Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholte“ – nördlicher Planbereich, und zwar im Verfahren  gem. § 13 a BauGB. Ziel der Planung ist die Neubebauung des Grundstückes Gemarkung Havixbeck, Flur 40, Flurstück 79. Im Einzelnen sind nachstehende Änderungen erforderlich:

 

·         Änderung und Erweiterung der bebaubaren Flächen,

·         Änderung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6

·         Festsetzung einer maximalen Traufhöhe je Baufeld

·         Festsetzung einer maximalen Firsthöhe je Baufeld

·         Aufhebung der festgesetzten Stellplatzfläche

                                                                                                             
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 005/2017 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat den als Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Änderungsplan zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholte“ – nördlicher Planbereich für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 005/2017 liegt vor.

 

Herrn Sundorf erscheint die Höhe der angedachten Gebäude im Vergleich zu den umliegenden Häusern als zu hoch. Außerdem empfinden er und Herr Lipper die Zahl der Stellplätze als nicht ausreichend.

 

Frau Böse erläutert, dass der Gestaltungsbeirat in die Planungen miteinbezogen worden sei und die vorgestellte Änderung des Bebauungsplanes aus städtebaulicher Sicht mittrage. Um die breite Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange in die Planungen miteinzubeziehen, sei durch den Beschlussvorschlag der vorliegenden Verwaltungsvorlage die Offenlegung der Planänderung angedacht.

 

Herr Rosenbaum und Herr von Schönfels hingegen sprechen sich dafür aus, dass zunächst die Einverständniserklärungen der direkten Nachbarn eingeholt  werden sollten.

 

Um einem Nachbarn die Möglichkeit zur Wortmeldung zu geben, lässt Ausschussvorsitzender Albrecht über die Öffnung der Sitzung abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig: Ja: 11.

 

Der Anwohner äußert seine Bedenken hinsichtlich der angedachten Planänderung. Als Nachbar erscheint ihm die Höhe der Gebäude zu hoch. Er befürchtet eine zu große Beschattung seines Grundstückes.

 

Hierauf wird die Sitzung geschlossen und über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 005/2017 abgestimmt:

 


Abstimmungsergebnis: