Kann die Verwaltung den Ratsmitgliedern Anträge und Schreiben von Bürgern, die sich auf laufende Planverfahren beziehen, in Zukunft zeitnah vorlegen und nicht erst mit der entsprechenden Verwaltungsvorlage?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung wird prüfen, wie in dieser Frage vorgegangen werden kann, da eine unkommentierte Weiterleitung der Schreiben aus rechtlichen Gründen nicht ratsam erscheint und darüber hinaus mit nennenswertem, zusätzlichem Personalaufwand verbunden sind.