Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes soll in die nächste Sitzungsfolge verschoben werden, damit eine weitergehende Vorberatung in den Fraktionen erfolgen kann. Die Verwaltung möge zwischenzeitlich das Gespräch mit dem Marketingverein suchen, um die Sinnhaftigkeit und die Außenwirkung der Regelungen einer Sondernutzungssatzung insbesondere im Hinblick auf Einzelhandel und Gastronomie aufgabenkritisch zu betrachten.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 024/2017 liegt vor.

 

Bürgermeister Gromöller erläutert, dass die vorgestellte Sondernutzungssatzung eine bessere Regelung der Nutzung des öffentlichen Raumes als Zielsetzung habe. Bislang sei dies nur durch die erteilte Sondernutzungsgenehmigung erfolgt, wobei keine hinreichende Differenzierung der einzelnen Nutzungen und den entsprechenden Gebühren für die Genehmigung erfolgt sei. Für die Nutzung der Flächen selbst sei bisher keine Gebühr erhoben worden. Dies sollte nach Auffassung der Verwaltung zukünftig im Rahmen einer Sondernutzungssatzung erfolgen, wobei der vorliegende Satzungsentwurf als Grundlage für die politische Willensbildung dienen soll.

 

Die SPD- und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürchten, dass durch diese Regelung vor allem der Einzelhandel und die Gastronomie im Ortskern belastet werden könnte. Herr Mühlenbeck ergänzt, dass durch die neue Sondernutzungssatzung auch erheblicher Arbeitsaufwand für die Verwaltung und somit zusätzliche Kosten entstehen würden.

 

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass die vorgestellte Satzung sinnvoll sei – insbesondere bei der Regelung der Nutzung von öffentlichen Parkplätzen als Werbefläche sowie bei Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Straßenraum.

 

Im Laufe der Beratungen beantragt Herr Messing, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes in die folgende Sitzungsfolge zu verschieben, um die in der heutigen Sitzung aufgekommenen Erkenntnisse und Fragen in den Fraktionen tiefergehend beraten zu können.

Herr Hense stimmt dem zu und schlägt vor, auch die Formulierung folgender Punkte aus der Entwurfssatzung (siehe Anlage 1 der Verwaltungsvorlage 024/2017) nochmals zu überprüfen:

 

-          Unter § 1 Abs. 1 schlägt er vor, den Begriff  „Bundesstraßen“ zu streichen;

-          Sein Vorschlag unter § 3 Abs. 1 a) folgende Passage „… durch ein Hochbord abgegrenzten Gehwegen ab 2,20 m Höhe…“ zu streichen, wird von der Verwaltung nicht unterstützt, da solche Fälle auf Gemeindegebiet vorhanden seien und somit in der Satzung geregelt werden müssten;

-          Unter § 3 Abs. 1 b) schlägt Herr Hense weiter vor, nicht „je eine Werbeanlage“, sondern nur „Werbeanlage“ zu schreiben, damit nicht jede einzelne Werbeanlage gesondert beantragt und überprüft werden soll;

-          Unter § 9 Abs. 1 c) bittet er um Streichung der Passage „ mit oder ohne Erlaubnis“;

-          Hinsichtlich der Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen erachtet er die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebühr in Höhe von 20 € als zu hoch und schlägt stattdessen hierfür 10 € vor;

-          Abschließend erachtet er die Aufteilung des Gebietes von Havixbeck in 2 Zonen (in Zone 1 – Ortskern und in Zone 2 – übriges Gebiet) als ausreichend.

 

Sodann wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: