Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
Der
Arbeitskreis „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ hat am 3.11.2016 auf der
Grundlage der bis dahin durchgeführten Informationsveranstaltungen bzw.
Befragungen erste Ergebnisse in Form eines Antrages an den Gemeinderat
gerichtet. Die Mitglieder des Arbeitskreises bitten um Berücksichtigung des
Antrages mit den sechs aufgeführten Einzelpunkten in der heutigen Sitzung des
Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport sowie des Rates. Auf Grund
der Kurzfristigkeit des Antrages vor den anstehenden Ausschusssitzungen und der
Ratssitzung am 8.12.2016, ist die Vorlage und Beratung des Antrages für die
erste Sitzungsfolge im neuen Jahr vorgesehen. Dennoch wird schon jetzt zu den
einzelnen Punkten des Antrages, sofern möglich, Stellung genommen. (Der Antrag
des Arbeitskreises befindet sich in der Anlage
2 zu dieser Bekanntmachung)
Zu 1.
Für
die Ermittlung der Bedarfszahlen bezüglich der Versorgung der Eltern und Kinder
mit Plätzen in den Kindertageseinrichtungen ist das Jugendamt des Kreises
Coesfeld zuständig. Neben der grundsätzlichen Planung, unter der
Berücksichtigung der demografischen und der räumlichen Entwicklung in
Havixbeck, finden mindestens zwei Trägergespräche um den Zeitpunkt der
Anmeldungen bzw. Zusagen statt. In enger Abstimmung mit allen Beteiligten wird
dafür Sorge getragen, dass ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, was bisher
auch immer möglich war. Für das Kita-Jahr 2017/2018 hat das Kreisjugendamt
seine vorläufige Bedarfsplanung im Rahmen des 1. Trägergespräches am 3.11.2016
vorgestellt. Dabei wurde als Planungsgrundlage von Überbelegungen der Gruppen
abgesehen. Ob dies so aufrechterhalten werden kann, wird die weitere
Entwicklung zeigen. Nunmehr bleibt abzuwarten, wie sich die tatsächlichen
Anmeldezahlen im Hinblick auf die Prognosezahlen darstellen.
Zu 2.
Bezüglich
der Randzeitenbetreuung führt der Kreis noch in diesem Jahr eine
Elternbefragung im Bereich der Kindertagesstätten durch, um Bedarfe außerhalb
der üblichen Betreuungszeiten zu ermitteln. Bereits zwei Kindertagesstätten im
Kreis testen das Modell der Öffnungszeit von 6:00 bis 20:00 Uhr. Ich gehe davon
aus, dass in der ersten Jahreshälfte 2017 Ergebnisse hierzu an die Kommunen
übermittelt werden.
Frau Volpert-Bertling
weist daraufhin, dass sich die Befragung auch auf die Eltern von Erstklässlern
bezieht.
Dies wird im Protokoll
ergänzt.
Zu 3.
Bereits
in der letzten Sitzung der Steuerungsgruppe der OGS wurde das Thema des
gebundenen Ganztags angesprochen. Die Verwaltung prüft daher gerade die
Voraussetzungen für einen gebundenen oder teilweise gebundenen Ganztag.
Rechtlich betrachtet liegt bei einer solchen Änderung einer Schulformänderung
unter Beachtung der Beteiligungsanforderungen vor, d.h. es ist ein intensiver
Beteiligungsprozess der Eltern und der Politik erforderlich, damit die
möglicherweise eingeschränkten Wahlmöglichkeiten der Eltern im breiten Konsens
begleitet werden. Erwartungsgemäß handelt es sich dabei um einen längeren
Prozess bei Berücksichtigung der vorliegenden Interessen und
Umsetzungsmöglichkeiten.
Zu 4.
1. Unterpunkt:
Eine
Ferien-Betreuung in der Grundschule wird für die in der OGS angemeldeten Kinder
sichergestellt. Die „Tonni Kids“ betreuen ebenso während der Ferienzeiten. Wie
hoch der Ferienbetreuungsbedarf für die noch verbleibenden Grundschulkinder
ist, wird durch Nachfrage bei der OGS und „Tonni-Kids“ ermittelt, da davon auszugehen
ist, dass die Eltern dort anfragen. Auch der Fragebogen für die
Kindertageseinrichtungen beschäftigt sich mit dem Thema Ferienbetreuung, was
teilweise Rückschlüsse für den Primarbereich zulässt. Ein Betreuungsbedarf von
Schulkindern der Sekundarstufe I (5. und 6. Klasse) ist bisher noch nicht an
die Gemeinde herangetragen worden. Die Verwaltung wird hierzu Informationen bei
der Anne-Frank-Gesamtschule einholen.
2. Unterpunkt
Eine
Gewichtung einer 45-Stunden–Betreuung im Rahmen des Kriterienkataloges hat es
bereits gegeben. Der Träger der OGS hat nunmehr den Umfang der Berufstätigkeit
der Eltern in den Focus gestellt.
Zu 5.
Hierzu
liegt den zuständigen Ausschüssen bzw. dem Rat eine Verwaltungsvorlage
(111/2016) zur Entscheidung vor.
Zu 6.
Die
OGS befindet sich in der Trägerschaft eines freien Trägers, dem Caritasverband
für den Kreis Coesfeld e.V. Die Erstellung eines Kriterienkataloges zur
Entscheidung von Aufnahmen bei Überhanganmeldungen liegt in der Zuständigkeit
des Trägers. In der Steuerungsgruppe stellt der Caritasverband diesen Katalog
vor und stellt das Einvernehmen der Schulleitung und der Schulträgerin her.
Eine grundsätzliche Verpflichtung zu einem gemeinsam abgestimmten
Kriterienkatalog gibt es nicht. Laut gemeinsam vereinbarter
Leistungsbeschreibung entscheidet die Steuerungsgruppe an Hand des
Kriterienkataloges dann einvernehmlich über die Aufnahme der Kinder. Die
Verwaltung wird auf den Träger zugehen und um eine im Sinne des Antrages
geäußerte Zusammenarbeit bitten.
Der
Ausschuss wird über den aktuellen Kriterienkatalog informiert.