Als planerische Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung des Daches
über dem Funktionsraum in der Friedhofshalle zu beachten sind, werden
festgelegt:
- Das
Flachdach soll ersetzt werden durch ein Gefälledach; hierbei soll die
Entwässerung nach außen erfolgen.
- Es sollen
keine Lichtkuppeln über den Abschiedräumen installiert werden. Die Beleuchtung
soll durch eine beleuchtete Glasplatte in der Decke erfolgen, damit der Charakter
der Räume erhalten bleibt.
3. Der hintere der 4 Abschiedsräume, soll durch
Versetzen der Tür zum Flur erweitert werden.
Ein notwendiger Anstrich in heller Farbe
sollte eingeplant werden.
Mit den Arbeiten sollte möglichst im Frühjahr des kommenden Jahres
begonnen werden.
Hierfür wird die vorzeitige Mittelfreigabe im Sinne von § 82 (1) Nr. 1
GO NRW wegen der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme genehmigt.
Die Verwaltung soll darüber hinaus überprüfen, ob urheberrechtliche
Bedenken gegen die Umgestaltung sprechen.
Ratsmitglied Frau Schäpers hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Vorlage Nr. 122/2011 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 24.11.2011, TOP 8
Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2011, TOP 15
Seitens der Verwaltung wird aufgeführt, dass es in der Beschlussempfehlung richtig heißen müsse:
Als planerische Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung des Daches über dem Funktionsraum in der Friedhofshalle zu beachten sind, werden festgelegt:
1. …
2. Es sollen keine Lichtkuppeln über den Abschiedräumen installiert werden. …
3. …
…
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss: