Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, auf der Grundlage der in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 26.01.2017 vorgestellten Planung für den Ausbau der Erschließungsstraßen im Baugebiet „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ durchzuführen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 004/2017 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr. Dipl.-Ing. Wiemann von der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Havixbeck eingeladen.

 

Er stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den geplanten Endausbau der Erschließungsstraßen des Wohnparks Habichtsbach II vor. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem (nur online) als Anlage 4 zum Protokoll eingestellt.

 

Herr Wiemann erläutert, dass die vorgelegte Straßenplanung zum einen in der Art der Oberflächengestaltung die unterschiedliche Verkehrsintensität auf den jeweiligen Fahrbahnabschnitten berücksichtige. Zum anderen die Ausführung der Gehwege der jeweiligen Abschnitte.

So werde die Hauptzufahrtsstraße wegen des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens als bituminöse Fahrbahn weitergeführt.

 

Die übrigen Straßenbereiche sollen wie schon im Habichtsbach I als gepflasterte Flächen mit verkehrsberuhigtem Charakter als „Spielstraße“ gestaltet werden. Aus diesem Grund sei in diesen Bereichen dann das Parken von Fahrzeugen nur in ausgewiesenen Flächen zulässig. Da die Erfahrung jetzt erkennen lasse, dass aufgrund der angelegten Grundstückszufahrten in vielen Bereichen zusätzliches Parken in den Straßen nicht mehr möglich sei, solle insbesondere in dem Bereich der Hauptzufahrt bzw. in dem Bereich eines als Grünfläche gestalteten Bereiches, an ganz zentraler Stelle des Baugebietes, das benötigte Parkangebot geschafft werden.

 

Die Anregungen der Verkehrsbehörde des Kreises Coesfeld zum Endausbau der Erweiterung des Baugebietes Habichtsbach seien geprüft und teilweise eingearbeitet worden. Der Kreis Coesfeld werde der Planung in der vorliegenden Form zustimmen.

 

Auf Grundlage der Planung können verbindliche Endaushöhen an die einzelnen Bauherren übermittelt werden.

 

Vorbehaltlich einer Zustimmung des Gemeinderates solle die Planung später im Rahmen eines Termins mit den Anliegern besprochen werden. Wobei es dann im Kern nur noch um die konkrete Festlegung der Pflasterart, Parkplätze und Baumstandorte gehe.

 

Nach der Präsentation werden Detailfragen der Ausschussmitglieder durch Herrn Wiemann und die Verwaltung geklärt.

 

Ausschussvorsitzender Albrecht bedankt sich bei Herrn Wiemann und verabschiedet ihn.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 004/2017:

 

 


Abstimmungsergebnis: