Die CDU-Fraktion hat unter dem TOP 19 „Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen“ beantragt, dass der Kämmerer in der Sitzungsfolge vor den Sommerferien eine Liste mit Konsolidierungsmaßnahmen vorlegt. Hierüber wurde nicht beraten und abgestimmt. Kann die Verwaltung prüfen, ob dieser Antrag trotzdem umzusetzen ist?

 

Antwort der Verwaltung:

Eine Überprüfung wird zugesichert.