Das Protokoll über das Clearinggespräch ist inzwischen an die Gesprächsteilnehmer versandt worden. Im Rahmen des Gespräches war vereinbart worden, dass der Kreis Coesfeld seine Stellungnahme zum Bauverbot in Poppenbeck ausführlich schriftlich begründet. Die Begründung liegt seit 2 Tagen vollständig vor, so dass sie nunmehr als Bestandteil der Flächennutzungsplanunterlagen in das Verfahren Eingang findet.

Es ist beabsichtigt, die Beschlussfassung über die Offenlage der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in der 1. Sitzungsfolge des nächsten Jahres vorzusehen.