Sitzung: 30.11.2011 Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 115/2011
Der Ausschuss sieht von einer Empfehlung für die Beschaffung und Installation der Abdeckplane für das Freibad ab. Die Entscheidung sollte in der kommenden Ratssitzung getroffen werden.
Vorab kann die Angelegenheit in den Fraktionen noch einmal beraten werden.
Die Verwaltungsvorlage Nr. 115/2011 liegt vor.
Frau Böse verliest das Protokoll des Bauausschusses zu diesem Beratungspunkt (TOP 15):
„Der Ausschuss sieht von einer Empfehlung für die Beschaffung und Installation der Abdeckplane für das Freibad ab. Die Entscheidung sollte in der kommenden Ratssitzung getroffen werden.
Vorab kann die Angelegenheit in den Fraktionen noch einmal beraten werden.“
Frau Böse berichtet weiter über die im Bauausschuss gestellten Fragen und Antworten, da diese für die Beratung im Umweltausschuss von Relevanz sein könnten.
RM Hense weist darauf hin, dass zwischenzeitlich ein Antrag der Ortsgruppe der DLRG Havixbeck vorliegt. Der Eingangsbereich des Freibades bzw. der Aufenthaltsraum der DLRG sind sanierungsbedürftig; geschätzte Kosten voraussichtlich in Höhe der Kosten für die Abdeckplane. Hierfür bittet die DLRG zum Bezuschussung.
Wegen der angespannten Haushaltslage können nicht beide Maßnahmen zeitgleich durchgeführt werden.
Auch die Beratungen über die Anschaffung der Abdeckplane sollten daher auch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen weitergeführt werden.
Frau Böse führt dazu aus, dass eine rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme bis zum Beginn der Freibadsaison 2012 nur dann möglich ist, wenn die Entscheidung in der nächsten Ratssitzung erfolgt.
RM Kerkering betont, dass die Anschaffung der Abdeckplane nach der Verwaltungsvorlage wirtschaftlich ist und weiterhin der CO-2 Ausstoß reduziert wird.
RM Tünsmann fragt, inwieweit die Verwaltung die Erneuerung der Pumpe (S. 62 des Klimaschutzkonzeptes) mit in ihre Überlegungen einbezogen hat und ob dadurch nicht höhere Energieeinsparungen erzielt werden können.
Antwort von Frau Böse:
Die Beantwortung erfolgt im Protokoll.
Nachsatz der
Verwaltung:
Im vorgelegten
integrierten Klimaschutzkonzept, Seite 62, heißt es:
„6.3.6 Liegenschaft F
– Minderungspotenziale Freibad
Anlagentechnik
Besonders in der
Nacht, bei Wind oder schlechtem Wetter kommt es zum schnellen Abkühlen des
Schwimmbadwassers. Die Energieverbräuche des Schwimmbades könnten in diesem
Fall durch Schwimmabdeckungen gemindert werden. Das ermöglicht eine erhebliche
Heizkostenersparnis. Dazu hat die Kommune bereits ein erstes Gutachten
erstellen lassen.
Eine weitere Maßnahme
kann eine Erneuerung der Steuerung der Pumpentechnik sein. Hierfür müssten
Sensoren eingebaut werden, die feststellen, wie viele Badegäste sich im
Schwimmbecken befinden. Bei schwachem Besuch und in den Nächten reduziert die
Steuerung die Pumpenleistung. So kann außerhalb der Betriebszeiten (nachts) die
Nennumwälzleistung bei entsprechenden Hygieneparametern bis zum 50 % reduziert
werden (das entspricht Stromkosteneinsparungen von bis zu 80 %).“
Herr Haschke nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Die Umwälzpumpen werden in der Nacht auf den ECO-
Betrieb umgestellt. D.h. es laufen die Pumpen dann nur noch mit 50% Leistung. Hierdurch
wird das Ziel des Klimaschutzkonzeptes erreicht. Eine Umstellung auf Sensormessung nach
Badegästen wird von hier nicht favorisiert. Vielmehr wird die Pumpenleistung
auch tagsüber manuell vom Schwimmmeister auf den Bedarf eingestellt. Dadurch
wird die beste Wasserqualität bei optimiertem Stromeinsatz garantiert.
Für das Hallenbad ist jedoch mittelfristig eine
Optimierung der Pumpensteuerung zur nutzerabhängigen Regelung der Leistung
sinnvoll.
RM Spüntrup fragt,
inwieweit auf Seite 3 der Verwaltungsvorlage die Berechnung der Zinsen erfolgt
ist und ob darin die Tilgung enthalten ist.
Frau Böse
antwortet, dass die Beantwortung dieser Frage ebenfalls im Protokoll erfolgt.
Nachsatz der Verwaltung, Herr Haschke:
Bei der in der Verwaltungsvorlage angeführten
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Abdeckungsfolie gehen wir von einer
Verzinsung von 4,00 % aus. Dieser jährliche Kostenansatz für die anfallenden
Zinsen reduziert sich kontinuierlich wenn zusätzlich auch eine Tilgung
vorgenommen wird. In dieser Berechnung ist eine Tilgung nicht berücksichtigt.
Die Vorsitzende
spricht sich wie auch die Mitglieder des Bauausschusses dafür aus, dass zunächst noch einmal die Möglichkeit
eingeräumt werden sollte, die Angelegenheit in den Fraktionen zu beraten.
Ein Beschluss über
die Anschaffung und Installation der Abdeckplane sollte dann in der nächsten
Ratssitzung erfolgen.
Sie lässt über
diesen Vorschlag abstimmen.