Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 11

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, als weitere Entscheidungshilfe für die Feststellung von Windeignungsbereichen eine Potentialanalyse für das gesamte Gemeindegebiet erstellen zu lassen.

Hierzu sollen sich in der nächsten Sitzungsfolge mindestens 3 Planungsbüros mit einem Angebot vorstellen.

Der Gemeinderat beschließt, dass Windkraftanlagen möglichst ausschließlich als Bürgerwindanlagen entstehen sollen.

 

Die Verwaltung möge zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses  rechtliche Möglichkeiten prüfen, inwiefern die Schaffung von Bürgerwindanlagen im Vorfeld einer weitergehenden gemeindlichen Planung für Investitionswillige verbindlich geregelt werden kann.


Die Verwaltungsvorlage 131/2011 liegt vor.

 

In seinen Erläuterungen beantragt Ratsmitglied Hense namens der CDU-Fraktion, über nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:

 

Beim Umstieg auf erneuerbare Energien hat nach Auffassung des Gemeinderates die Windkraft eine hohe Bedeutung. Allerdings spricht der Gemeinderat sich dafür aus, dass die Ausweisung von Windeignungsstandorten im Gemeindegebiet ausschließlich zur Errichtung von Bürgerwindparks/Bürgerwindrädern (Gesellschafter von Betreibergesellschaften Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Havixbeck, Betreibergesellschaft mit Sitz in Havixbeck) erfolgen kann.

 

Dieses vorausschickend beschließt der Gemeinderat nach Beratung, als weitere Entscheidungshilfe für die Feststellung von Windeignungsbereichen eine Potenzialanalyse für das gesamte Gemeindegebiet erstellen zu lassen. Hierzu sollen sich in der nächsten Sitzungsfolge mindestens 3 Planungsbüros mit einem Angebot vorstellen.

 

Die Verwaltung möge darüber hinaus rechtliche Möglichkeiten prüfen, die die Umsetzung dieses Ratsbeschlusses, nämlich die Schaffung von Bürgerwindanlagen, im Vorfeld einer weitergehenden gemeindlichen Planung für Investitionswillige sicherstellen.

 

Seitens verschiedener Ratsmitglieder wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Ratsbeschluss zunächst einer rechtlichen Überprüfung bedarf.

 

Während der sehr ausführlichen Diskussion wird von Bürgermeister Gromöller folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages vorgeschlagen:

 

Der Gemeinderat beschließt, Windkraftanlagen ausschließlich als Bürgerwindanlagen zuzulassen.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird an der Abstimmung über den gestellten Antrag festgehalten.

 

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass eine Entscheidung über die Art des Betriebes der Windkraftanlagen aus Rechtsgründen nicht innerhalb des Bauleitplanverfahrens erfolgen kann. Vielmehr ist außerhalb des Planungsprozesses durch geeignete rechtliche Schritte sicherzustellen, dass die Form der Bürgerwindkraftanlagen Vorrang hat.

 

So dann lässt Bürgermeister Gromöller über den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage 131/2011 abstimmen.

 

Nach Protesten seitens der CDU-Fraktion wird zunächst über den o.a. weitergehenden Antrag der CDU-Fraktion abstimmt:

Dieser wird mit 12 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Sodann lässt der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage 131/2011 incl. der von Frau Böse vorgeschlagenen Ergänzung abstimmen.