Nach eingehender Beratung lässt Ausschussvorsitzender Geschwinder über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die geplante Stichstraße muss eine ausreichende Breite von 6,35m haben.
  2. Am Ende der Straße muss ein Wendehammer platziert werden.
  3. Die Länge der Straße muss optimiert werden.

 

einstimmig beschlossen

 

Sodann lässt Ausschussvorsitzender Geschwinder über die zu berücksichtigende Breite des Gehweges bei der Hauptzufahrtsstraße abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dass der Gehweg eine Breite von 1,50m haben soll.

 

mehrheitlich beschlossen, Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 3

 

Sodann berichtet Herr Jonek über den geplanten Kanalbau und erklärt die Funktion des Regenklärbeckens. Die hierzu aufkommenden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Jonek direkt.

 

Es wird angeregt, durch die Verwaltung prüfen zu lassen, ob der Anschluss einer Regen- und Schmutzwasserleitung im Bereich des Wendehammers in einer möglicherweise südlich verlaufenden Stichstraße realisierbar wäre.


Die Verwaltungsvorlage 005/2012 liegt vor.

 

Ausschussvorsitzender Geschwinder begrüßt Herrn Wiemann und Herrn Jonek von der ARGE Münsterstraße.

Herr Wiemann berichtet anhand einer PowerPoint-Präsentation über den geplanten Straßenbau, Herr Jonek über den geplanten Kanalbau. Die PowerPoint-Präsentation ist als Anlage 7 im Sitzungsprogramm Session eingestellt.

 

Herr Wiemann berichtet zunächst, dass der Einfahrtsbereich vom alten in das neue Gewerbegebiet erneuert werden soll, um hier einen regelkonformen Querschnitt zu erhalten, wobei in Teilbereichen wegen fehlender Grundstücksverfügbarkeit die Trasse einen Begegnungsverkehr von 2 LKW nicht zulässt.

 

Ratsmitglied Krotoszynski sieht keinen Grund, warum die bereits vorhandene Fahrbahn bis zum alten Wertstoffhof erneuert werde müsse, der Zustand der Straße wäre noch in Ordnung

 

Im Verlauf der Beratungen wird die vorgeschlagene Trassenführung und –breite in der Haupterschließungsachse begrüßt; zur Frage der notwendigen Gehwegbreite entsteht eine lebhafte Diskussion.

 

Zu der von der ARGE vorgeschlagenen zusätzlichen Erschließungsstraße abzweigend in westlicher Richtung wird seitens der Ausschussmitglieder einhellig die Auffassung vertreten, dass der Querschnitt zu schmal ist, eine Wendemöglichkeit fehlt und der Einmündungsbereich für gewerblichen Schwerlastverkehr nicht geeignet ist.

 

Da der Bebauungsplan in diesem Bereich lediglich ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht vorsieht, hatte sich der Planer an dieser Vorgabe orientiert. Da die Maße jedoch nicht ausreichen, muss ggfls. der Bebauungsplan (in einem vereinfachten Verfahren) geändert werden.