Sitzung: 26.01.2017 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 004/2017
Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, auf der Grundlage der in der Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses am 26.01.2017 vorgestellten Planung für den Ausbau der
Erschließungsstraßen im Baugebiet „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“
durchzuführen.
Die
Verwaltungsvorlage 004/2017 liegt vor.
Zu
diesem Tagesordnungspunkt ist Herr. Dipl.-Ing. Wiemann von der ARGE
(Arbeitsgemeinschaft) Havixbeck eingeladen.
Er stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den
geplanten Endausbau der Erschließungsstraßen des Wohnparks Habichtsbach II vor.
Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 4 zum Protokoll eingestellt.
Herr Wiemann erläutert, dass die vorgelegte
Straßenplanung zum einen in der Art der Oberflächengestaltung die
unterschiedliche Verkehrsintensität auf den jeweiligen Fahrbahnabschnitten
berücksichtige. Zum anderen die Ausführung der Gehwege der jeweiligen
Abschnitte.
So werde die Hauptzufahrtsstraße wegen des zu
erwartenden hohen Verkehrsaufkommens als bituminöse Fahrbahn weitergeführt.
Die übrigen Straßenbereiche sollen wie schon im
Habichtsbach I als gepflasterte Flächen mit verkehrsberuhigtem Charakter als
„Spielstraße“ gestaltet werden. Aus diesem Grund sei in diesen Bereichen dann
das Parken von Fahrzeugen nur in ausgewiesenen Flächen zulässig. Da die
Erfahrung jetzt erkennen lasse, dass aufgrund der angelegten
Grundstückszufahrten in vielen Bereichen zusätzliches Parken in den Straßen
nicht mehr möglich sei, solle insbesondere in dem Bereich der Hauptzufahrt bzw.
in dem Bereich eines als Grünfläche gestalteten Bereiches, an ganz zentraler
Stelle des Baugebietes, das benötigte Parkangebot geschafft werden.
Die Anregungen der Verkehrsbehörde des Kreises
Coesfeld zum Endausbau der Erweiterung des Baugebietes Habichtsbach seien
geprüft und teilweise eingearbeitet worden. Der Kreis Coesfeld werde der
Planung in der vorliegenden Form zustimmen.
Auf Grundlage der Planung können verbindliche
Endaushöhen an die einzelnen Bauherren übermittelt werden.
Vorbehaltlich einer Zustimmung des Gemeinderates solle
die Planung später im Rahmen eines Termins mit den Anliegern besprochen werden.
Wobei es dann im Kern nur noch um die konkrete Festlegung der Pflasterart,
Parkplätze und Baumstandorte gehe.
Nach der Präsentation werden Detailfragen der
Ausschussmitglieder durch Herrn Wiemann und die Verwaltung geklärt.
Ausschussvorsitzender Albrecht bedankt sich bei Herrn
Wiemann und verabschiedet ihn.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 004/2017:
Abstimmungsergebnis: