Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 19. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 003/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenzen des Flurstücks 962 in nordöstlicher Richtung zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 003/2012 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt sind.

 

Weiterhin wird die 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 003/2012 liegt vor.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen. Ratsmitglied Böttcher bittet die Verwaltung jedoch, den Verwaltungsvorlagen zukünftig folgende Unterlagen beizufügen:

 

1. Antrag, aus dem sich die begehrte Planänderung ergibt

2. Detailzeichnung

3. Übersichtsplan, aus dem sich Flur und Flurstück ergeben.

 

Hier nach lässt Ausschussvorsitzender Geschwinder über den Beschlussvorschlag abstimmen.