Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes „Pieperfeld“, und zwar im Verfahren gem. § 13 a BauGB. Ziel der
Planung ist die
Schaffung der Möglichkeit einer Bebauung der rückwärtigen Grundstücke des
Masbecker Heideweges.
Der zu ändernde Bereich
ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 042/2017 als Anlage 1 beigefügten
Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat den als Anlage 3 zum Protokoll der Ratssitzung vom
06.07.2017 beigefügten Änderungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes
„Pieperfeld“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der
betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Verwaltung möge bis
zur Ratssitzung mit den Grundstückseigentümern die Möglichkeit der Verschiebung
der bebaubaren Flächen um einige Meter nach Osten klären.
Die
Verwaltungsvorlage 042/2017 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 14.06.2017 TOP 12
Die
Verwaltung ist beauftragt worden bis zur Ratssitzung zu prüfen, ob eine
Verschiebung der bebaubaren Fläche um einige Meter nach Osten möglich ist.
Frau Böse
führt aus, dass das gewünschte Gespräch stattgefunden habe. Die Eigentümer
seien mit der Verschiebung nach Osten einverstanden.
Nachtrag der Verwaltung:
Die Verschiebung der bebaubaren Fläche
soll um ca. 2,5 Meter erfolgen.
Im besagten
Gespräch habe man sich mit den Eigentümern auf eine Firsthöhe von 9 Metern
geeinigt.
Hierzu sei
ein neuer Planentwurf mit einer Firsthöhe von 9 Metern und dem verschobenen Baufeld
erstellt werden, der dem Protokoll als Anlage
3 beigefügt ist.
Sodann erfolgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung laut Bau- und Verkehrsausschuss, wobei über den in der Ratssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt geänderten Bebauungsplan (Anlage 3 zum Ratsprotokoll) abgestimmt wird:
Abstimmungsergebnis: