Sitzung: 03.04.2017 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 024/2017
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes soll in die nächste Sitzungsfolge
verschoben werden, damit eine weitergehende Vorberatung in den Fraktionen
erfolgen kann. Die Verwaltung möge zwischenzeitlich das Gespräch mit dem
Marketingverein suchen, um die Sinnhaftigkeit und die Außenwirkung der
Regelungen einer Sondernutzungssatzung insbesondere im Hinblick auf
Einzelhandel und Gastronomie aufgabenkritisch zu betrachten.
Die Verwaltungsvorlage 024/2017 liegt vor.
Bürgermeister Gromöller erläutert, dass die
vorgestellte Sondernutzungssatzung eine bessere Regelung der Nutzung des
öffentlichen Raumes als Zielsetzung habe. Bislang sei dies nur durch die
erteilte Sondernutzungsgenehmigung erfolgt, wobei keine hinreichende
Differenzierung der einzelnen Nutzungen und den entsprechenden Gebühren für die
Genehmigung erfolgt sei. Für die Nutzung der Flächen selbst sei bisher keine
Gebühr erhoben worden. Dies sollte nach Auffassung der Verwaltung zukünftig im
Rahmen einer Sondernutzungssatzung erfolgen, wobei der vorliegende
Satzungsentwurf als Grundlage für die politische Willensbildung dienen soll.
Die SPD- und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
befürchten, dass durch diese Regelung vor allem der Einzelhandel und die
Gastronomie im Ortskern belastet werden könnte. Herr Mühlenbeck ergänzt, dass
durch die neue Sondernutzungssatzung auch erheblicher Arbeitsaufwand für die
Verwaltung und somit zusätzliche Kosten entstehen würden.
Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass die
vorgestellte Satzung sinnvoll sei – insbesondere bei der Regelung der Nutzung von
öffentlichen Parkplätzen als Werbefläche sowie bei
Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Straßenraum.
Im Laufe der Beratungen beantragt Herr Messing, die
Beratung dieses Tagesordnungspunktes in die folgende Sitzungsfolge zu
verschieben, um die in der heutigen Sitzung aufgekommenen Erkenntnisse und
Fragen in den Fraktionen tiefergehend beraten zu können.
Herr Hense stimmt dem zu und schlägt vor, auch die
Formulierung folgender Punkte aus der Entwurfssatzung (siehe Anlage 1 der
Verwaltungsvorlage 024/2017) nochmals zu überprüfen:
-
Unter § 1 Abs. 1 schlägt er vor, den Begriff „Bundesstraßen“ zu streichen;
-
Sein Vorschlag unter § 3 Abs. 1 a) folgende Passage „…
durch ein Hochbord abgegrenzten Gehwegen ab 2,20 m Höhe…“ zu streichen, wird
von der Verwaltung nicht unterstützt, da solche Fälle auf Gemeindegebiet
vorhanden seien und somit in der Satzung geregelt werden müssten;
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Unter § 3 Abs. 1 b) schlägt Herr Hense weiter vor,
nicht „je eine Werbeanlage“, sondern nur „Werbeanlage“ zu schreiben, damit
nicht jede einzelne Werbeanlage gesondert beantragt und überprüft werden soll;
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Unter § 9 Abs. 1 c) bittet er um Streichung der
Passage „ mit oder ohne Erlaubnis“;
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Hinsichtlich der Mindestgebühr für die Erlaubnis von
Sondernutzungen erachtet er die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebühr in
Höhe von 20 € als zu hoch und schlägt stattdessen hierfür 10 € vor;
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Abschließend erachtet er die Aufteilung des Gebietes
von Havixbeck in 2 Zonen (in Zone 1 – Ortskern und in Zone 2 – übriges Gebiet)
als ausreichend.
Sodann wird über folgenden Beschlussvorschlag
abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: