Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“, und zwar im Verfahren gem. § 13 a BauGB. Ziel der

Planung ist die Schaffung der Möglichkeit einer Bebauung der rückwärtigen Grundstücke des Masbecker Heideweges.

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 042/2017 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den als Anlage 3 zum Protokoll der Ratssitzung vom 06.07.2017 beigefügten Änderungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung mit den Grundstückseigentümern die Möglichkeit der Verschiebung der bebaubaren Flächen um einige Meter nach Osten klären.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 042/2017 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 14.06.2017 TOP 12

 

Die Verwaltung ist beauftragt worden bis zur Ratssitzung zu prüfen, ob eine Verschiebung der bebaubaren Fläche um einige Meter nach Osten möglich ist.

 

Frau Böse führt aus, dass das gewünschte Gespräch stattgefunden habe. Die Eigentümer seien mit der Verschiebung nach Osten einverstanden.

Nachtrag der Verwaltung:

Die Verschiebung der bebaubaren Fläche soll um ca. 2,5 Meter erfolgen.

 

Im besagten Gespräch habe man sich mit den Eigentümern auf eine Firsthöhe von 9 Metern geeinigt.

Hierzu sei ein neuer Planentwurf mit einer Firsthöhe von 9 Metern und dem verschobenen Baufeld erstellt werden, der dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung laut Bau- und Verkehrsausschuss, wobei über den in der Ratssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt geänderten Bebauungsplan (Anlage 3 zum Ratsprotokoll) abgestimmt wird:


Abstimmungsergebnis: