Die Wechselsperren an Geh- und Radwegen werden von den hierfür zuständigen Firmen nach dem Winterdienst nicht an ihren ursprünglichen Ort zurückversetzt. Kann die Verwaltung diese Firmen hierauf ansprechen und dem Protokoll das Leistungsverzeichnis zu dem Auftrag  als Anlage beifügen?

 

 

Antwort der Verwaltung:

Die Anmerkung wird aufgegriffen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Ergänzung der Verwaltung:

Um den Winterdienst zu gewährleisten, werden die Umlaufsperren vorsorglich offen gelassen, da bei minusgraden die Umlaufsperren in den Bodenhülsen festfrieren.