Zu diesem Tagesordnungspunkt sind auch mehrere Ausschussmitglieder des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof anwesend.

 

Ausschussvorsitzender Geschwinder begrüßt zunächst Herrn Dr. Böngeler von dem Büro enveco.

 

Herr Dr. Böngeler stellt sein Büro und die Vorgehensweise zur Erarbeitung einer Potentialanalyse anhand einer PowerPoint-Präsentation vor, die als Anlage 2 zum Sitzungsprotokoll im Sitzungsprogramm Session eingestellt ist.

Herr Dr. Böngeler berichtet, dass die enveco Gutachten im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen erstelle und sich mit der Beratung und der Erstellung von Gutachten, z. B. Flächenpotentialanalysen beschäftige. Zur Zeit sei die enveco für mehrere Kommunen tätig. Herr Dr. Böngeler erklärt kurz die einzelnen Schritte zur Ermittlung der potentiellen Suchräume unter Berücksichtigung vorgegebener Schutz- und Restriktionsbereiche und Abstände. Die dann verbleibenden Potentialflächen seien einem Abschichtungsverfahren zu unterziehen. Hierbei seien besonders die ökologischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Herr Dr. Böngeler stellt sich nach dem Vortag für Nachfragen zur Verfügung.

 

Auf Nachfrage, ob das Stift Tilbeck mit besonderer Aufmerksamkeit im Hinblick auf ausreichende Abstände berücksichtigt werde, antwortet Herr Dr. Böngeler, dass ein Gebäude wie das Stift Tilbeck individuell behandelt und in solchen Fällen eine größere Sichtachse freigelassen werde.

 

 

Es werden keine weiteren Fragen gestellt. Sodann erteilt Ausschussvorsitzender Geschwinder Frau Bredemann vom Büro ökoplan das Wort.

 

 

Frau Bredemann erläutert ebenfalls anhand einer PowerPoint-Präsentation, die als Anlage 3 zum Sitzungsprotokoll im Sitzungsprogramm Session eingestellt ist, welche Tätigkeitsbereiche das Büro ökoplan abdeckt und wie von dort die Erstellung einer Potentialanalyse vorgenommen werde. Frau Bredemann erklärt, dass das Büro ökoplan zur Zeit ebenfalls viele Kommunen zum Thema Windenergie berate.

Zur Feststellung von potentiellen Gebieten müsse man zunächst „harte und weiche Tabuzonen“ ermitteln, in denen eine Errichtung von Windenergieanlagen nicht möglich sei. Die dann verbleibenden Potentialflächen seien einer weiteren Betrachtung, in Bezug auf lokale Gegebenheiten und naturschutzfachlicher Kriterien, zu unterziehen.

 

Nach dem Vortag steht Frau Bredemann für Fragen zur Verfügung.

 

 

Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder teilt Frau Bredemann mit, dass nach Ermittlung der potentiellen Flächen das Thema Artenschutz besonders berücksichtigt werde. Hier greife man beispielsweise auf Linfos-Informationen zurück und handele in Absprache mit der Landschaftsbehörde.

 

Auf das Kriterium Windhöffigkeit angesprochen, gibt Frau Bredemann an, dass man davon ausgehen könne – siehe auch Windenergieerlass – dass sich eine Windanlage mit einer Höhe von 150m wirtschaftlich lohne. Wenn gewünscht, könne aber auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angefertigt werden. Die Aussage, ob ein besonders hohes oder niedriges Windpotential vorliege, werde zu einem späteren Zeitpunkt getätigt.

 

Auf die Frage, ob es auch möglich sei, nur einzelne Teile des Leistungsangebotes, welches in vier Teile aufgegliedert sei, zu beauftragen, gibt Frau Bredemann an, dass es grundsätzlich möglich sei. Es sei schon vorgekommen, dass Gemeinden die harten Tabuzonen selbst ermittelt hätten. Üblicherweise werden von den Gemeinden aber alle vier Leistungsphasen beauftragt.

 

 

Hiernach werden keine weiteren Fragen mehr an Frau Bredemann gestellt. Der Ausschussvorsitzende Geschwinder bittet nun Herrn Winterkamp vom Büro wwk sich vorzustellen.

 

Herr Winterkamp stellt das Büro wwk ebenfalls anhand einer PowerPoint-Präsentation vor, die als Anlage 4 zum Sitzungsprotokoll im Sitzungsprogramm Session eingestellt ist.

Auch das Büro wwk habe bereits Erfahrungen bei der Ermittlung von Flächen für die Nutzung von Windenergie. Zum Ablauf der Untersuchung teilt Herr Winterkamp mit, dass zuerst ein Katalog mit Ausschlusskriterien unter Berücksichtigung von rechtlichen und fachlichen Vorgaben erstellt werde. Bei den verbleibenden potentiellen Flächen müssten dann noch die Kriterien Artenschutz, z. B. Stichwort Fledermäuse und Naturschutz beachtet werden. Außerdem werde nur nach Flächen gesucht, auf denen wenigstens drei Anlagen aufgestellt werden könnten.

 

Herr Winterkamp stellt sich nach seinem Vortrag für Fragen zur Verfügung. Es werden keine Fragen gestellt.

 

Zu den weiteren Beratungen wird auf TOP 21 im nichtöffentlichen Teil verwiesen.