Sitzung: 21.09.2017 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Zunächst
werden folgende Anfragen aus der letzten Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses vom 14.06.2017 beantwortet:
TOP 15.2
Herr Greiff: Fußweg Blickallee
Der Begegnungsverkehr zwischen Fußgängern,
Fahrradfahrern und älteren Bürgern mit Rollatoren auf dem Fußweg auf der
Blickallee zu den Märkten ist wegen der Enge des Fußweges nicht möglich. Kann
die Verwaltung überprüfen, ob durch eine einfache Verbreiterung des Weges der
Verkehr verbessert werden kann?
Antwort der Verwaltung:
Eine
Verbreiterung des Fuß-und Radweges ist derzeit nicht möglich, da die anliegende
Grünfläche nach dem B-Plan „Ortskern“ als Ausgleichsfläche festgesetzt wurde.
Der
überwiegende Teil der Grünfläche befindet sich nicht im Eigentum der Gemeinde.
TOP 15.3
Herr Eilers: Grundstück an Münsterstraße
Ist für das am Ende der Münsterstraße befindliche
freie Baugrundstück ein Bebauungsplan erlassen worden? Darf dort gebaut werden,
obwohl im Bereich des Grundstückes ein Zulauf zum Zitterbach verläuft und
dieser bei Starkregen über die Ufer
tritt? Besteht für den Bauherren eine Ausgleichsverpflichtung für den Eingriff?
Antwort der Verwaltung:
Das
Grundstück Münsterstraße 84 liegt nicht innerhalb eines rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich des Grundstückes
„Wohnbaufläche“ aus. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens wurde daher gem. § 34
Abs. 1 Baugesetzbuch „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile“ geprüft. Die Baugenehmigung wurde seitens des Kreises
Coesfeld erteilt, da sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Auch wird das Ortsbild nicht beeinträchtigt.
Zur
Entwässerung ist zu sagen, dass das Oberflächenwasser aus den anliegenden
Ackerflächen und der Straßenentwässerung der L 550 resultiert. Es handelt sich dabei um kein
unterhaltungspflichtiges Gewässer. Dieses Oberflächenwasser wird über einen
Graben/Mulde über das Grundstück und schließlich über eine ca. 40 m lange
Rohrleitung DN 300 in den Zitterbach geleitet.
Eine
Ausgleichsverpflichtung für den Eingriff besteht für den Bauherrn nicht.
TOP 15.5
Herr Middrup: Kreisverkehr
An der 2. Ausfahrt am Kreisverkehr im Baugebiet Am
Stopfer ist das Pflaster durch Wendemanöver von LKWs verschoben worden. Kann
die Verwaltung prüfen, ob der Kreisverkehr wieder instandgesetzt werden kann?
Antwort der Verwaltung:
Die
Schäden am Kreisverkehr im Baugebiet Am Stopfer wurden beseitigt.
TOP 15.6
Herr Albrecht: Beleuchtung
Herr Albrecht fragt an, ob der Fuß- und Radweg in
Hohenholte zwischen der Straße „Auf dem Stift“ bei Vieth und der
St.-Georg-Straße / Gräfte ein Schulweg ist und insofern zu beleuchten ist.
Antwort der Verwaltung:
Der o.g. Fuß- und Radweg ist kein Schulweg und daher
nicht zwingend zu beleuchten. Folgeanträge wären aus den
Gleichberechtigungsgrundsatz nur schwerlich abzulehnen.
Für eine Beleuchtung dieses Weges werden Kosten in
Höhe von ca. 3000,-€ (Mast, Leuchte, Netzanschluss, Pflasterarbeiten)
geschätzt.
Seitens der Ausschussmitglieder werden weiterhin
folgende Anfragen gestellt: