Sitzung: 12.10.2017 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 073/2017
Nach
Bratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die der Verwaltungsvorlage
073/2017 beigefügten Anlagen und die Anlagen 7 - 10 zum Protokoll des
Gemeinderates vom 12.10.2017 als Grundlage der weiteren Planungen zu verwenden.
Die
Verwaltungsvorlage 073/2017 liegt vor.
Bau-
und Verkehrsausschuss vom 21.09.2017 TOP 7
Haupt-
und Verkehrsausschuss vom 04.10.2017 TOP 7
Anm. der Schriftführerin:
Dieser
Tagesordnungspunkt wird vor dem TOP 17 „Entwicklung der Kosten sowie des
Erfolgsplanes für das Regionale-Projekt am Sandsteinmuseum“ beraten.
Zu
diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Gromöller Herrn Klaus Tombrock vom Büro
A.K.T.
Zunächst
werden zwei schriftliche Anfragen der Ratsmitglieder beantwortet:
Schriftliche Anfrage
von Herrn von Schönfels: Vorlage 073/2017 Freigabe des Entwurfes Baumberger
Sandsteinmuseum
Mit
E-Mail vom 03.10.2017 hat Herr von Schönfels folgende Anfragen gestellt, welche
vom Büro frei[RAUM]planung im Einzelnen beantwortet werden:
„1. Bei der AKT wurde der Riegel um
einige Meter nach Süden verschoben bei der Außengestaltung nicht“
Antwort:
Das
Büro frei[RAUM]planung wurde Mitte/Ende August beauftragt und erhielt
daraufhin von uns die zu dem Zeitpunkt abgestimmte Vorentwurfsplanung zum
Hochbau. Diese diente für die ersten Überlegungen zur Freianlagengestaltung. Im
Zuge unserer Entwurfsplanung wurden seit dem Veränderungen vorgenommen, die
zunächst aber keinen entscheidenden Einfluss auf die Vorentwurfsplanung der
Freianlagengestaltung hatten.
„2. Bei der AKT ist die vom
Förderverein gewünschte Remise eingeplant bei Herrn Gernemann nicht. Dieser
Bereich südlich des Museums und des Riegels wurde noch gar nicht gartenplanerisch
angefasst.“
Antwort:
Bzgl.
der Remise besteht noch grundsätzlicher Abstimmungsbedarf mit dem Förderverein
und mit der Genehmigungsbehörde. Wenn die Lage des Gebäudes, die Größe und
Gestaltung geklärt ist, wird diese in die Freianlagenplanung einbezogen.
„3. Im Straßenverlauf des Gennericher
Weges Steht bei der AKT ein Baum, bei der „freiRAUMplanung“ sinnvollerweise
nicht“
Antwort:
Wie
in der Anmerkung zu Pkt. 1 bereits aufgeführt, hat das Büro frei[RAUM]planung
zunächst auf der Basis des (Hochbau)Vorentwurfs ein Freianlagenkonzept
erarbeitet, dass aufgrund der zeitlich sehr begrenzten Zeit (Beauftragung
Mitte/Ende August, Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen) nicht mehr in vollem Umfang
in die Hochbauplanung und umgekehrt übernommen werden konnte.
„Nach den Vorgaben der HOAI sind alle
an der Planung Beteiligten verpflichtet, ihre Planungsergebnisse den
Beteiligten mitzugeben, damit diese jeweils übernommen werden können. Wenn ein
Entwurf freigegeben werden soll, muss man davon ausgehen, dass dieser
vollständig ist.“
Antwort:
Zum
Zeitpunkt der Bauausschusssitzung lag der Entwurf für den Hochbau als VORABZUG
und der Vorentwurf für die Freianlagen vor. Dieser unterschiedliche
Planungsstand ist mit den zeitlichen Abläufen (siehe Anmerkung zu Pkt. 3) zu
begründen und wurde von uns offensichtlich nicht eindeutig kenntlich gemacht.
Die sich daraus ergebenen Mißverständnisse bitten wir zu entschuldigen. Die
Unterschiede in der Plandarstellung haben jedoch keinen Einfluss auf die grundsätzliche
Planung und Ermittlung der Kosten.
„Da das hier nicht der Fall ist, ist
zu befürchten, dass eine koordinierende Stelle gar nicht vorhanden ist. Das
birgt große Gefahren in sich, wie schon an der Kostenentwicklung festgestellt
werden kann.
Die bis jetzt ersichtliche
Vorgehensweise lässt kein klares System erkennen. So kann der Rat diese
Maßnahme nicht ruhigen Gewissens begleiten.“
Antwort:
Wir
koordinieren die Abstimmung der Planung mit allen an der Planung Beteiligten.
Im fortwährenden Planungsverlauf gibt es immer wieder unterschiedliche
Planungsstände bei den Beteiligten. Wir werden zukünftig dafür Sorge tragen,
dass es vor den Präsentationen zur besseren Nachvollziehbarkeit einen
detaillierteren Abgleich der Darstellungen geben wird.
„Ich darf Sie deswegen bitten, bis zur
Ratssitzung am 12.10.2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die einzelnen
Beteiligten koordiniert und in ihrer Qualität besser geführt werden können.“
„Ergänzungsfrage:
Welche Kosten entstehen und wie sind
die rechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau des DG der Scheune“.
Antwort:
- Der Ausbau
würde Belichtungsflächen (Dachflächenfenster, Gauben, o.ä.) und einen 2.
Rettungsweg über eine Außentür und Außentreppe erforderlich machen. Beides
ist aus denkmalpflegerischer Sicht höchstwahrscheinlich nicht möglich. Die
Möglichkeiten einer Nutzung des DG werden wir beim nächsten
Planungsgespräch mit der Denkmalbehörde erörtern.
- Die Statik der
Holzbalkendecke lässt den Ausbau des DG im derzeitigen Zustand nicht zu.
Hier müsste mit ergänzenden Konstruktionen umfangreich nachgearbeitet
werden.
- Der
Brandschutz lässt mit der Einstufung als eingeschossige Versammlungsstätte
einen Ausbau des DG nicht zu.
- Aufgrund der
vorgenannten Gründe, die eine Nutzung des DG der Scheune sehr
unwahrscheinlich machen, wurden von uns noch keine Kosten ermittelt.
Ergänzend zu den o.g. Anmerkungen
erhalten Sie im Anhang die
überarbeitete Vorentwufsplanung des Büro frei[RAUM]planung (Vorentwurf;
Vorentwurf mit Entwässerung). Dazu der Hinweis vom Büro frei[RAUM]planung,
dass die Kostenschätzung vorbehaltlich der noch nicht vorliegenden Höhenangaben
und Prüfung des Kanalnetzes gilt.
Anm. der
Schriftführerin:
Die überarbeitete
Vorentwurfsplanung des Büros frei[RAUM]planung
zusammen mit dem Vorentwurf mit Entwässerung sind im Ratsinformationssystem
(nur online) als Anlagen 5 und 6 zum Protokoll eingestellt.
Schriftliche Anfragen
von Herrn Albrecht: Sandsteinmuseum
Die
Anfragen von Herrn Albrecht werden ebenfalls im Einzelnen vom Büro
frei[RAUM]planung wie folgt beantwortet:
„1. Treppenabgang Ostseite
Durchfahrtsscheune
Herr Bastian hat seinerzeit angeregt dass dort eine
Treppenanlage als Zugang für Mitarbeiter usw. zum Wendehammer Rabertsweg
angelegt werden soll. Im Plan ist diese Treppe nun eingezeichnet. Im Plan ist
aber weiter nicht zu erkennen wie die Anbindung erstellt werden soll.
Ist die Treppenanlage im gesamten Konzept mit inbegriffen?
Sind die Kosten auch mit einkalkuliert?“
Antwort:
Die
im Plan eingezeichnete Treppe seitl. der Scheune stellt die vorh. Treppe zum
Kellergeschoss unter der Scheune dar, nicht den Zugang vom Wendehammer am
Rabertsweg. Dieser Zugang ist von uns durch den Neubau geplant. Da die
Vermessungsarbeiten noch nicht ausgeführt wurden (Aufmaß Treppe, Feststellung
Geländehöhen, Feststellung Anschlusshöhen zu umgebenden Grundstücken und
öffentlichen Verkehrsflächen, etc.) ist der Bereich der Treppe zum
Kellergeschoss und der Zugang zum Wendehammer noch nicht detaillierter planbar.
Die eingezeichnete Treppe ist daher lediglich als "Platzhalter" zu
sehen.
„2. Lagerraum in dem Riegel
Um das Lager (an der Küche) befüllen zu können, müssen alle
Sachen durch die Küche transportiert werden. Ist das aus Sicht der
Hygienevorschrift OK? Was sagen die Fachleute hierzu?“
Antwort:
Die
Planung wurde von Herrn Dr. Eichler mit Herrn Milling von der
Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld besprochen, der grundsätzlich
damit einverstanden ist. Herr Milling muss und wird im Zuge der weiteren
Planung weiterhin beteiligt.
„3. Foyer in der Durchfahrtsscheune
Im BauAs wurde die Frage gestellt, ob durch eine Schiebetür
der Mehrzweckraum und das Foyer verbunden werden können. Bei größeren Veranstaltungen
können dann beide Räume miteinander verbunden genutzt werden.
Ist hier schon eine Klärung mit der Denkmalbehörde statt
gefunden?“
Antwort:
Das
nächste Planungsgespräch mit Beteiligung der Denkmalbehörde findet am 12.10.17
statt. Dann wird unter anderem auch die Möglichkeit einer Verbindung zwischen
Garderobe und Mehrzweckraum erörtert.
„4. Catering bei größeren
Veranstaltungen in der Durchfahrtsscheune
Hier wurde im BauAs gefragt, wie sich der Caterer bei größeren
Veranstaltungen organisiert. Die Durchfahrtsscheune wird dann sicherlich zu
klein werden.
Sind
hierzu schon weitere Gedanken gemacht worden?“
Antwort:
Da
das Gastronomiekonzept noch nicht geklärt ist, können dazu noch keine konkreten
Planungen erarbeitet werden.
Nach der Beantwortung der Fragen erklärt Frau Böse,
dass aus denkmalpflegerischer Sicht von der Nutzung des Dachgeschosses
möglichst abgesehen werden solle, weil mit der Nutzungsänderung erhebliche
Baumaßnahmen, die die Originalsubstanz betreffen, verbunden seien.
Herr Tombrock erhält das Wort und geht anhand von
Folien auf die Gesamtanlage, das Haupthaus, den Lageplan und die Scheune ein.
Die 4 Folien sind dem Protokoll als Anlagen
7, 8, 9 und 10 beigefügt.
Er erklärt, dass die Denkmalbehörde gegen eine
komplette Öffnung des Raumes in der Wagendurchfahrtsscheune sei, welche im Bau-
und Verkehrsausschuss am 21.09.2017 vorgeschlagen wurde. Frau Böse ergänzt,
dass im östlichen Teil des Gebäudes die sanitären Bereiche eingefügt werden
sollen. Durch Schiebelemente wolle man die Nutzbarkeit des Veranstaltungsraumes
erweitern und die teilweise Mitnutzung des Foyerbereiches ermöglichen.
Die Anfrage von Herrn Hense wie teuer die zwei
Schiebetüren sein werden, kann in der Sitzung nicht beantwortet werden.
Auf die Frage von Herrn Eilers, ob durch eine
Verkleinerung des Gastronomie-Bereiches, Einsparungen erzielt werden können,
rät Herr Tombrock davon ab. Den Bereich der Gastronomie sieht er als wichtig
an, durch den Einnahmen generiert werden können.
Herr Dr. Höfener vertritt die Meinung, dass noch
einige Fragen bzgl. der Planung, des Raumkonzeptes und der Koordinierungsstelle
geklärt werden müssen. Aus diesem Grund könne in der heutigen Sitzung kein
Beschluss gefasst werden. Die FDP-Fraktion spricht sich gegen den vorgestellten
Entwurf aus, da die Kosten nicht eingehalten werden.
Um Förderfristen einhalten zu können, erläutert Frau
Böse, dass ein Antrag mit einem Planentwurf gestellt werden müsse. Über die
gestalterischen Details der Remise könne auch zu einem späteren Zeitpunkt
beraten werden. Der Förderverein habe sich bereit erklärt, den von der Gemeinde
zu tragenden Eigenanteil für die Remise
zu übernehmen. Hierbei seien aber die Kosten für die notwendige Infrastruktur
nicht enthalten. Die Frage der Förderfähigkeit der neuen Remise bei
gleichzeitiger Freistellung der Gemeinde vom Eigenanteil müsse noch mit der
Bezirksregierung geklärt werden.
Herr Eilers macht darauf aufmerksam, dass in der
heutigen Sitzung nicht über die endgültige Planung, sondern den Entwurf für die
Antragsstellung beraten werde.
Folgende Anträge werden hintereinander gestellt:
-
Frau Schäpers stellt den Antrag auf Abstimmung über
den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 073/2017; ferner stellt sie den
Antrag auf Ende der Debatte.
-
Herr von Schönfels stellt den Antrag, die Planer zu
beauftragen, sowohl die Planung als auch die Kosten hierfür zur Ratssitzung am
09.11.2017 entwurfsreif vorzustellen;
-
Herr Wesselmann stellt den Antrag auf
Sitzungsunterbrechung.
Es wird zuerst über Herrn Wesselmanns Antrag auf
Sitzungsunterbrechung abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt: Ja: 10; Nein: 11; Enthaltung:
1.
In der darauf folgenden Diskussion, wie weiter zu
verfahren ist, verlässt Herr Hense den Sitzungssaal, wodurch 21
stimmberechtigte Personen anwesend sind.
Es wird über den Beschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage 073/2017 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9; Nein: 9; Enthaltung: 2.
Da 21 stimmberechtigte Personen während der Abstimmung
im Sitzungssaal anwesend sind, stimmt das Abstimmungsergebnis nicht. Es wird
ein Zählfehler festgestellt. Der Beschluss war somit ungültig. Hierauf wird die
Sitzung von 20:48 Uhr bis 21:00 Uhr unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 21:00 Uhr wird durch
die Schriftführerin festgestellt, dass 22 stimmberechtigte Personen im
Sitzungssaal anwesend sind.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den in der heutigen
Sitzung vorgestellten Entwurf:
Abstimmungsergebnis: