Sitzung: 26.01.2017 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Die Wechselsperren an Geh- und Radwegen werden von den
hierfür zuständigen Firmen nach dem Winterdienst nicht an ihren ursprünglichen
Ort zurückversetzt. Kann die Verwaltung diese Firmen hierauf ansprechen und dem
Protokoll das Leistungsverzeichnis zu dem Auftrag als Anlage beifügen?
Antwort der Verwaltung:
Die Anmerkung wird aufgegriffen, um die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Ergänzung der Verwaltung:
Um den Winterdienst zu gewährleisten, werden die Umlaufsperren vorsorglich
offen gelassen, da bei minusgraden die Umlaufsperren in den Bodenhülsen
festfrieren.