Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, die in der Anlage zur VV 015/2017 als Entwurf
beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und damit die Freigabe von insgesamt drei
verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr.
Die
Verwaltungsvorlage 015/2017 liegt vor.
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur vom 30.01.2017 TOP 6
Haupt- und
Finanzausschuss vom 08.02.2017 TOP 10
Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 015/2017 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: