Sitzung: 24.11.2011 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 122/2011
Auf Anregung des Ausschuss-Vorsitzenden Geschwinder empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:
Als planerische Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung des Friedhofhallendaches zu beachten sind, werden festgelegt:
- Das Flachdach soll ersetzt werden durch ein Gefälledach; hierbei soll die Entwässerung nach außen erfolgen.
- Es sollen keine Lichtkuppeln über den Fluren installiert werden. Die Beleuchtung soll durch eine beleuchtete Glasplatte in der Decke erfolgen, damit der Charakter der Räume erhalten bleibt.
- Der
hintere der 4 Abschiedsräume, soll durch Versetzen der Tür zum Flur
erweitert werden.
Ein notwendiger Anstrich in heller Farbe sollte eingeplant werden.
Mit den Arbeiten sollte möglichst im Frühjahr des kommenden Jahres begonnen werden.
Hierfür wird die vorzeitige Mittelfreigabe im Sinne von § 82 (1) Nr. 1 GO NRW wegen der Unaufschiebbarkeit der Maßnahme genehmigt.
Die Verwaltung soll darüber hinaus überprüfen, ob urheberrechtliche Bedenken gegen die Umgestaltung sprechen.
Die Verwaltungsvorlage Nr. 122/2011 liegt vor.
Der Vorsitzende begrüßt den Architekten Ralf Bosfeld vom Planungsbüro und erteilt ihm das Wort.
Herr Bosfeld erläutert anhand einer power-point-präsentation den aktuellen Planungsstand. Er verteilt weiterhin eine Kostenübersicht zur notwendigen Flachdachsanierung, der Böden und der Innenraumerweiterung.
Diese Kostenübersicht wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Fest steht, dass das Flachdach der Friedhofshalle undicht ist. Wegen dieser
Undichtigkeiten ist bereits an verschiedenen Stellen Wasser eingedrungen.
Zur Sanierung des Daches stellt Herr Bosfeld verschiedene Varianten der
notwendigen Sanierung vor, welche auch in der Kostenübersicht dargestellt sind.
Nach einer regen Diskussion im Ausschuss und der
Beantwortung der einzelnen Fragen herrscht Einigkeit bei den
Ausschussmitgliedern durch eine nachhaltige Sanierung einen dauerhaften Erhalt
der Bausubstanz zu ermöglichen. Die angespannte Haushaltslage darf dabei nicht
außer Acht gelassen werden.
Zum Erhalt der Bausubstanz soll ein Gefälledach installieren werden, damit das
Regenwasser in Richtung der Außenkanten abfließen kann. Die Entwässerung sollte
hierbei nach außen erfolgen.
Verzichtet werden soll zunächst auf die Glasaufbauten (Kuppeln) über den
Fluren, über die Tageslicht in das Gebäudeinnere gelangen könnte. Das notwendige Licht könnte durch eine
beleuchtete Glasplatte in der Decke in den Innenraum hereingebracht werden,
damit auch der Charakter der Räume
erhalten bleibt.
Weiterhin sollte eine Innenraumerweiterung des 4. Raumes durch Versetzen der
Tür zum Flur hin erfolgen.
Auf die Erneuerung der Böden sollte wegen der fehlenden
finanziellen Mittel zurzeit verzichtet werden.
Die Kosten für diese favorisierten Maßnahmen beziffert Herr Bosfeld auf 88.000 € netto.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Bosfeld für seine Ausführungen.
AM Frau von Hövel
berichtet, dass die Eigenwasseranlage seit März defekt ist. Während der
vergangenen Monate konnte weder zum Gießen der Gräber noch zur Unterhaltung der
Friedhofshalle nur „teures“ Gelsenwasser entnommen werden.
Sie bittet die
Verwaltung um Abhilfe.
Die Verwaltung sagt
Überprüfung zu.