Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, den als Anlage 1 der Vorlage 054/2017 beigefügten geänderten
Entwurf des Planes zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger
Straße“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3
BauGB für die Dauer von 14 Tagen erneut öffentlich auszulegen.
Da durch die Änderung
des Entwurfs des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung
betroffene Öffentlichkeit beschränkt und die Auslegungszeit verkürzt werden.
Die
Verwaltungsvorlage 054/2017 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.09.2017 TOP 9
Abstimmungsergebnis: