Kann die Verwaltung die Rechtsgrundlage vorlegen, anhand derer Bürgeranträge an den Gemeinderat anonymisiert in Verwaltungsvorlagen dargestellt werden?

 

Antwort der Verwaltung:

s. hierzu die Antwort der Landesregierung vom 04.04.2006, welche als Anlage 11 zum Protokoll im Ratsinformationssystem (nur online) eingestellt ist.

 

Zukünftig wird für den Fall, dass sich der Antragsteller nicht ausdrücklich mit der Veröffentlichung seiner Daten einverstanden erklärt, im nichtöffentlichen Teil des Ratsinformationssystems mit ausschließlicher Zugänglichkeit für Ratsmitglieder der Antrag ohne „Schwärzung“ eingestellt.