Sitzung: 26.01.2017 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 080/2016
Hierauf wird über alle Ordnungsziffern einzeln beraten
und abgestimmt:
A Träger öffentlicher Belange
Ordnungsziffer 24 (neu)
Beschlussvorschlag
Der Rat stellt fest, dass die
potentielle Windenergiezone Poppenbeck im Rahmen der weiteren
Flächennutzungsplanung nicht mehr zu berücksichtigen ist und verfolgt die
weitere Planung nunmehr mit den potentiellen Windenergiezonen Herkentrup und
Natrup. Der Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans, sachlicher
Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ und die Begründung mit Umweltbericht
werden für die Offenlage entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.
Ordnungsziffer 1
Stellungnahme
des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr vom 5.10.2015.
Hinweis auf Beteiligung für das spätere
Genehmigungsverfahrens
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis
des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr zur Kenntnis und verweist auf das Genehmigungsverfahren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 5
Stellungnahme
der Bezirksregierung Arnsberg, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 6.10.2015
Hinweis auf evtl. Antragstellung einer Lichtbildauswertung
für das Genehmigungsverfahren.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis
der Bezirksregierung Arnsberg auf Antragstellung einer Luftbildauswertung im
Genehmigungsverfahren zur Kenntnis und stellt fest, dass er im
Genehmigungsverfahren für die Einzelanlagen zu beachten ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 6
Stellungnahme
der Amprion GmbH vom 8.10.2015
Hinweis zur Beteiligung im weiteren Verfahren und der
Information weiterer Versorgungsunternehmen, falls erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
der Amprion GmbH zur Kenntnis und beachtet die Beteiligung weiterer Unternehmen
und die Beteiligung der Amprion GmbH im weiteren Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 8
Stellungnahme
der Bezirksregierung Münster, Abfallwirtschaft vom 14.10.2015
Keine Bedenken zu Abfallwirtschaft, abfallanlagenbezogenem
Immissionsschutz, Altlasten und Bodenschutz.
Hinweis auf Beteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB)
im weiteren Verfahren, da schutzwürdige Böden betroffen sind. Hinweis auf
sparsamen Umgang mit Flächenverbrauch.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis
der Bezirksregierung Münster auf Beteiligung im weiteren Verfahren zur Kenntnis
und nimmt den Hinweis zum sparsamen Umgang mit schutzwürdigen Böden in die
Begründung zum Flächennutzungsplan auf.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 10
Stellungnahme
des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) –Archäologie für Westfalen- vom 26.10.2015
Hinweis auf zwingende Erforderlichkeit der frühzeitigen
Beteiligung im Genehmigungsverfahren zur Prüfung möglich vorhandener
Bodendenkmäler.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat greift die
Stellungnahme auf. Die Hinweise zum Umgang mit archäologischen und
paläontologischen Funden werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 11
Stellungnahme
des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vom 2.11.2015
Hinweis auf Wallhecken und mögliche Ersatzforderung im
konkreten Bauverfahren.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt fest, dass der Hinweis auf die mögliche
Beeinträchtigung von Wallhecken erst im Bauverfahren zu beachten ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 11;
Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Über die einzelnen
Beschlussvorschläge zur Ordnungsziffer 14 wird in einem Durchgang abgestimmt:
Ordnungsziffer 14
Stellungnahmen
des Kreises Coesfeld vom 11.11.2015
Aufgabengebiet
Immissionsschutz
Hinweis auf knappe Vorsorgeabstände bei einer 200 m hohen
Anlage mit einem Rotordurchmesser von ca. 150 m.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis
des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und verweist auf die Zuständigkeit für die
konkrete Prüfung bei Einzelanlagen durch die Genehmigungsbehörde.
Aufgabengebiet
Untere Landschaftsbehörde(ULB)
Hinweis auf die Lage der Konzentrationszone Natrup im Geltungsbereich des
Landschaftsplans Baumberge-Süd ohne Schutzgebietsausweisung.
Hinweis auf mögliches Erfordernis der Artenschutzprüfung II
(ASP II).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis,
dass die Konzentrationszone Natrup nicht im LSG liegt und den Hinweis zum
Artenschutz zur Kenntnis.
Hinweis auf Lage der Konzentrationszone Herkentrup im Geltungsbereich des Landschaftsplans mit über 50%
Flächenanteil im LSG.
Hinweis auf
mögliches Erfordernis der ASP II.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat greift die Stellungnahme insofern auf,
als dass die Befreiung von dem Bauverbot zu erwarten ist. Die Hinweise zum
Artenschutz für die Zone Herkentrup nimmt der Gemeinderat entgegen.
Hinweis auf die Lage der Konzentrationszone Poppenbeck innerhalb des
Geltungsbereiches des Landschaftsplans Baumberge-Nord mit 100% Flächenanteil im
LSG. Laut Regionalplan, STE, kein Vorranggebiet für WEAnlagen. Eine
Artenschutzprüfung und eine Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsvorprüfung
(FFH-VP) sind lt. ULB erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Aufgabengebiet
Bauordnung
Poppenbeck
Hinweis zu den
Abstandsflächen zu der Stallanlage Richter. Die Rotorbreiten müssen im
umgrenzten Gebiet des FNP liegen. Hinweis zum Abstandsgebot auf ein an der
Gemeindegrenze zu Billerbeck stehendes Gebäude.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Natrup/Herkentrup
Hinweis auf den
erforderlichen Abstand zum Wohnhaus Drerup.
Hinweis auf Einhaltung des
erforderlichen Abstands zu dem Wohnhaus im Westen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme auf und weist
darauf hin, dass bauordnungsrechtliche Vorgaben im Genehmigungsverfahren zu
klären sind.
Abstimmungsergebnis über alle unter
Ordnungsziffer 14 aufgeführten Beschlussvorschläge:
einstimmig beschlossen: Ja: 11;
Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 14a
Stellungnahme
des Kreises Coesfeld Aufgabengebiet Bauordnung –Ergänzung- vom 27.11.2015
Hinweis auf Nichtberücksichtigung des Gebäudes Bombeck 37 in
Billerbeck bei der Planung der Konzentrationszone Poppenbeck.
Hinweis auf Nichtberücksichtigung des Altenteilers Drerup,
Natrup 6, bei der Planung der Konzentrationszone Natrup.
Hinweis auf mögliche Erschließungsbaulasten bei Erschließung
der WEAnlagen über Interessentenwege.
Hinweis auf Erschließungsbaulasten für Abstandsflächen und
deren Übernahme durch Interessenten oder deren Vertreter.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die
Stellungnahmen zur Kenntnis und stellt fest, dass die Erfordernisse bezüglich
der Zone Natrup bereits planerisch umgesetzt wurden. Bezüglich der
Erschließungsbaulasten verweist der Rat auf das Genehmigungsverfahren.
Bezüglich der Zone Poppenbeck verweist der Rat auf die Nichtweiterverfolgung
des Planverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 16
Stellungnahme
des Lippeverbandes vom 9.11.2015
Hinweis auf Beachtung der im Eigentum des Lippeverbandes
befindlichen Sonderbaufläche Herkentrup mit dort installierter
Windenergieanlage, welche nicht in Betrieb ist, wobei aber eine mögliche Wiederinbetriebnahme
anvisiert ist. Anstelle der Wiederinbetriebnahme sei auch eine Beteiligung an
der Entwicklung der neuen Sonderbaufläche denkbar.
Hinweis auf ein Schreiben vom 29.10.2014, in welchem bereits
Interesse an der Realisierung der geplante WEAnlagen bekundet wurde.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 20
Stellungnahme
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 1.12.2015
Keine Bedenken,
sofern die Telekommunikationslinien in ihrer jetzigen Lage verbleiben. Hinweis auf Beteiligung der
Richtfunk-Trassenauskunft-DTTGmbH.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stellt fest, dass
die Stellungnahme aufgegriffen wurde und verweist auf das weitere Verfahren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer 22 und 22a
1. O-Ziffer 22 Stellungnahme des
LWL –Denkmalpflege, Landschafts-und Baukultur in Westfalen vom 09.12.2015.
2. O-Ziffer 22a Stellungnahme des
LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 06.06.2016
/Eingang 07.06.2016.
Zu 1. Hinweis auf erweiterten Untersuchungsbedarf im Rahmen einer
Visualisierung auf FNP-Planungsebene bezüglich der betroffenen Baudenkmäler.
Zu 2. Hinweis auf erfolgte Auswertung der Visualisierung der
Windenergieanlagen (WEA). Für die potentiellen Windenergiezonen Natrup, mit dem in der Nähe liegenden
Haus Havixbeck und Herkentrup, mit
dem nahe gelegenen Stiftsdorf Hohenholte, werden keine Konflikte mit den
bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen und denkmalpflegerisch bedeutsamen
Objekten und Ortsansichten dargelegt. Hinweis
im Bezug zu Stift Tilbeck und der Wertung der beeinträchtigenden Wirkung der
WEA aus der Zone Natrup heraus. Hinweis
auf erhebliche Beeinträchtigung durch WEA in der geplanten Windenergiezone
Poppenbeck. Betroffen sind der Hof Langenhorst 17 in Billerbeck und der Hof
Poppenbeck 37 in Havixbeck. Eine abgemilderte Beeinträchtigung wird auch für
Schloss und Park des Hauses Stapel gesehen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass der Vorschlag der Visualisierung aufgegriffen und umgesetzt wurde und für
die Zonen Natrup und Herkentrup keine erheblichen Bedenken im Zusammenhang mit
dem Planverfahren vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
B – Bürger
Ordnungsziffer B 1 vom 25.10.2015 (Poppenbeck)
Hinweis auf ein Anschreiben an die Bezirksregierung Münster
durch den Anlieger der Potentialzone Poppenbeck mit Datum vom 17.05 2013.
Stellungnahme bezüglich der Bedenken zur Konzentrationszone
Poppenbeck in Bezug zu:
-
Naturschutzgebiet
(NSG)
-
Kiebitzvorkommen
-
Uhuvorkommen
-
Frage der
Auswirkung auf den Vogelzug durch die WEAnlagen
-
Schutz der
Fledermäuse
-
Abstandsflächen
Wohnbebauung
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 2 vom 9.11.2015(Poppenbeck)
Hinweis auf den Regionalplan, der zwei Windvorrangzonen für
Gemeindegebiet Havixbeck feststellt.
Hinweis auf Übererfüllung des Anspruches, der Windenergie
substantiell Raum zu geben.
Hinweis auf Landschafts-und Anwohnerschutz für das Gebiet
Poppenbeck.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 3 vom 5.11.2015 (Poppenbeck)
Hinweis auf Landschaftsbild, Erholungsgebiet, Strukturreichtum
und Naherholung im Nierfeld und deren Beeinträchtigung durch die Windräder.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 4 vom 3.11.2015 (Poppenbeck)
Hinweise auf Landschaftsschutz, Naturschutz in den umliegenden
Gebieten, Landschaftsbild, Biotopcharakter, Naherholung und Zweifel an der
Notwendigkeit des Standorts der WEAnlage in Poppenbeck.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 5 vom 8.11.2015 (Poppenbeck)
Hinweise auf Rotmilan und Fledermäuse und Bedenken gegen die
Errichtung von Windkraftanlagen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 6 vom 9.11.2015
Hinweise auf:
-
Lage der
Konzentrationszone Poppenbeck im LSG
-
Nichtausweisung
einer Vorrangfläche für Poppenbeck im Regionalplan
-
Beeinflussung
des Natur-und Artenschutzes für Poppenbeck durch große Anlagen auch für
außerhalb der Zone liegenden Naturschutzgebiete.
-
Abweichung von
den Zielen der Raumordnung wie Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung
-
auf geschützte
Fledermausarten
-
ausstehende
Ergebnisse der ASP
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 7 vom 10.11.2015
Hinweis auf Artenschutz. Hinweis auf Wespenbussard und
Baumfalke und Abstandsflächen zu WEA im Bereich Hohenholte. Hinweis auf
fehlende Quellen der Literatur bezüglich des Artenschutzes und der
Abstandsflächen zu WEAnlagen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat greift die
eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter
im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 8 vom 8.11.2015
Hinweise auf:
-
Unvollständigkeit
der Planbegründung
- Landschaftsschutz, Biotope
- Lage der Konzentrationsfläche zwischen
Naturschutzgebieten
- Artenschutz insbes. Fledermäuse
- Höhe der Anlagen mit Auswirkungen auf ökologischen
Nahbereich, Tourismus, und Gastronomie
-
Landschaftsbestandteil
„Parkanlage Haus Stapel“
- Nierfeld als Zone zwischen drei Naturschutzgebieten
- Keine Erforderlichkeit der Konzentrationszone
Poppenbeck in Hinblick auf Landes- und Regionalplanung und der substantiellen
Raumgebung
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 9 vom 11.11.2015
Hinweise zu:
-
Höhe der
anvisierten WEAnlagen
- Schall, Infraschall, Schattenschlag
- Begrenzung der Höhe auf 150 m
- Artenschutz: Wespenbussard, Grünspecht
- Wirtschaftlichen Risiken eines Bürgerwindparks
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als
dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend
geprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0;
Enthaltungen: 1.
Ordnungsziffer B 10 vom 12.11.2015
Hinweise auf
-
Beeinträchtigung Landschaftsbild in Natrup
-
Kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsteil
(Denkmal) in Natrup
- Artenschutz:
Uhu, Habicht, Schwarzsprecht
Beschlussvorschlag
Die Anregung, die Zone Natrup nicht
darzustellen, bzw. ihre Darstellung zunächst zurückzustellen, wird nicht
aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.
Ordnungsziffer B 11 vom 11.11.2015
Hinweis auf Höhe der Anlage bei möglicher nicht erlaubten Höhenüberschreitung
und Beeinträchtigung durch Schattenschlag für Hohenholte.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die
Stellungnahme zur Kenntnis, die Anregung, die Höhenbegrenzung der
Windenergieanlagen erneut zu überprüfen, wird nicht aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B12 vom 11.11.2015
Hinweise auf:
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Natrup
-
Zu geringe
Abstände zu Wohnbebauung
-
Auf Befeuerung
der Anlagen nach dem Stand der Technik
- Schlagschatten
-
Infraschall
-
Erschließung
-
Rückbaumodalitäten
-
Gefahr der
Eisbildung an den Rotoren
Beschlussvorschlag
Die Anregungen zum sicheren Betrieb
von WEA beziehen sich auf nachfolgende immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsverfahren und werden deshalb von dem Gemeinderat nicht
aufgegriffen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der Flächenbereich
Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 13 vom 9.11.2015
Hinweis auf wirtschaftliche Verluste und Geräusche durch
WEAnlagen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die
Stellungnahme zur Kenntnis; die Anregung, die Abstände der Zonen zur
Wohnbebauung zu vergrößern, wird nicht aufgegriffen. Der Gemeinderat weist
darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren
ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B14 vom 9.11.2015
Hinweis auf Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/ der
Parklandschaft im Nierfeld.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 15 vom 12.11.2015
Hinweis auf Schattenwurf und Lautstärke der WEAnlagen.
Hinweis auf Verbrauch von Boden für die Erschließung.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen, die Anregung, die Zone Herkentrup nicht darzustellen, wird nicht
aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 16 vom 11.11.2015
Hinweise auf:
-
Landschaftsschutz,
Beeinträchtigung des Charakters der Landschaft
-
Artenschutz:
Uhu, Sperlingskauz, Wespenbussard, Milan, Habicht, Schwarzspecht, Fledermäuse
- Naturschutzgebiet Baumberge, Höhe der Anlagen
-
Schallentwicklung
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen, die Bedenken gegen die Potentialstudie werden zurückgewiesen. Der
Gemeinderat weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 17 vom 12.11.2015
Hinweis auf Nichterforderlichkeit der Potentialzone
Poppenbeck, da zwei Zonen bereits im Regionalplan ausgewiesen sind.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B 18 vom 8.11.2015
Hinweis auf Beeinträchtigung der Arbeitsstätte durch
Schattenwurf und Landschaftsschutz und die angrenzenden Naturschutzgebiete und
die Frage der Erforderlichkeit einer Potentialfläche in Poppenbeck, wenn
bereits zwei weitere bestehen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein. 0; Enthaltungen: 0.
Ordnungsziffer B19 vom 8.11.2015
-
Hinweis auf bereits
zwei bestehende Zonen mit der Frage, ob die Zone in Poppenbeck erforderlich
ist.
-
Hinweis auf
Landschaftsschutz, Artenschutz (Fledermäuse) und die Nähe von
Naturschutzgebieten in Poppenbeck.
-
Hinweis auf Windschall
und -schatten mit Beeinträchtigung der Arbeitsstätte und der Wohnräume.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem
weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über
den Gesamtbeschlussvorschlag:
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zur Kenntnis und beschließt, nach Beratung und unter Berücksichtigung der vorstehenden Einzelempfehlungen, den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die
Verwaltungsvorlage 080/2016 liegt vor.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Albrecht Herrn Dr. Rüdiger Böngeler und Herrn
Daniel Christen von der enveco GmbH.
Herr Christen
stellt den aktuellen Stand zum Abwägungsprozess hinsichtlich der 29. Änderung
des Flächennutzungsplanes anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Diese ist
im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage
5 zum Protokoll eingestellt.
Auf die Frage
der Ausschussmitglieder, ob sich nach dem Wegfall der Potentialzone Poppenbeck
der Abstand der Windkraftanlagen zu Wohngebäuden verändert, verneint Herr
Christen dies.
Der genaue
Abstand zur Bahntrasse werde zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens für die Anlagen geklärt werden und sei für den
Flächennutzungsplan heute nicht maßgebend .
Abstimmungsergebnis: