Die kürzlich erfolgten Einzelbenachrichtigungen haben bei vielen Eltern zu Unverständnis geführt. Eine Umstellung des Bezahlsystems auf einen monatlichen Betrag i.H.v. 50 € ohne Spitzabrechnung führt offensichtlich zu einer faktischen Erhöhung des Essensgelds mindestens bei denjenigen Kindern, die die Ferienbetreuung nicht in Anspruch nehmen. Ferner stellt sich die Frage, warum das bisherige Abrechnungssystem für die OGS umgestellt werden muss und für die AFG nicht. Daher die Anfrage gem. Geschäftsordnung: Kann die Verwaltung bitte zu diesem Sachverhalt Stellung nehmen insbesondere in Verbindung mit der Bereitstellung der Ergebnisse des durchgeführten Vergleichs mit anderen OGS-Einrichtungen anderer Kommunen und einer Übersicht der aus dem neuen Havixbecker Preismodell resultierenden Einnahmen-Ausgaben-Übersicht? Bitte erläutern Sie in diesem Zusammenhang auch, ob es sich dabei um einen reinen Preisvergleich mit den übrigen Kommunen handelt oder ob auch die Qualität des Essens mit einbezogen wurde?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Zurzeit werden die Kosten für das verpflichtende Mittagessen bei der OGS noch mit Hilfe des Programms der Firma meal-o über das Guthabensystem von den Eltern aktiv eingezahlt und das Essen bei z.B. bei Krankheit abbestellt. In den Ferien und an den Brückentagen kann dieses System nicht genutzt werden, weil es nicht flexibel im Hinblick auf die individuellen An- und Abmeldungen der Kinder einsetzbar ist. An diesen Tagen erfolgt eine aufwändige manuelle Abrechnung für das Mittagessen der OGS-Kinder. So muss auch das digitale System in oben erwähnten Phasen ruhend gestellt und nach den jeweiligen Ferien und anderen schulfreien Tagen über Einzeleingaben wieder bereitgestellt werden. Mit stetig steigender Kinderzahl in der OGS steht der Aufwand dieser teilmanuellen Abrechnungssysteme in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis. Das gilt für den Zeit- und Personaleinsatz des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. und auch für den Personaleinsatz der Verwaltung der Gemeinde Havixbeck. Erst recht gilt diese Unverhältnismäßigkeit für eine vollständige manuelle Spitz-Abrechnung der Mittagessen ganz ohne digitale Unterstützung bei einer OGS mit annähernd 180 betreuten Schulkindern.

 

Mit der Einführung der Pauschale ab dem 1.8.2017 geht keine Erhöhung der Kosten für das Mittagessen einher. Als Basis für die Pauschale wurden die bisher auch bestehenden 2,90 € je Mittagessen zu Grunde gelegt. Die Kinder können an jedem Tag, auch in den Ferien und an den sogenannten Brückentagen die OGS besuchen. Dies ist allerdings an ca. 4 Wochen im Jahr nicht möglich, wenn die OGS in den Sommerferien und an maximal 4 Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist. Diese 4 Wochen wurden in der Pauschalberechnung mindernd berücksichtigt. Jedes Kind in der OGS kann aus pädagogischen Gründen einen Befreiungstag in Anspruch nehmen. Dieser Tag wurde ebenfalls mit einem halben Tag berücksichtigt, weil nicht jedes Kind diesen Tag benötigt. Die OGS-Woche wird daher mit 4,5 Tagen und nicht mit 5 Tagen betrachtet. Im Ergebnis werden 212,4 Verpflegungstage zu Grunde berechnet. Hierbei wurde eine Pauschale von 51,33 € ermittelt. Tatsächlich werden aber 50,00 € als monatliche Pauschale zu Grunde gelegt und monatlich per Lastschrift eingezogen. Eine Vergleichsberechnung zum Vorjahr 2016 ergab, dass mit dieser Pauschale keine Erhöhung des bisher entrichteten Kostenbeitrags erfolgt. Die durchschnittlich im Jahr 2016 ausgegeben Essen wurden mit dem oben genannten Berechnungsmodell verglichen. In dieser Vergleichsberechnung lagen die monatlichen Kosten sogar etwas über den von ihnen zu entrichtenden 50,00 € / Monat. Vergleiche mit anderen Gemeinden ließen erkennen, dass es sich bei 50,00 € im Monat um eine übliche Vergütung handelt, die zu keiner unangemessenen Benachteiligung führt. Bei erheblichen Nahrungsmittelallergien sind Befreiungen von der Zahlung der Pauschale grundsätzlich möglich.

 

Eltern deren Kinder in den Tagen außerhalb der regulären Schulzeit seltener die OGS besuchen, zahlen im Verhältnis etwas mehr, als diejenigen Kinder die an allen Betreuungsangeboten teilnehmen, weil sie tatsächlich weniger Essen benötigen, als durchschnittlich zu Grunde gelegt wurde. Daher kann es dazu führen, dass Eltern eine Ungerechtigkeit empfinden. Meine Mitarbeiterinnen in der Schulverwaltung berichten allerdings auch von Eltern, die sich für diese zukünftige vereinfachte Form der Bezahlung der Mittagessen bedankt haben, weil sie für sich eher Vorteile und keine Benachteiligungen erkennen.

 

Bereits in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2009, Aktenzeichen: 7 A 10431/09) wurde bestätigt, dass zur Vermeidung eines erheblichen Verwaltungsaufwands, eine Stadt berechtigt ist, eine Monatspauschale für die Teilnahme eines Kindes am Mittagessen im Kindergarten zu erheben. Hier ging es im Jahr 2007 um eine Pauschale von 45,00 € bei 216 Verpflegungstagen, welche monatlich für das Essen zu entrichten waren. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßgabe der Zulässigkeit einer Pauschale grundsätzlich auch auf die OGS übertragbar ist.

 

Mit den Vergütungen für das Mittagessen erreicht die Gemeinde Havixbeck bei weitem keine Kostendeckung der tatsächlich entstandenen Kosten. Für die Bereitstellung der Mittagessen wird Personal in der Mensa, der OGS und in der Verwaltung der Gemeinde Havixbeck benötigt. Dazu kommen Sachkosten, wie Einkauf der Lebensmittel, Raumbereitstellung, Küchenausstattung in der OGS usw. Wir sind hier in Havixbeck in der vorteilhaften Situation, dass ein selbst hergestelltes, hochwertiges Essen für jede (n) Schüler (in) in Havixbeck bereitgestellt werden kann. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden ebenso wie besondere Ernährungswünsche, z.B. schweinefleischfreie Kost, berücksichtigt. Diese Besonderheiten sollten in der Gesamtbetrachtung der Essensvergütung ebenso einbezogen werden.

 

Im Ergebnis verbleiben ca. 6000,00 € Mindereinnahmen für das Jahr 2016 bei der Position Mittagessen für die OGS-Kinder. Abschreibungen auf das Gebäude Forum/Mensa sind hierbei nicht berücksichtigt, da durch die multifunktionelle Nutzung außerhalb der Mensazwecke, wie Veranstaltungen und andere Nutzungen, eine Einzelbetrachtung nicht möglich ist. Das gleiche gilt für den neu eingerichteten OGS-Speiseraum im Schulgebäude, dieser wird von der Schule und anderen Einrichtungen mitgenutzt.

 

Mit Wegfall des digitalen Verfahrens für die OGS werden jährlich 1100,00 € eingespart, weil die Vergütung an die Fa. meal-o wegfällt. Im Personalbereich wird es zu Minderaufwendungen bei den Schulträgeraufgaben/ Mittagessen OGS und im Finanzzentrum kommen, weil die Begleitung des elektronischen Guthabensystems entfällt. Mit den in diesen Bereichen freigesetzten Kapazitäten ist es dort möglich, Aufgabenzuwächse teilweise aufzufangen. So hat es in der OGS seit dem Jahr 2012 bis heute einen Zuwachs der Fallzahlen von 65 % gegeben, welcher derzeit mit unverändertem Personaleinsatz in den betroffenen Arbeitsbereichen begleitet wird.