Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Folgender Vermerk von Frau Schonnebeck liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor:

 

Vermerk

 

Betreff: Schülerbeförderung

 

è in Bezug auf die Verwaltungsvorlage Nr. 090/2011 mit ihren Anlagen

 

1.      Im Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport teilte Herr Dr. Habbel, Schulleiter der Anne-Frank-Gesamtschule, das Ergebnis des Gespräches mit der Bezirksregierung Münster, Herrn Ladleif, mit. In diesem Gespräch wurde deutlich, dass das gewählte Modell mit dem verkürzten Freitag für die Sekundarstufe nicht zulässig ist, da der Ganztag nicht erfüllt ist. Ganztag bedeutet an mindestens 3 Tagen pro Woche Unterricht von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Mit dem Modell 1 ist dieses nicht erfüllt. Es muss ab dem kommenden Schulhalbjahr das Modell 2 oder eine entsprechende Alternative umgesetzt werden. Modell 2 sieht an 3 Tagen pro Woche Unterricht für die Sekundarstufe I bis 15.05 Uhr vor, für die Sekundarstufe II bis 15.50 Uhr.

 

2.      Gemäß Schülerfahrkostenverordnung sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Der Schulträger entscheidet im Rahmen dieser Verordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. In Betracht kommen öffentliche Verkehrsmittel, Schülerspezialverkehr oder Privatfahrzeuge. Da eine Anbindung an den ÖPNV nicht mit allen Nachbarkommunen gegeben ist, wird die Schülerbeförderung durch den Schülerspezialverkehr sichergestellt.

 

Für die Beförderung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, ein Aspekt ist die Dauer des Schulweges pro Schultag. Bei der Sekundarstufe I ist die Beförderung nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg hin und zurück insgesamt mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss, für die Wartezeit gibt es hier keine Regelung. In der Primarstufe beträgt die Schulwegzeit 1 Stunde bzw. 45 Minuten Wartezeit.

 

Gemäß der Rechtsprechung wird in der Sekundarstufe die Wartezeit zu der Fahrtzeit hinzugerechnet und mit dem Verhältnis der Zeiten der Grundschule verglichen.

 

Würde man auf die zusätzlichen Busse an den 3 Nachmittagen verzichten, müssten alle SchülerInnen bis zur Abfahrt um 16.05 Uhr warten, Unterrichtsschluss ist jedoch bereits um 15.05 Uhr.

 

Durch die Lage der Anne-Frank-Gesamtschule zur Schulbushaltestelle an der Baumberg-Sporthalle wurde zwischen der Schulleitung und der Schulverwaltung die Vereinbarung getroffen, dass die Abfahrt der Busse 15 Minuten nach Schulschluss nach Möglichkeit stattfinden sollte. Die SchülerInnen benötigen diese Zeit für Ordnungsdienst und den Fußweg dorthin. Das bedeutet eine Wartezeit von 45 Minuten.

 

3.      Gemäß § 57 Abs. 1 Schulgesetz unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, BEAUFSICHTIGEN und betreuen die LehrerInnen die SchülerInnen in eigener Verantwortung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele (§ 2), der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden und der Konferenzbeschlüsse; sie fördern alle SchülerInnen umfassend. Gemäß Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 Schulgesetz – Aufsicht- erstreckt sich die Aufsichtspflicht der Schule auf die Zeit, in der die SchülerInnen am Unterricht teilnehmen. SchülerInnen, die sich auf dem Schulgrundstück aufhalten, sind während einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts sowie in Pausen und Freistunden zu beaufsichtigen. Für FahrschülerInnen, die sich darüber hinaus auf dem Schulgrundstück aufhalten, soll ein geeigneter Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt werden. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause.

 

Als angemessene Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts ist in der Regel ein Zeitraum von 15 Minuten anzusehen, soweit die örtlichen Gegebenheiten oder schulischen Besonderheiten nicht besondere Regelungen erfordern. Für FahrschülerInnen, die noch früher an der Schule eintreffen oder diese später verlassen müssen, sind als angemessene Zeit 30 Minuten anzusehen.

 

4.      Nach Rücksprache mit Nachbarkommunen, bzw. -schulen, gibt es dort folgende Regelungen:

    1. Gesamtschulen:

                                                               i.      Olfen

Montags bis donnerstags endet der Unterricht für die Sekundarstufe I und II gleich, jedoch hat die Sekundarstufe I 65 Minuten und die Sekundarstufe II nur 20 Minuten Mittagspause, in dieser Zeit wird die erhöhte Stundenzahl für die Sekundarstufe II aufgefangen. Die Sekundarstufe II Schüler essen zwischendurch in ihren Freistunden; sofern diese in die 5., 6. oder 7. Stunde fällt, können sie ebenfalls in der Mensa essen. Freitags endet der Unterricht für die Sekundarstufe I früher als der der Sekundarstufe II. Die Busse fahren nach Unterrichtschluss der Sekundarstufe I, für die Sekundarstufe II wird Kilometergeld für die PKW-Nutzung erstattet bzw. ein extra Bus eingesetzt.

 

                                                             ii.      Nordwalde

Hier gibt es teilweise verkürzte Mittagspausen auf 25 Minuten, um einen Ausgleich zu schaffen.

 

                                                            iii.      Saerbeck

Hier gibt es eine Hofaufsicht für die Wartezeiten.

 

                                                           iv.      Münster

In der Friedensschule gibt es für Wartezeiten (freitags bis zu 2 Stunden) eine Mediothek und verschiedene Freizeitbereiche, manche Schüler kaufen sich ein Fun-Ticket und fahren mit dem ÖPNV nach Hause.

 

    1. Sonstige weiterführende Schulen in Münster (viele Havixbecker Schüler):

                                                               i.      Nach Rücksprache mit der Stadt Münster können nicht alle Schüler unmittelbar nach Unterrichtsschluss mit dem Bus nach Hause fahren, auch hier gibt es unterschiedlich lange Wartezeiten. Die Schüler warten dann im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung auf die Busse. In manchen Schulen gibt es Aufenthaltsräume.

 

5.      Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck:

In der Sekundarstufe I gibt es 459 FahrschülerInnen, ca. 100 SchülerInnen haben durchschnittlich jeweils an einem „kurzen“ Freitag am gemeinsamen Mittagessen in der Mensa teilgenommen.

 

6.      Für die Umsetzung auf das Modell mit 3 langen Tagen werden folgende Vorschläge unterbreitet:

    1. Es werden keine zusätzlichen Busse zu 15.20 Uhr eingerichtet, alle fahren um 16.05 Uhr gemeinsam zurück. Sofern der politische Beschluss gefasst werden sollte, diese doch einzurichten, belaufen sich die Mehrkosten auf mindestens 51.000,- € - 60.000,- € pro Jahr, evtl. steigen die Kosten noch, da die Busse kurz nacheinander abfahren und damit evtl. weitere Busse angeschafft werden müssen.
    2. Die Schule könnte eine Abfrage bezüglich einer verkürzten Mittagspause für Oberstufenschüler durchführen (siehe Olfen), so dass für alle der Unterricht um 15.05 Uhr endet und die Busse um 15.20 Uhr abfahren könnten.
    3. Bei unterschiedlichem Unterrichtsende (Sekundarstufe I um 15.05 Uhr und Sekundarstufe II um 15.50 Uhr) organisiert die Schule die Aufsicht gemäß der Verordnung zu § 57 Abs. 1 Schulgesetz. Hier können der Schulhof, die Spieleräume und sonstigen Räume des Ganztags genutzt werden. Um auch für die restliche Viertelstunde eine Aufsicht zu gewährleisten, könnte eine Abfrage bei den Eltern durchgeführt werden, ob diese ehrenamtlich ebenfalls die Aufsicht übernehmen könnten. Im Bereich der Bibliothek, Mensa, Schülercafé etc. erfolgt dieses bereits jetzt.
    4. Um den Aufenthalt an der Schulbushaltestelle an der Altenberger Str. angenehmer zu gestalten, könnten weitere Bänke und evtl. Bushaltestellenwartehäuschen aufgestellt werden.

 

7.      Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 05.10.2011

 

8.      Rat der Gemeinde Havixbeck am Donnerstag, 13.10.2011

 

9.      FB III

 

 

Herr Dr. Habbel erläutert dem Ausschuss via Powerpoint-Präsentation die aktuelle Situation an der Anne-Frank-Gesamtschule und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Hierbei verweist er auf die in dem oben abgebildeten Vermerk genannten Alternativen. Für ihn kommt nur der Einsatz zusätzlicher Busse in Frage, um auch die Attraktivität der Anne-Frank-Gesamtschule zu sichern. Herr Gromöller bedankt sich bei Herrn Dr. Habbel für den Vortrag. Dieser ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, auch im Hinblick auf die Attraktivität nach Alternativen zu suchen, um ggf. die Zeitspanne zwischen den Abfahrten der Busse zu überbrücken oder zu verringern. Immerhin ist ein zusätzlicher Einsatz von Bussen mit hohen Kosten verbunden und in der momentanen Haushaltslage besonders kritisch zu betrachten. In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister auf die Höhe der bisherigen Ausgaben hin: in 2010 waren es 488.500,- € für alle Schulen, in 2011 sind 532.000,- € veranschlagt (ohne die bereits veranlassten Zusatzfahrten freitags).