Sitzung: 16.02.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 011/2017
Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Es wird über den SPD-Antrag
abgestimmt, über diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzungsfolge zu
beraten.
Die
Verwaltungsvorlage 011/2017 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 26.01.2017 TOP 13
Zunächst wird
seitens der Verwaltung Folgendes ausgeführt:
Im Rahmen der bisherigen Beratungen
war die Verwaltung um Prüfung gebeten worden, ob die Blickallee eine
Fahrradstraße werden kann.
Nach den Vorschriften der StVO kommen
Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende
Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
Anderer Fahrzeugverkehr als der
Radverkehr darf nur ausnahmsweise zugelassen werden, z.B. Anliegerverkehr. Dies
ist durch entsprechende Beschilderung entsprechend zu regeln. Bevor jedoch
diese Beschilderung angeordnet wird, müssen vorher die Bedürfnisse des
KFZ-Verkehrs ausreichend berücksichtigt werden.
Auf der Blickallee ist aktuell der
Fahrradverkehr nicht als vorherrschende Verkehrsart festzustellen. Um letztlich
die notwendigen Grundlagen für eine sachgerechte Entscheidung zu erhalten und
die Bedürfnisse des KFZ-Verkehrs überhaupt zu kennen und zu gewichten, ist auch
für diese Frage die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes unserer E.
zwingende Voraussetzung. Insofern empfehle ich Ihnen, heute von der weiteren
Prüfung einer Fahrradstraße Abstand zu nehmen und diese Frage im Rahmen der
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes ebenfalls gutachtlich untersuchen
zu lassen.
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, die Beratung zu
diesem Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzungsfolge zu verschieben. Ziel
solle hierbei sein, bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
durch die Verwaltung überprüfen zu lassen, inwieweit mit einfachen Mitteln eine
Verkehrsberuhigung auf dem betreffenden Straßenabschnitt erzielt werden könne.
Hierbei schlägt Herr Dr. Höfener die Überprüfung vor,
ob für den Verkehr aus Richtung
Josef-Heydt-Straße das Links-Abbiegen auf die Parkplatzanlage bei den
Märkten unterbunden werden kann.
Abstimmungsergebnis: