Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Gennerich II“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 001/2017 als Anlage 1
beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat
den Bebauungsplan „Gennerich II“ für den Bereich des Flurstückes 421 der Flur
14 so zu ändern, dass vor dem Feuerwehrgerätehaus Flächen für die Errichtung
von Stellplätzen für die Feuerwehr geschaffen werden. Der Änderungsplan, der
Bestandteil des Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage Nr. 001/2017 als
Anlage 2 beigefügt.
Die 5. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Gennerich II“ erfolgt gem. § 13 BauGB.
Die
Verwaltungsvorlage 001/2017 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 26.01.2017 TOP 9
Seitens der
Verwaltung wird berichtet, dass die Unfallkasse um eine Stellungnahme gebeten
worden sei. Diese liege noch nicht vor.
Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 001/2017 abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: