Herr Gromöller gibt folgendes bekannt:

 

Corporate Design der Gemeinde Havixbeck

 

Das Corporate Design-Handbuch für die Gemeinde Havixbeck wurde durch die Kris Kras Marketing & Design GmbH erstellt. Kleinigkeiten sind noch anzupassen.

 

Das Corporate Design beinhaltet das neue Logo, das bereits in der Ratssitzung am 17.02.2011 vorgestellt wurde. Es gibt für Havixbeck nur ein gültiges Logo. Das ist die Wort-Bild-Marke Havixbeck mit dem Habicht. Ergänzt wird dies je nach Verwendungszweck durch den Claim „Vielfältig. Natürlich“.

 

Der Einsatz des Logos, ob mit oder ohne Claim, wird nach dem jeweiligen Medium entschieden. Neben diesen Logo-Elementen sollten keine weiteren Sublogos entwickelt werden.

 

Das Logo ist möglichst dann einzusetzen, wenn es sich um die Außendarstellung der Gemeinde Havixbeck geht. Für das Co-Branding (Kooperation mit Dritten) sollte angefragt werden, ob und wie das Logo genutzt werden darf.

 

Neben diesem Logo beinhaltet das Corporate Design-Handbuch die Farben und Schriftarten, die zukünftig zu verwenden sind.

 

Ab dem 01.01.2012 soll der neue Briefbogen der Gemeinde Havixbeck verwendet werden. Hier gibt es noch einen geringen Anpassungsbedarf. Die Regelungen für die Geschäftsdrucke beziehen sich auch auf Visitenkarten und Email-Signaturen.

Weiterhin behandelt das Handbuch den Druck von Broschüren und Anzeigen. Auch Powerpoint-Präsentationen der Gemeinde Havixbeck werden an die Vorgaben der CD angepasst.

 

Die Homepage der Gemeinde Havixbeck wird optisch dem Corporate Design angepasst. Die genutzten Farben finden sich auf Zielgruppen bezogen wieder. In diesem Zusammenhang soll auch der Inhalt der Homepage der Gemeinde Havixbeck aktualisiert werden. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang die nicht mehr zeitgemäße inhaltliche Struktur grundsätzlich zu überarbeiten. Wegen der umfangreichen Änderungen, die einer Neuerstellung fast gleichkommen, kann noch kein Fertigstellungstermin genannt werden. Geplant ist Mitte des Jahres 2012. 

 

Haushalt 2012

 

Herr Gottheil gibt bekannt, dass zum Haushaltsjahr 2012 nicht nur eine Erhöhung der Grundsteuer A und B und Hundesteuer geplant ist, sondern verwaltungsseitig auch eine Anhebung der Gewerbesteuer von z. Zt. 420 v.H. auf 435 v.H. in Erwägung gezogen wird.

Auch nach entsprechender Erhöhung liegt der Hebesatz im Bereich übriger Kreiskommunen (Coesfeld und Dülmen: 435 v.H., Billerbeck und Lüdinghausen. 440 v.H.).

Die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss