Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ der Gemeinde Havixbeck, und zwar im Verfahren gem. § 13 a BauGB. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer bebaubaren Fläche auf den Flurstücken 433 und 398 der Flur 10, um auf diesen jeweils ein Wohnhaus mit Garage bzw. Carport errichten zu können. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage 056/2017 als Anlage 1 anliegenden Planausschnitt schwarz umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den als Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Änderungsplan zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Auch die Landwirtschaftskammer Westfalen Lippe ist als berührter Träger öffentlicher Belange in dem Änderungsverfahren zu beteiligen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 056/2017 liegt vor.


Abstimmungsergebnis: