Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Hierauf wird über alle Ordnungsziffern einzeln beraten und abgestimmt:

 

 

A Träger öffentlicher Belange

 

Ordnungsziffer 24 (neu)

 

Beschlussvorschlag

Der Rat stellt fest, dass die potentielle Windenergiezone Poppenbeck im Rahmen der weiteren Flächennutzungsplanung nicht mehr zu berücksichtigen ist und verfolgt die weitere Planung nunmehr mit den potentiellen Windenergiezonen Herkentrup und Natrup. Der Entwurf zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ und die Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage entsprechend angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

 

Ordnungsziffer 1

Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 5.10.2015.

 

Hinweis auf Beteiligung für das spätere Genehmigungsverfahrens

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zur Kenntnis und verweist auf das Genehmigungsverfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer 5

Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 6.10.2015

Hinweis auf evtl. Antragstellung einer Lichtbildauswertung für das Genehmigungsverfahren.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg auf Antragstellung einer Luftbildauswertung im Genehmigungsverfahren zur Kenntnis und stellt fest, dass er im Genehmigungsverfahren für die Einzelanlagen zu beachten ist.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer 6

Stellungnahme der Amprion GmbH vom 8.10.2015

Hinweis zur Beteiligung im weiteren Verfahren und der Information weiterer Versorgungsunternehmen, falls erforderlich.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Amprion GmbH zur Kenntnis und beachtet die Beteiligung weiterer Unternehmen und die Beteiligung der Amprion GmbH im weiteren Verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer 8

Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, Abfallwirtschaft vom 14.10.2015

Keine Bedenken zu Abfallwirtschaft, abfallanlagenbezogenem Immissionsschutz, Altlasten und Bodenschutz.

Hinweis auf Beteiligung der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) im weiteren Verfahren, da schutzwürdige Böden betroffen sind. Hinweis auf sparsamen Umgang mit Flächenverbrauch.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis der Bezirksregierung Münster auf Beteiligung im weiteren Verfahren zur Kenntnis und nimmt den Hinweis zum sparsamen Umgang mit schutzwürdigen Böden in die Begründung zum Flächennutzungsplan auf.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer 10

Stellungnahme des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) –Archäologie für Westfalen- vom 26.10.2015

Hinweis auf zwingende Erforderlichkeit der frühzeitigen Beteiligung im Genehmigungsverfahren zur Prüfung möglich vorhandener Bodendenkmäler.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat greift die Stellungnahme auf. Die Hinweise zum Umgang mit archäologischen und paläontologischen Funden werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer 11

Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vom 2.11.2015

Hinweis auf Wallhecken und mögliche Ersatzforderung im konkreten Bauverfahren.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Hinweis auf die mögliche Beeinträchtigung von Wallhecken erst im Bauverfahren zu beachten ist.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Über die einzelnen Beschlussvorschläge zur Ordnungsziffer 14 wird in einem Durchgang abgestimmt:

 

 

 

Ordnungsziffer 14

Stellungnahmen des Kreises Coesfeld vom 11.11.2015

 

Aufgabengebiet Immissionsschutz

Hinweis auf knappe Vorsorgeabstände bei einer 200 m hohen Anlage mit einem Rotordurchmesser von ca. 150 m.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und verweist auf die Zuständigkeit für die konkrete Prüfung bei Einzelanlagen durch die Genehmigungsbehörde.

 

 

 

 

 

Aufgabengebiet Untere Landschaftsbehörde(ULB)

Hinweis auf die Lage der Konzentrationszone Natrup im Geltungsbereich des Landschaftsplans Baumberge-Süd ohne Schutzgebietsausweisung.

Hinweis auf mögliches Erfordernis der Artenschutzprüfung II (ASP II).

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Konzentrationszone Natrup nicht im LSG liegt und den Hinweis zum Artenschutz zur Kenntnis.

 

 

 

 

Hinweis auf Lage der Konzentrationszone Herkentrup im Geltungsbereich des Landschaftsplans mit über 50% Flächenanteil im LSG.

Hinweis auf mögliches Erfordernis der ASP II.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat greift die Stellungnahme insofern auf, als dass die Befreiung von dem Bauverbot zu erwarten ist. Die Hinweise zum Artenschutz für die Zone Herkentrup nimmt der Gemeinderat entgegen.

 

 

 

 

Hinweis auf die Lage der Konzentrationszone Poppenbeck innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans Baumberge-Nord mit 100% Flächenanteil im LSG. Laut Regionalplan, STE, kein Vorranggebiet für WEAnlagen. Eine Artenschutzprüfung und eine Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VP) sind lt. ULB erforderlich.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

 

 

 

Aufgabengebiet Bauordnung

 

Poppenbeck

Hinweis zu den Abstandsflächen zu der Stallanlage Richter. Die Rotorbreiten müssen im umgrenzten Gebiet des FNP liegen. Hinweis zum Abstandsgebot auf ein an der Gemeindegrenze zu Billerbeck stehendes Gebäude.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

 

 

 

Natrup/Herkentrup

Hinweis auf den erforderlichen Abstand zum Wohnhaus Drerup.

Hinweis auf Einhaltung des erforderlichen Abstands zu dem Wohnhaus im Westen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme auf und weist darauf hin, dass bauordnungsrechtliche Vorgaben im Genehmigungsverfahren zu klären sind.

 

Abstimmungsergebnis über alle unter Ordnungsziffer 14 aufgeführten Beschlussvorschläge:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer 14a

Stellungnahme des Kreises Coesfeld Aufgabengebiet Bauordnung –Ergänzung- vom 27.11.2015

Hinweis auf Nichtberücksichtigung des Gebäudes Bombeck 37 in Billerbeck bei der Planung der Konzentrationszone Poppenbeck.

Hinweis auf Nichtberücksichtigung des Altenteilers Drerup, Natrup 6, bei der Planung der Konzentrationszone Natrup.

Hinweis auf mögliche Erschließungsbaulasten bei Erschließung der WEAnlagen über Interessentenwege.

Hinweis auf Erschließungsbaulasten für Abstandsflächen und deren Übernahme durch Interessenten oder deren Vertreter.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und stellt fest, dass die Erfordernisse bezüglich der Zone Natrup bereits planerisch umgesetzt wurden. Bezüglich der Erschließungsbaulasten verweist der Rat auf das Genehmigungsverfahren. Bezüglich der Zone Poppenbeck verweist der Rat auf die Nichtweiterverfolgung des Planverfahrens.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer 16

Stellungnahme des Lippeverbandes vom 9.11.2015

Hinweis auf Beachtung der im Eigentum des Lippeverbandes befindlichen Sonderbaufläche Herkentrup mit dort installierter Windenergieanlage, welche nicht in Betrieb ist, wobei aber eine mögliche Wiederinbetriebnahme anvisiert ist. Anstelle der Wiederinbetriebnahme sei auch eine Beteiligung an der Entwicklung der neuen Sonderbaufläche denkbar.

Hinweis auf ein Schreiben vom 29.10.2014, in welchem bereits Interesse an der Realisierung der geplante WEAnlagen bekundet wurde.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer 20

Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH vom 1.12.2015

Keine Bedenken, sofern die Telekommunikationslinien in ihrer jetzigen Lage verbleiben. Hinweis auf Beteiligung der Richtfunk-Trassenauskunft-DTTGmbH.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Stellungnahme aufgegriffen wurde und verweist auf das weitere Verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer 22 und 22a

1. O-Ziffer 22 Stellungnahme des LWL –Denkmalpflege, Landschafts-und Baukultur in Westfalen vom 09.12.2015.

2. O-Ziffer 22a Stellungnahme des LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 06.06.2016 /Eingang 07.06.2016.

Zu 1. Hinweis auf erweiterten Untersuchungsbedarf im Rahmen einer Visualisierung auf FNP-Planungsebene bezüglich der betroffenen Baudenkmäler.

Zu 2. Hinweis auf erfolgte Auswertung der Visualisierung der Windenergieanlagen (WEA). Für die potentiellen Windenergiezonen Natrup, mit dem in der Nähe liegenden Haus Havixbeck und Herkentrup, mit dem nahe gelegenen Stiftsdorf Hohenholte, werden keine Konflikte mit den bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen und denkmalpflegerisch bedeutsamen Objekten und Ortsansichten dargelegt. Hinweis im Bezug zu Stift Tilbeck und der Wertung der beeinträchtigenden Wirkung der WEA aus der Zone Natrup heraus. Hinweis auf erhebliche Beeinträchtigung durch WEA in der geplanten Windenergiezone Poppenbeck. Betroffen sind der Hof Langenhorst 17 in Billerbeck und der Hof Poppenbeck 37 in Havixbeck. Eine abgemilderte Beeinträchtigung wird auch für Schloss und Park des Hauses Stapel gesehen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Vorschlag der Visualisierung aufgegriffen und umgesetzt wurde und für die Zonen Natrup und Herkentrup keine erheblichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Planverfahren vorliegen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

B – Bürger

 

Ordnungsziffer B 1 vom 25.10.2015 (Poppenbeck)

Hinweis auf ein Anschreiben an die Bezirksregierung Münster durch den Anlieger der Potentialzone Poppenbeck mit Datum vom 17.05 2013.

 

Stellungnahme bezüglich der Bedenken zur Konzentrationszone Poppenbeck in Bezug zu:

-      Naturschutzgebiet (NSG)

-      Kiebitzvorkommen

-      Uhuvorkommen

-      Frage der Auswirkung auf den Vogelzug durch die WEAnlagen

-      Schutz der Fledermäuse

-      Abstandsflächen Wohnbebauung

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B 2 vom 9.11.2015(Poppenbeck)

Hinweis auf den Regionalplan, der zwei Windvorrangzonen für Gemeindegebiet Havixbeck feststellt.

Hinweis auf Übererfüllung des Anspruches, der Windenergie substantiell Raum zu geben.

Hinweis auf Landschafts-und Anwohnerschutz für das Gebiet Poppenbeck.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B 3 vom 5.11.2015 (Poppenbeck)

Hinweis auf Landschaftsbild, Erholungsgebiet, Strukturreichtum und Naherholung im Nierfeld und deren Beeinträchtigung durch die Windräder.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B 4 vom 3.11.2015 (Poppenbeck)

Hinweise auf Landschaftsschutz, Naturschutz in den umliegenden Gebieten, Landschaftsbild, Biotopcharakter, Naherholung und Zweifel an der Notwendigkeit des Standorts der WEAnlage in Poppenbeck.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B 5 vom 8.11.2015 (Poppenbeck)

Hinweise auf Rotmilan und Fledermäuse und Bedenken gegen die Errichtung von Windkraftanlagen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B 6 vom 9.11.2015

Hinweise auf:

-      Lage der Konzentrationszone Poppenbeck im LSG

-      Nichtausweisung einer Vorrangfläche für Poppenbeck im Regionalplan

-      Beeinflussung des Natur-und Artenschutzes für Poppenbeck durch große Anlagen auch für außerhalb der Zone liegenden Naturschutzgebiete.

-      Abweichung von den Zielen der Raumordnung wie Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung

-      auf geschützte Fledermausarten

-      ausstehende Ergebnisse der ASP

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B 7 vom 10.11.2015

Hinweis auf Artenschutz. Hinweis auf Wespenbussard und Baumfalke und Abstandsflächen zu WEA im Bereich Hohenholte. Hinweis auf fehlende Quellen der Literatur bezüglich des Artenschutzes und der Abstandsflächen zu WEAnlagen.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B 8 vom 8.11.2015

Hinweise auf:

-      Unvollständigkeit der Planbegründung

-      Landschaftsschutz, Biotope

-      Lage der Konzentrationsfläche zwischen Naturschutzgebieten

-      Artenschutz insbes. Fledermäuse

-      Höhe der Anlagen mit Auswirkungen auf ökologischen Nahbereich, Tourismus, und Gastronomie

-      Landschaftsbestandteil „Parkanlage Haus Stapel“

-      Nierfeld als Zone zwischen drei Naturschutzgebieten

-      Keine Erforderlichkeit der Konzentrationszone Poppenbeck in Hinblick auf Landes- und Regionalplanung und der substantiellen Raumgebung

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer B 9 vom 11.11.2015

Hinweise zu:

-      Höhe der anvisierten WEAnlagen

-      Schall, Infraschall, Schattenschlag

-      Begrenzung der Höhe auf 150 m

-      Artenschutz: Wespenbussard, Grünspecht

-      Wirtschaftlichen Risiken eines Bürgerwindparks

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat greift die eingegebene Stellungnahme insofern auf, als dass die angesprochenen Schutzgüter im Rahmen des Verfahrens tiefergehend geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

Ordnungsziffer B 10 vom 12.11.2015

Hinweise auf

-       Beeinträchtigung Landschaftsbild in Natrup

-       Kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsteil (Denkmal) in Natrup

-       Artenschutz: Uhu, Habicht, Schwarzsprecht

Beschlussvorschlag

Die Anregung, die Zone Natrup nicht darzustellen, bzw. ihre Darstellung zunächst zurückzustellen, wird nicht aufgegriffen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 10; Nein: 0; Enthaltungen: 1.

 

 

Ordnungsziffer B 11 vom 11.11.2015

Hinweis auf Höhe der Anlage bei möglicher nicht erlaubten Höhenüberschreitung und Beeinträchtigung durch Schattenschlag für Hohenholte.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, die Anregung, die Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen erneut zu überprüfen, wird nicht aufgegriffen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B12 vom 11.11.2015

Hinweise auf:

-       Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Natrup

-       Zu geringe Abstände zu Wohnbebauung

-       Auf Befeuerung der Anlagen nach dem Stand der Technik

-       Schlagschatten

-       Infraschall

-       Erschließung

-       Rückbaumodalitäten

-       Gefahr der Eisbildung an den Rotoren

 

Beschlussvorschlag

Die Anregungen zum sicheren Betrieb von WEA beziehen sich auf nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und werden deshalb von dem Gemeinderat nicht aufgegriffen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B 13 vom 9.11.2015

Hinweis auf wirtschaftliche Verluste und Geräusche durch WEAnlagen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; die Anregung, die Abstände der Zonen zur Wohnbebauung zu vergrößern, wird nicht aufgegriffen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B14 vom 9.11.2015

Hinweis auf Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/ der Parklandschaft im Nierfeld.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Ordnungsziffer B 15 vom 12.11.2015

Hinweis auf Schattenwurf und Lautstärke der WEAnlagen. Hinweis auf Verbrauch von Boden für die Erschließung.

 

Beschlussvorschlag

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Anregung, die Zone Herkentrup nicht darzustellen, wird nicht aufgegriffen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer B 16 vom 11.11.2015

Hinweise auf:

-       Landschaftsschutz, Beeinträchtigung des Charakters der Landschaft

-       Artenschutz: Uhu, Sperlingskauz, Wespenbussard, Milan, Habicht, Schwarzspecht, Fledermäuse

-       Naturschutzgebiet Baumberge, Höhe der Anlagen

-       Schallentwicklung

Beschlussvorschlag

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Bedenken gegen die Potentialstudie werden zurückgewiesen. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer B 17 vom 12.11.2015

Hinweis auf Nichterforderlichkeit der Potentialzone Poppenbeck, da zwei Zonen bereits im Regionalplan ausgewiesen sind.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer B 18 vom 8.11.2015

Hinweis auf Beeinträchtigung der Arbeitsstätte durch Schattenwurf und Landschaftsschutz und die angrenzenden Naturschutzgebiete und die Frage der Erforderlichkeit einer Potentialfläche in Poppenbeck, wenn bereits zwei weitere bestehen.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein. 0; Enthaltungen: 0.

 

 

 

Ordnungsziffer B19 vom 8.11.2015

-       Hinweis auf bereits zwei bestehende Zonen mit der Frage, ob die Zone in Poppenbeck erforderlich ist.

-       Hinweis auf Landschaftsschutz, Artenschutz (Fledermäuse) und die Nähe von Naturschutzgebieten in Poppenbeck.

-       Hinweis auf Windschall und -schatten mit Beeinträchtigung der Arbeitsstätte und der Wohnräume.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Flächenbereich Poppenbeck aus dem weiteren Planverfahren ausgeschlossen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11; Nein: 0; Enthaltungen: 0.

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zur Kenntnis und beschließt, nach Beratung und unter Berücksichtigung der vorstehenden Einzelempfehlungen, den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 080/2016 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Albrecht Herrn Dr. Rüdiger Böngeler und Herrn Daniel Christen von der enveco GmbH.

 

 

Herr Christen stellt den aktuellen Stand zum Abwägungsprozess hinsichtlich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Diese ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 5 zum Protokoll eingestellt.

 

Auf die Frage der Ausschussmitglieder, ob sich nach dem Wegfall der Potentialzone Poppenbeck der Abstand der Windkraftanlagen zu Wohngebäuden verändert, verneint Herr Christen dies.

 

Der genaue Abstand zur Bahntrasse werde zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Anlagen geklärt werden und sei für den Flächennutzungsplan heute nicht maßgebend .

 

 


Abstimmungsergebnis: