Sitzung: 15.12.2011 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 12
Vorlage: 116/2011
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Änderung der
bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW zum
Bebauungsplan „Wohnpark Habichtsbach“ hinsichtlich der Änderung der
festgesetzten Hauptfirstrichtung in einem Teilbereich des Bebauungsplanes,
welcher in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 116/2011 als Anlage 1 beigefügten
Planausschnitt umrandet dargestellt ist.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Veränderung in der Form,
dass die ehemals traufenständig festgesetzte Firstrichtung nunmehr in traufen-
oder giebelständiger Form gewählt werden kann. Die Änderung ist in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 116/2011 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt
dargestellt.
Die Verwaltungsvorlage 116/2011 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 24.11.2011, TOP 14