Sitzung: 21.09.2017 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Wann wird die
Beleuchtung an der Freiherr-von-Twickel-Straße durchgeführt werden?
Antwort der Verwaltung
Verbesserung
der Straßenbeleuchtung Kreuzung L874 u. L550
Der
Kreuzungspunkt liegt im Zuge der sogenannten freien Strecken der beiden
Landesstrassen L874 und L550 – also außerhalb der Ortsdurchfahrt.
Außerhalb der
Ortsdurchfahrt ist eine Beleuchtung vom Grunde her nicht vorgesehen und gehört
insofern nicht zum Umfang der Straßenbaulast, die das Land wahrnimmt.
Wenn dennoch
eine Beleuchtung erfolgen soll, wäre das als Initiative der Kommune unter
Beachtung der hierfür geltenden technischen Bestimmungen ( Vermeidung von
Blendung / Adaptation etc. ) durchführbar. Eine derartige Maßnahme müsste
technisch abgestimmt und vereinbart werden.
Die
Aufstellung einer Straßenbeleuchtungsanlage kann durch Nutzungsvertrag
gestattet werden. Die Beleuchtung muss der DIN EN 13201 (u. a.
Adaptionsstrecken) entsprechen.
Ausleuchtung
der Kreuzung nach DIN EN 13201
Ein
Fachunternehmen hat eine lichttechnische
Berechnung nach der DIN EN 13201 durchgeführt.
Auf Grundlage
der lichttechnischen Berechnung wurde ein Angebot erstellt.
Ergebnis
Nach
Auswertung des Angebotes müssen 20 Leuchtstellen neu errichtet werden.
Die Kosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 33.500,00 €. Ferner sind weitere
Kosten für Netzanschluss, Pflasterarbeiten etc. zu berücksichtigen.
Alternative
„Beleuchtung des Fuß-u. Radweges erweitern“
Die
bestehende Beleuchtung auf den Fuß- und Radweg kann entsprechend zur Kreuzung
L874 u. L550 nach Rücksprache mit Straßen NRW um zwei weitere Leuchtstellen
erweitert werden. Die Ausleuchtung beschränkt sich jedoch auf den Fuß- und
Radweg, hier gelten auch die Vorschriften der DIN EN 13201.
Die Kosten
für die Erweiterung der Beleuchtung beläuft sich auf ca. 3.500,00 €.
Die
Alternative ist nicht gleich zu setzen mit der o.g. Verbesserung der
Straßenbeleuchtung an der Kreuzung L874 und L550.
Aufgrund der
erheblichen Kosten zur Ausleuchtung der Kreuzung wird hiervon Abstand genommen.
Um aber einen positiven Effekt zur Verbindung des Bahnhofes mit der Ortsmitte
zu erlangen, werden zwei weitere Leuchten im Bereich des Geh- und Radweges
aufgestellt.