Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 001/2017 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Gennerich II“ für den Bereich des Flurstückes 421 der Flur 14 so zu ändern, dass vor dem Feuerwehrgerätehaus Flächen für die Errichtung von Stellplätzen für die Feuerwehr geschaffen werden. Der Änderungsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage Nr. 001/2017 als Anlage 2 beigefügt.

                 

Die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ erfolgt gem. § 13 BauGB.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 001/2017 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 26.01.2017 TOP 9

 

Seitens der Verwaltung wird berichtet, dass die Unfallkasse um eine Stellungnahme gebeten worden sei. Diese liege noch nicht vor.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 001/2017 abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: