Sitzung: 16.02.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 005/2017
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Hohenholte“ – nördlicher Planbereich, und zwar im
Verfahren gem. § 13 a BauGB. Ziel der
Planung ist die Neubebauung des Grundstückes Gemarkung Havixbeck, Flur 40,
Flurstück 79. Im Einzelnen sind nachstehende Änderungen erforderlich:
·
Änderung und Erweiterung der
bebaubaren Flächen,
·
Änderung der Grundflächenzahl von 0,4
auf 0,6
·
Festsetzung einer maximalen Traufhöhe
je Baufeld
·
Festsetzung einer maximalen Firsthöhe
je Baufeld
·
Aufhebung der festgesetzten
Stellplatzfläche
Der zu ändernde Bereich
ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 005/2017 als Anlage 1 beigefügten
Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat den als Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage
beigefügten Änderungsplan zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Hohenholte“ – nördlicher Planbereich für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Die
Verwaltungsvorlage 005/2017 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 26.01.2017 TOP 10
Die
SPD-Fraktion bittet um Erstellung eines Modells der geplanten Gebäude und der
Umgebungsbebauung. Dieses soll zusammen mit dem Bebauungsplan gezeigt werden,
um der Öffentlichkeit die geplante Bebauung zu veranschaulichen.
Die
Verwaltung begrüßt diesen Vorschlag. Die endgültige Entscheidung, ob dieser
Anregung gefolgt werde, obliege dem Investor.
Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 005/2017 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: