Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholte“ – nördlicher Planbereich, und zwar im Verfahren  gem. § 13 a BauGB. Ziel der Planung ist die Neubebauung des Grundstückes Gemarkung Havixbeck, Flur 40, Flurstück 79. Im Einzelnen sind nachstehende Änderungen erforderlich:

 

·         Änderung und Erweiterung der bebaubaren Flächen,

·         Änderung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6

·         Festsetzung einer maximalen Traufhöhe je Baufeld

·         Festsetzung einer maximalen Firsthöhe je Baufeld

·         Aufhebung der festgesetzten Stellplatzfläche

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 005/2017 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den als Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Änderungsplan zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholte“ – nördlicher Planbereich für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 005/2017 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 26.01.2017 TOP 10

 

 

Die SPD-Fraktion bittet um Erstellung eines Modells der geplanten Gebäude und der Umgebungsbebauung. Dieses soll zusammen mit dem Bebauungsplan gezeigt werden, um der Öffentlichkeit die geplante Bebauung zu veranschaulichen.

Die Verwaltung begrüßt diesen Vorschlag. Die endgültige Entscheidung, ob dieser Anregung gefolgt werde, obliege dem Investor.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 005/2017 abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: