Sitzung: 15.12.2011 Gemeinderat
Ratsmitglied Frau
Leufgen führt aus, dass ein auf privatem Grund liegender Weiher vor einigen
Tagen auf Anordnung des Eigentümers zu 2/3 zugekippt wurde.
Dieser Weiher ist, bzw.
war, mit dem Kanalnetz der Gemeinde Havixbeck verbunden.
In welcher Form kann die
Gemeinde den Rat über
- die möglichen Auswirkungen der Versiegelung
- den in diesem Zusammenhang möglicherweise vorhandenen
Siebenbachverlauf unter Einbeziehung der Ursprungsquelle
informieren.
Vielleicht kann das ja
ein Tagesordnungspunkt in einer der nächsten UA-Sitzungen werden.
Antwort der Verwaltung:
Bei dem sog. Weiher auf einem Grundstück an der Gennericher Straße
handelt es sich nach einer rechtlichen Bewertung des Kreises Coesfeld - untere
Wasserbehörde - um einen privaten Gartenteich, der nicht unter die Vorschriften
des Wasserrechts fällt. Auch der geltende Bebauungsplan enthält keine
Festsetzungen, die eine nachhaltige Sicherung dieses Teiches fordern. Über ein
anderes Privatgrundstück wurde allerdings in der Vergangenheit Regenwasser, das
von Privatgrundstücken sowie über einen Straßenseitengraben gesammelt wurde, in
diesen Teich geleitet. Wiederum über private Grundstücke fand die Ableitung des
Regenwassers statt mit einer Anbindung an die gemeindliche
Regenwasserkanalisation im Bereich des Rabertsweg. Eine rechtliche Sicherung
der Leitungsführungen auf den Privatgrundstücken ist nicht vorhanden; der
genaue Verlauf der Leitungen wurde erst jetzt mittels Kamerabefahrung
ermittelt. Mit dem Eigentümer des Gartenteiches ist seitens der Gemeinde
vereinbart worden, dass die Zu- und Ablaufsituation zunächst nicht verändert
wird, um Rückstauereignisse, die auch andere Privatgrundstücke tangierten, zu
vermeiden. Darüber hinaus wird zur Zeit geprüft, wie das gesammelte Regenwasser
ordnungsgemäß an den vorhandenen Regenwasserkanal im Bereich der Gennericher
Straße angeschlossen werden kann, damit eine Leitung über Privatgrundstücke
zukünftig unterbleiben kann.
Als Zwischenergebnis kann festgestellt werden, dass einem Verfüllen des
Teiches aus rechtlichen Gründen nichts entgegensteht. Die ordnungsgemäße
Aufrechterhaltung des Regenwasserabflusses ist gewährleistet und wird zukünftig
öffentliche rechtlich erfolgen.
Im Rahmen der nächsten Sitzungsfolge kann durch mündlichen Vortrag der
Verwaltung der Sachverhalt noch weiter im Detail dargestellt werden.