Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die in der Anlage zur VV 015/2017 als Entwurf beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und damit die Freigabe von insgesamt drei verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 015/2017 liegt vor.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 30.01.2017 TOP 6

Haupt- und Finanzausschuss vom 08.02.2017 TOP 10

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 015/2017 abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: