Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 3

Nach Bratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die der Verwaltungsvorlage 073/2017 beigefügten Anlagen und die Anlagen 7 - 10 zum Protokoll des Gemeinderates vom 12.10.2017 als Grundlage der weiteren Planungen zu verwenden.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 073/2017 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.09.2017 TOP 7

Haupt- und Verkehrsausschuss vom 04.10.2017 TOP 7

 

Anm. der Schriftführerin:

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor dem TOP 17 „Entwicklung der Kosten sowie des Erfolgsplanes für das Regionale-Projekt am Sandsteinmuseum“ beraten.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Gromöller Herrn Klaus Tombrock vom Büro A.K.T.

 

 

Zunächst werden zwei schriftliche Anfragen der Ratsmitglieder beantwortet:

 

 

Schriftliche Anfrage von Herrn von Schönfels: Vorlage 073/2017 Freigabe des Entwurfes Baumberger Sandsteinmuseum

 

Mit E-Mail vom 03.10.2017 hat Herr von Schönfels folgende Anfragen gestellt, welche vom Büro frei[RAUM]planung im Einzelnen beantwortet werden:

 

 

„1. Bei der AKT wurde der Riegel um einige Meter nach Süden verschoben bei der Außengestaltung nicht“

Antwort:

Das Büro frei[RAUM]planung wurde Mitte/Ende August beauftragt und erhielt daraufhin von uns die zu dem Zeitpunkt abgestimmte Vorentwurfsplanung zum Hochbau. Diese diente für die ersten Überlegungen zur Freianlagengestaltung. Im Zuge unserer Entwurfsplanung wurden seit dem Veränderungen vorgenommen, die zunächst aber keinen entscheidenden Einfluss auf die Vorentwurfsplanung der Freianlagengestaltung hatten.

 

„2. Bei der AKT ist die vom Förderverein gewünschte Remise eingeplant bei Herrn Gernemann nicht. Dieser Bereich südlich des Museums und des Riegels wurde noch gar nicht gartenplanerisch angefasst.“

Antwort:

Bzgl. der Remise besteht noch grundsätzlicher Abstimmungsbedarf mit dem Förderverein und mit der Genehmigungsbehörde. Wenn die Lage des Gebäudes, die Größe und Gestaltung geklärt ist, wird diese in die Freianlagenplanung einbezogen.

 

 

„3. Im Straßenverlauf des Gennericher Weges Steht bei der AKT ein Baum, bei der „freiRAUMplanung“ sinnvollerweise nicht“

Antwort:

Wie in der Anmerkung zu Pkt. 1 bereits aufgeführt, hat das Büro frei[RAUM]planung zunächst auf der Basis des (Hochbau)Vorentwurfs ein Freianlagenkonzept erarbeitet, dass aufgrund der zeitlich sehr begrenzten Zeit (Beauftragung Mitte/Ende August, Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen) nicht mehr in vollem Umfang in die Hochbauplanung und umgekehrt übernommen werden konnte.

 

„Nach den Vorgaben der HOAI sind alle an der Planung Beteiligten verpflichtet, ihre Planungsergebnisse den Beteiligten mitzugeben, damit diese jeweils übernommen werden können. Wenn ein Entwurf freigegeben werden soll, muss man davon ausgehen, dass dieser vollständig ist.“

Antwort:

Zum Zeitpunkt der Bauausschusssitzung lag der Entwurf für den Hochbau als VORABZUG und der Vorentwurf für die Freianlagen vor. Dieser unterschiedliche Planungsstand ist mit den zeitlichen Abläufen (siehe Anmerkung zu Pkt. 3) zu begründen und wurde von uns offensichtlich nicht eindeutig kenntlich gemacht. Die sich daraus ergebenen Mißverständnisse bitten wir zu entschuldigen. Die Unterschiede in der Plandarstellung haben jedoch keinen Einfluss auf die grundsätzliche Planung und Ermittlung der Kosten.

 

„Da das hier nicht der Fall ist, ist zu befürchten, dass eine koordinierende Stelle gar nicht vorhanden ist. Das birgt große Gefahren in sich, wie schon an der Kostenentwicklung festgestellt werden kann.

Die bis jetzt ersichtliche Vorgehensweise lässt kein klares System erkennen. So kann der Rat diese Maßnahme nicht ruhigen Gewissens begleiten.“

Antwort:

Wir koordinieren die Abstimmung der Planung mit allen an der Planung Beteiligten. Im fortwährenden Planungsverlauf gibt es immer wieder unterschiedliche Planungsstände bei den Beteiligten. Wir werden zukünftig dafür Sorge tragen, dass es vor den Präsentationen zur besseren Nachvollziehbarkeit einen detaillierteren Abgleich der Darstellungen geben wird.

 

„Ich darf Sie deswegen bitten, bis zur Ratssitzung am 12.10.2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die einzelnen Beteiligten koordiniert und in ihrer Qualität besser geführt werden können.“

 

 

„Ergänzungsfrage:

 

Welche Kosten entstehen und wie sind die rechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau des DG der Scheune“.

Antwort:

  1. Der Ausbau würde Belichtungsflächen (Dachflächenfenster, Gauben, o.ä.) und einen 2. Rettungsweg über eine Außentür und Außentreppe erforderlich machen. Beides ist aus denkmalpflegerischer Sicht höchstwahrscheinlich nicht möglich. Die Möglichkeiten einer Nutzung des DG werden wir beim nächsten Planungsgespräch mit der Denkmalbehörde erörtern.
  2. Die Statik der Holzbalkendecke lässt den Ausbau des DG im derzeitigen Zustand nicht zu. Hier müsste mit ergänzenden Konstruktionen umfangreich nachgearbeitet werden.
  3. Der Brandschutz lässt mit der Einstufung als eingeschossige Versammlungsstätte einen Ausbau des DG nicht zu.
  4. Aufgrund der vorgenannten Gründe, die eine Nutzung des DG der Scheune sehr unwahrscheinlich machen, wurden von uns noch keine Kosten ermittelt.

 

Ergänzend zu den o.g. Anmerkungen erhalten Sie im Anhang die überarbeitete Vorentwufsplanung des Büro frei[RAUM]planung (Vorentwurf; Vorentwurf mit Entwässerung). Dazu der Hinweis vom Büro frei[RAUM]planung, dass die Kostenschätzung vorbehaltlich der noch nicht vorliegenden Höhenangaben und Prüfung des Kanalnetzes gilt.

 

Anm. der Schriftführerin:

Die überarbeitete Vorentwurfsplanung des Büros frei[RAUM]planung zusammen mit dem Vorentwurf mit Entwässerung sind im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlagen 5 und 6 zum Protokoll eingestellt.

 

 

 

 

Schriftliche Anfragen von Herrn Albrecht: Sandsteinmuseum

 

Die Anfragen von Herrn Albrecht werden ebenfalls im Einzelnen vom Büro frei[RAUM]planung wie folgt beantwortet:

 

„1. Treppenabgang Ostseite Durchfahrtsscheune

Herr Bastian hat seinerzeit angeregt dass dort eine Treppenanlage als Zugang für Mitarbeiter usw. zum Wendehammer Rabertsweg angelegt werden soll. Im Plan ist diese Treppe nun eingezeichnet. Im Plan ist aber weiter nicht zu erkennen wie die Anbindung erstellt werden soll.

Ist die Treppenanlage im gesamten Konzept mit inbegriffen? Sind die Kosten auch mit einkalkuliert?“

Antwort:

Die im Plan eingezeichnete Treppe seitl. der Scheune stellt die vorh. Treppe zum Kellergeschoss unter der Scheune dar, nicht den Zugang vom Wendehammer am Rabertsweg. Dieser Zugang ist von uns durch den Neubau geplant. Da die Vermessungsarbeiten noch nicht ausgeführt wurden (Aufmaß Treppe, Feststellung Geländehöhen, Feststellung Anschlusshöhen zu umgebenden Grundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen, etc.) ist der Bereich der Treppe zum Kellergeschoss und der Zugang zum Wendehammer noch nicht detaillierter planbar. Die eingezeichnete Treppe ist daher lediglich als "Platzhalter" zu sehen.

„2. Lagerraum in dem Riegel

Um das Lager (an der Küche) befüllen zu können, müssen alle Sachen durch die Küche transportiert werden. Ist das aus Sicht der Hygienevorschrift OK? Was sagen die Fachleute hierzu?“

Antwort:

Die Planung wurde von Herrn Dr. Eichler mit Herrn Milling von der Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld besprochen, der grundsätzlich damit einverstanden ist. Herr Milling muss und wird im Zuge der weiteren Planung weiterhin beteiligt.

 

„3. Foyer in der Durchfahrtsscheune

Im BauAs wurde die Frage gestellt, ob durch eine Schiebetür der Mehrzweckraum und das Foyer verbunden werden können. Bei größeren Veranstaltungen können dann beide Räume miteinander verbunden genutzt werden.

Ist hier schon eine Klärung mit der Denkmalbehörde statt gefunden?“

Antwort:

Das nächste Planungsgespräch mit Beteiligung der Denkmalbehörde findet am 12.10.17 statt. Dann wird unter anderem auch die Möglichkeit einer Verbindung zwischen Garderobe und Mehrzweckraum erörtert.

 

„4. Catering bei größeren Veranstaltungen in der Durchfahrtsscheune

Hier wurde im BauAs gefragt, wie sich der Caterer bei größeren Veranstaltungen organisiert. Die Durchfahrtsscheune wird dann sicherlich zu klein werden.

Sind hierzu schon weitere Gedanken gemacht worden?“

 

Antwort:

Da das Gastronomiekonzept noch nicht geklärt ist, können dazu noch keine konkreten Planungen erarbeitet werden.

 

 

 

Nach der Beantwortung der Fragen erklärt Frau Böse, dass aus denkmalpflegerischer Sicht von der Nutzung des Dachgeschosses möglichst abgesehen werden solle, weil mit der Nutzungsänderung erhebliche Baumaßnahmen, die die Originalsubstanz betreffen, verbunden seien.

 

Herr Tombrock erhält das Wort und geht anhand von Folien auf die Gesamtanlage, das Haupthaus, den Lageplan und die Scheune ein. Die 4 Folien sind dem Protokoll als Anlagen 7, 8, 9 und 10 beigefügt.

 

Er erklärt, dass die Denkmalbehörde gegen eine komplette Öffnung des Raumes in der Wagendurchfahrtsscheune sei, welche im Bau- und Verkehrsausschuss am 21.09.2017 vorgeschlagen wurde. Frau Böse ergänzt, dass im östlichen Teil des Gebäudes die sanitären Bereiche eingefügt werden sollen. Durch Schiebelemente wolle man die Nutzbarkeit des Veranstaltungsraumes erweitern und die teilweise Mitnutzung des Foyerbereiches ermöglichen.

 

Die Anfrage von Herrn Hense wie teuer die zwei Schiebetüren sein werden, kann in der Sitzung nicht beantwortet werden.

Auf die Frage von Herrn Eilers, ob durch eine Verkleinerung des Gastronomie-Bereiches, Einsparungen erzielt werden können, rät Herr Tombrock davon ab. Den Bereich der Gastronomie sieht er als wichtig an, durch den Einnahmen generiert werden können.

 

Herr Dr. Höfener vertritt die Meinung, dass noch einige Fragen bzgl. der Planung, des Raumkonzeptes und der Koordinierungsstelle geklärt werden müssen. Aus diesem Grund könne in der heutigen Sitzung kein Beschluss gefasst werden. Die FDP-Fraktion spricht sich gegen den vorgestellten Entwurf aus, da die Kosten nicht eingehalten werden.

 

Um Förderfristen einhalten zu können, erläutert Frau Böse, dass ein Antrag mit einem Planentwurf gestellt werden müsse. Über die gestalterischen Details der Remise könne auch zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. Der Förderverein habe sich bereit erklärt, den von der Gemeinde zu tragenden  Eigenanteil für die Remise zu übernehmen. Hierbei seien aber die Kosten für die notwendige Infrastruktur nicht enthalten. Die Frage der Förderfähigkeit der neuen Remise bei gleichzeitiger Freistellung der Gemeinde vom Eigenanteil müsse noch mit der Bezirksregierung geklärt werden.

 

Herr Eilers macht darauf aufmerksam, dass in der heutigen Sitzung nicht über die endgültige Planung, sondern den Entwurf für die Antragsstellung beraten werde.

 

Folgende Anträge werden hintereinander gestellt:

-       Frau Schäpers stellt den Antrag auf Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 073/2017; ferner stellt sie den Antrag auf Ende der Debatte.

-       Herr von Schönfels stellt den Antrag, die Planer zu beauftragen, sowohl die Planung als auch die Kosten hierfür zur Ratssitzung am 09.11.2017 entwurfsreif vorzustellen;

-       Herr Wesselmann stellt den Antrag auf Sitzungsunterbrechung.

 

Es wird zuerst über Herrn Wesselmanns Antrag auf Sitzungsunterbrechung abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 10; Nein: 11; Enthaltung: 1.

 

In der darauf folgenden Diskussion, wie weiter zu verfahren ist, verlässt Herr Hense den Sitzungssaal, wodurch 21 stimmberechtigte Personen anwesend sind.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 073/2017 abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 9; Nein: 9; Enthaltung: 2.

 

Da 21 stimmberechtigte Personen während der Abstimmung im Sitzungssaal anwesend sind, stimmt das Abstimmungsergebnis nicht. Es wird ein Zählfehler festgestellt. Der Beschluss war somit ungültig. Hierauf wird die Sitzung von 20:48 Uhr bis 21:00 Uhr unterbrochen.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 21:00 Uhr wird durch die Schriftführerin festgestellt, dass 22 stimmberechtigte Personen im Sitzungssaal anwesend sind.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den in der heutigen Sitzung vorgestellten Entwurf:

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: