Sitzung: 15.12.2011 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 136/2011
Aufgrund
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950),
und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW S. 394) hat der Rat der
Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 15.12.2011 folgende Änderungssatzung
zur Hundesteuersatzung beschlossen:
Artikel
I
Der
§ 2 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck im Kreis Coesfeld vom
30.08.2011 in der Fassung der bislang gültigen 2. Satzung zur Änderung der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck vom 04.08.2003 wird wie folgt
geändert:
§ 2
Steuermaßstab
und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von
einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a)
nur ein Hund
gehalten wird 72,00 €
b)
zwei Hunde
gehalten werden 84,00
€ je Hund
c)
drei oder mehr
Hunde gehalten werden 96,00
€ je Hund
d)
ein gefährlicher
Hund gehalten wird 480,00
€
e)
zwei oder mehr
gefährliche Hunde gehalten werden 576,00
€ je Hund.
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt
wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.
Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 4 gewährt
wird, werden mitgezählt.
Artikel
II
Diese
Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck im Kreis
Coesfeld tritt zum 01.01.2012 in Kraft.
Vorlage 136/2011 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2011, TOP 12, abgesetzt
Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss: