Fachunternehmen  hat eine lichttechnische Berechnung nach der DIN EN 13201 durchgeführt.

Auf Grundlage der lichttechnischen Berechnung wurde ein Angebot erstellt.

 

Ergebnis

Nach Auswertung des Angebotes müssen 20 Leuchtstellen neu errichtet werden.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 33.500,00 €. Ferner sind weitere Kosten für Netzanschluss, Pflasterarbeiten etc. zu berücksichtigen.

 

Alternative „Beleuchtung des Fuß-u. Radweges erweitern“

Die bestehende Beleuchtung auf den Fuß- und Radweg kann entsprechend zur Kreuzung L874 u. L550 nach Rücksprache mit Straßen NRW um zwei weitere Leuchtstellen erweitert werden. Die Ausleuchtung beschränkt sich jedoch auf den Fuß- und Radweg, hier gelten auch die Vorschriften der DIN EN 13201.

Die Kosten für die Erweiterung der Beleuchtung beläuft sich auf ca. 3.500,00 €.

 

Die Alternative ist nicht gleich zu setzen mit der o.g. Verbesserung der Straßenbeleuchtung an der Kreuzung L874 und L550.

 

Aufgrund der erheblichen Kosten zur Ausleuchtung der Kreuzung wird hiervon Abstand genommen. Um aber einen positiven Effekt zur Verbindung des Bahnhofes mit der Ortsmitte zu erlangen, werden zwei weitere Leuchten im Bereich des Geh- und Radweges aufgestellt.