Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
1. Die Einladung der
Gremienmitglieder (Rats- und Ausschussmitglieder) zu den Sitzungen erfolgt ab
sofort ausschließlich per Ratsinformationssystem (Mandatos), es sei denn, die
Einladung per Post wird ausdrücklich gewünscht.
2. Ab sofort werden die
Sitzungsunterlagen für die Gremienmitglieder nur noch in digitaler Form über
das Ratsinformationssystem (Mandatos) zur Verfügung gestellt, es sei denn, die
Papierform wird ausdrücklich gewünscht. Die Wahlmöglichkeit beschränkt sich auf
die Papierform oder die ausschließliche digitale Form. Eine Mischform wird
nicht angeboten.
3. Ratsmitgliedern, die
am digitalen Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von
privaten Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 250 € für die laufende
Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines
Mandates anteilmäßig ausgezahlt.
4. Ausschussmitgliedern,
die am digitalen Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung
von privaten Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 125 € für die
laufende Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme
eines Mandates anteilmäßig ausgezahlt. Stellvertretende Sachkundige Bürger
haben keinen Anspruch auf eine Bezuschussung.
5. Die Umstellung auf
das digitale Verfahren soll zum 01.01.2018 erfolgen.
Der zweckgebundene
Zuschuss deckt alle Kosten für Beschaffung, Reparatur und Ausdrucke ab. Bei
einer späteren Rückkehr zu papiergebundenen Sitzungsunterlagen oder
Niederlegung des Mandats werden bereits ausgezahlte Beträge für noch nicht
genutzte Zeiträume, gerechnet auf Monatsbasis, zurückgefordert.
Die
Verwaltungsvorlage 086/2017 liegt vor.
Haupt- und
Finanzausschuss vom 04.10.2017 TOP 10
Frau Schäpers
regt an, dass die Rats- und Ausschussmitglieder ein Formular erhalten sollen,
in dem sie angeben können, ob sie die Sitzungsunterlagen zukünftig in digitaler
oder weiter in Papier formerhalten wollen.
Die
Verwaltung sichert die Zusendung dieses Formulars zu.
Herrn
Rosenbaum erscheint die Höhe der einmaligen Zuschüsse (250 € für
Ratsmitglieder; 125 € für Ausschussmitglieder) als zu gering. Er führt aus,
dass ein solcher Zuschuss in anderen Gemeinden höher sei und stellt den Antrag,
den Zuschuss auf 500 € anzuheben.
Frau Schäpers
beantragt, über die Ziffern 3) und 4) heute nicht abzustimmen. Die Fraktionen
sollen über die Höhe des Zuschusses zunächst beraten. Im Laufe der Diskussion
zieht sie ihren Antrag zurück.
Man einigt
sich darauf den Wortlaut „zu Beginn einer jeden Wahlperiode“ unter den Ziffern
3) und 4) des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage 086/2017 durch „für
die laufende Wahlperiode“ zu ersetzen, ohne die Höhe der Zuschüsse zu ändern.
Über diese geänderte Beschlussempfehlung wird abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: