Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW S. 394) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung beschlossen:

 

Artikel I

 

Der § 2 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck im Kreis Coesfeld vom 30.08.2011 in der Fassung der bislang gültigen 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck vom 04.08.2003 wird wie folgt geändert:

 

§ 2

Steuermaßstab und Steuersatz

 

(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a)      nur ein Hund gehalten wird                                                                        72,00 €

b)     zwei Hunde gehalten werden                                                         84,00 € je Hund

c)      drei oder mehr Hunde gehalten werden                                      96,00 € je Hund

d)     ein gefährlicher Hund gehalten wird                                             480,00 €

e)     zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden                576,00 € je Hund.

 

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.

Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck im Kreis Coesfeld tritt zum 01.01.2012 in Kraft.

 


Vorlage 136/2011 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2011, TOP 12, abgesetzt

 

Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss: