Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Es wird über alle Ordnungspunkte einzeln abgestimmt:

 

 

A Träger öffentlicher Belange

 

Kreis Coesfeld, Schreiben vom 29.03.2017

 

 

Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde, dass sich im Änderungsbereich des Bebau-ungsplanes keine Altlastenflächen oder schädliche Bodenveränderungen befinden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hohenholte“ zwei Altlastenflächen befinden.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltung: 3.

 

 

Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde, dass die Beurteilung des Straßenver-kehrslärms von öffentlichen Verkehrswegen dem jeweiligen Straßenbaulastträger obliegt.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltung: 3.

 

 

Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde, dass vor dem Abriss von Gebäuden diese zur Vermeidung artenschutzrechtl. Verbotstatbestände auf die Besiedlung mit gebäudebewohnenden Fledermäusen oder Eulen zu untersuchen sind

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser nicht Bestandteil der Bauleitplanung ist.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltung: 3.

 

 

Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der  Löschwasserversorgung

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind. Sie sind bei der Bauausführung zu beachten

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltung: 3.

 

 

Hinweis der Abteilung Straßenbau, dass für den Fall, dass die geplante Bebauung näher am Fahrbahnrad (Eckausrundung) vorgesehen ist als es die ursprüngliche Bebauung durch das Gebäude war, die Sichtbeziehungen im Verlauf der Kreisstraße  nachzuweisen ist. Weiterhin sind die geplanten Stellplätze und Zufahrten dazustellen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Abteilung Straßenbau zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser nicht Gegenstand der Bauleitplanung ist. Er ist bei der Bauausführung zu beachten.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 21; Nein: 0; Enthaltung: 3.

 

 

B Bürger

 

Ordnungsziffer B 1, Schreiben vom 28.03.2017

 

  1. Bedenken gegen die Gesamthöhe von 14,75 m des Gebäudes

  2. Bedenken gegen die künftige Parkplatzsituation und Anregung mindestens 1,5 Stellplätze pro Wohnung vorzusehen

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Bedenken des Bürgers B 1 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung, diesen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

Ordnungsziffer B 2, Schreiben vom 05.03.2017

 

1.            Bedenken gegen die Gesamthöhe von 14,75 m des  solitären Gebäudes

2.    Bedenken hinsichtlich einer evtl. Gefährdung von Schulkindern, da einzige Bushaltestelle in Hohenholte  in direkter Nachbarschaft zum geplanten Bauvorhaben liegt und zusätzliches Parkaufkommen entstehen wird

3.    Bedenken hinsichtlich Lärmbelästigung durch stetig ansteigenden Verkehrslärm und durch das nähere Heranrücken den Gebäude an die Straße

 

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Gemeinderat nimmt die Bedenken der Bürger B 2 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu folgen, da die Gebäudetypologie mit den festgesetzten Firsthöhen auch vom Gestaltungsbeirat der Gemeinde Havixbeck städtebaulich begrüßt wird.

 

  1. Der Gemeinderat nimmt die Bedenken der Bürger B 2 hinsichtlich einer zusätzlichen Lärmbelästigung zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu folgen.

 

 

  1. Der Gemeinderat nimmt die Bedenken der Bürger B 2 hinsichtlich der Parkplatzsituation zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

Ordnungsziffer B 3, Schreiben vom 05.03.2017

 

  1. Bedenken gegen die Anhebung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6

 

  1. Bedenken gegen die Firsthöhe des solitären Gebäudes

 

  1. Anregung mindestens 1,5 Stellplätze pro Wohnung vorzusehen

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen und Bedenken der Bürger B 2 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

 

Ordnungsziffer B 4, Schreiben vom 21.03.2017

 

  1. Hinweis, dass nur 3 Kennzeichnungen in dem Änderungsplan angegeben sind, aber 4 Baukörper vorhanden sind

 

  1. Bedenken gegen die Firsthöhe von 14,75 m des solitären Gebäudes

 

  1. Hinweis zur Schaffung von Stellplätzen innerhalb der bebaubaren Fläche

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Bürger B 4 zur Kenntnis. Er  beschließt, den o.g. Bedenken  nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

Ordnungsziffer B 5, Schreiben vom 21.03.2017

 

  1. Hinweis, dass nur 3 Kennzeichnungen in dem Änderungsplan angegeben sind, aber 4 Baukörper vorhanden sind

 

  1. Bedenken gegen die Firsthöhe von 14,75 m des solitären Gebäudes

 

  1. Hinweis zur Schaffung von Stellplätzen innerhalb der bebaubaren Fläche

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Bürger B 5 zur Kenntnis und beschließt, den o.g. Bedenken nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

Ordnungsziffer  B 6, Schreiben vom 05.05.2017

 

  1. Anregung, die maximale Firsthöhe mit 12,00 m festzusetzen

 

  1. Anregung, ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung, die maximale Firsthöhe auf 12,00 m zu begrenzen zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht zu folgen.

Weiterhin nimmt er die Anregung, ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen, zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

Ordnungsziffer B 7, E-Mail vom 20.03.2017

 

  1. Bedenken hinsichtlich der Firsthöhe von 14,75 m des solitären Gebäudes

  2. Bedenken gegen die Parkplatzsituation

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Bedenken der Bürgerin B 7 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

Ordnungsziffer B 8, Schreiben vom 10.03.2017

 

  1. Bedenken hinsichtlich der festgesetzten maximalen Firsthöhe des solitären Gebäudes von 14,75 m

 

  1. Bedenken gegen die Anhebung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6

 

  1. Bedenken gegen die Parkplatzsituation und Hinweis, mindestens 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu fordern

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Bedenken des Bürgers B 8 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

 

Ordnungsziffer B 9, Schreiben vom 31.03.2017

 

  1. Bedenken hinsichtlich der Firsthöhe des solitären Gebäudes von 14,75 m

 

  1. Bedenken hinsichtlich der Parkraumsituation

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Bedenken des Bürgers B 9 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

Ordnungziffer B 10, eingegangen am 05.04..2017

 

1.    Bedenken gegen die Gesamthöhe von 14,75 m des Gebäudes

 

2.    Bedenken gegen die künftige Parkplatzsituation und Anregung mindestens 1,5 Stellplätze pro Wohnung vorzusehen

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Bedenken der Bürgers B 10 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung, diesen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

Ordnungsziffer B 11, Schreiben vom 26.02.2017

 

  1. Hinweis, dass städtebauliches Erfordernis der Planung in Frage gestellt wird

 

  1. Anregung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit passender Gebietskategorie aufzustellen

 

  1. Anregung, bei Beibehaltung des Angebotsplanes sollen Vergnügungsstätten ausgenommen werden

 

  1. Anregung, die Vollgeschosse auf II zu begrenzen und Trauf- und Gebäudehöhen deutlich zu reduzieren

 

  1. Anregung, eine geschlossene Bauform parallel der Verkehrsanlagen zu wählen

 

  1. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen B 11 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung, ihnen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltung: 5.

 

 

Hiernach erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 041/2017:

 

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürge-rInnen zur Kenntnis und beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholte, nördlicher Bereich“ mit Begründung als Satzung. 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 041/2017 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 14.06.2017 TOP 11

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat am 28.06.2017 ein Ortstermin stattgefunden

 

Mit Schreiben vom 30.06.2017 geht Herr Klaus Lipper, sachkundiger Bürger der SPD-Fraktion, auf diesen Ortstermin ein.

Das Schreiben wurde den Ratsmitgliedern per Mail am 03.07.2017 weitergeleitet und ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 2 zum Protokoll eingestellt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: