Breitbandversorgung

Auf der letzten Arbeitskreissitzung Breitband im Kreis Coesfeld gab Frau Thiesing bekannt, dass die Bewilligung für den im Jahr 2009 gestellten Förderantrag zur Erstellung einer Breitbandkonzeption für den Kreis Coesfeld zwischenzeitlich vorliegt. Damalige Projektbausteine waren die Entwicklung eines technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Kreis Coesfeld zur Breitbandversorgung der Gewerbegebiete sowie die Information und Beratung zentraler Akteure im Kreis Coesfeld zu den Chancen und Möglichkeiten einer hochwertigen Breitbandversorgung und zur Identifikation des Bedarfs. Das Projektvolumen umfasst insgesamt 217.000,- €, von denen bereits ein geringer Betrag für bisher erfolgte Tätigkeiten verausgabt wurde (z.B. Rechtsberatung).

 

Des Weiteren wurde folgendes Vorgehen bei dieser Sitzung beschlossen:

-          Erstellung eines kreisweiten Masterplans zum langfristigen Ausbau des Glasfasernetzes in den Gewerbegebieten im Kreis Coesfeld

-          dabei ggf. Miterschließung von Wohnsiedlungsbereichen, soweit für die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebes nötig

-          Einbeziehung der bereits erstellten Masterpläne

-          hierbei Beratung der kreisangehörigen Kommunen

 

In der nächsten Bürgermeisterkonferenz am 10.10.2011 wird die weitere Vorgehensweise besprochen.

 

Herr Gottheil gibt bekannt:

Finanzbericht zum 30.09.2011 im HFA am 05.10.2011

 

Anzeige- und Genehmigungsverfahren beim Kreis Coesfeld:

Der vom Rat am 14.07.2011 beschlossene Haushalt 2011 wurde zusammen mit der Eröffnungsbilanz sowie den Prüfungsberichten der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH sowie der GPA NRW dem Kreis Coesfeld wegen der geplanten Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zur Genehmigung vorgelegt. Per Verfügung vom 16.09.2011 wurde die Genehmigung für die Haushaltssatzung 2011 sowie für den Stellenplan 2011 durch den Landrat uneingeschränkt erteilt.

Die beschlossene und genehmigte Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt bekannt gemacht. Damit ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde Havixbeck rein formal wieder hergestellt. Der Zustand der vorläufigen Haushaltsführung ist damit also beendet.

 

Im Folgenden möchte ich nun zu den auch vom Finanzvolumen her wesentlichen Haushaltspositionen die aktuelle Entwicklung aufzeigen:

 

Konjunkturpaket II:

Die festgelegten Arbeiten, in 2011 schwerpunktmäßig die Rathaussanierung, sind weitgehend durchgeführt. Die für die Rathaussanierung einschließlich der Errichtung des behindertengerechten Zugangs mit dem behindertengerechten Aufzug ursprünglich geplanten Maßnahmen wurden mit kleineren Abweichungen bei einzelnen Gewerken im geplanten Finanzrahmen durchgeführt.

Nicht zuletzt aufgrund der zunächst nicht vollständig berücksichtigten Brandschutzmaßnahmen (Gesamtvolumen rd. 112.000 €) und wegen einzelner erst bei der Bauausführung bekannt gewordener Umstände ergibt sich eine Überschreitung der bereitgestellten Mittel (1.215.000 €) um rd. 60.000 €.

 

Die Mittel aus dem Konjunkturpaket II wurden fast vollständig abgerufen. Die prüfungstechnische Abwicklung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coesfeld und dem Rechnungsprüfungsausschuss wird im 4. Quartal 2011 erfolgen.

 

Steuern, erhaltene Zuwendungen und zu leistende Umlagen:

Die Entwicklung bei den Grundsteuern A und B, bei der Hundesteuer, bei der Vergnügungssteuer sowie beim Anteil an der Umsatzsteuer erfolgt planmäßig.

 

Gleiches gilt für die Höhe der Schlüsselzuweisungen, der Schul-, Investitions-, Sport- und Feuerschutzpauschale sowie der Kompensationsleistung (Familienleistungsausgleich). Deren Beträge standen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt 2011 zweifelsfrei fest und wurden demzufolge bei der Ansatzplanung entsprechend berücksichtigt.

 

Nachdem das Gewerbesteueraufkommen in 2009 bei rd. 1,7 Mio. € und in 2010 bei knapp 2,6 Mio. € lag, ist im Haushalt 2011 ein Ansatz von 2,3 Mio. € geplant worden. Bisher sind jedoch im laufenden Jahr erst Veranlagungen im Umfang von 2,0 Mio. € erfolgt. Im Vergleich zum Haushaltsansatz ergibt sich damit aus heutiger Sicht eine Verschlechterung in Höhe von 300.000 €. Sofern diese Zahl sich bis zum Jahresende nicht mehr wesentlich verändert, wäre damit jedoch auch eine Verbesserung bei der von der Gemeinde zu zahlenden Gewerbesteuerumlage im Umfang von ca. 30.000 € verbunden.

Eine Prognose für die Entwicklung der Gewerbesteuerzahlen ist jedoch grundsätzlich immer mit Unsicherheiten verbunden. Allein durch Eingang geänderter Steuermessbescheide des Finanzamtes, insbesondere bei endgültiger Bescheiderteilung für Vorjahre, für große Gewerbesteuerzahler können sich die Zahlen noch deutlich verändern.

Im Ergebnis bleibt heute jedoch bereits festzuhalten, dass der Rekordwert aus dem Vorjahr in 2011 nicht erreicht wird, das Ergebnis 2011 jedoch voraussichtlich immer noch deutlich über dem Ergebnis von 2009 liegen dürfte.

 

Die bislang erhaltenen Abschläge auf den gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer geben begründeten Anlass zur Annahme, dass im Vergleich zum Haushaltsansatz 2011 von 4.180.000 € eine Verbesserung in einer Größenordnung von etwa 100.000 bis 150.000 € erreicht werden kann. Eine konkretere Prognose ist allerdings erst nach Erhalt des 3. Abschlags (Ende Oktober 2011) möglich.

 

Die Höhe der in 2011 zu leistenden Kreisumlage und der Krankenhausumlage stand im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Rat bereits fest. Entsprechende Beträge wurden bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt. Abweichungen im Vergleich zur Haushaltsplanung ergeben sich nicht.

 

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen und bilanzielle Abschreibungen:

Die Planung der Ansätze für den Haushalt 2011 erfolgte auf der Grundlage von vorläufigen Eröffnungsbilanzwerten. Da sich im Zuge der Prüfung der Eröffnungsbilanz bei den Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen eine erhebliche Werterhöhung ergeben hat, wird sich die Belastung auf den Haushaltsausgleich aus der Differenz zwischen bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten deutlich reduzieren.

Eine konkrete Größenordnung kann ich Ihnen heute noch nicht mitteilen, weil die Vermögens- und Sonderpostenwerte nach der Feststellung der Eröffnungsbilanz zunächst in der Anlagenbuchhaltung erfasst werden und erst danach entsprechende Berechnungsläufe durchgeführt werden können.

 

Gebührenhaushalte (Entwässerung, Abfall, Friedhof):

Im Vergleich zur Haushaltsplanung ergeben sich keine nennenswerten Abweichungen. Die Entwicklung erfolgt planmäßig.

 

Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz:

Nach der monatlich fortgeschriebenen Fallstatistik haben sich die Fallzahlen gegenüber dem Dezemberwert 2010 nur marginal geändert. Aktuell erhalten 415 Personen in 191 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach SGB II und 78 Personen in 71 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach SGB XII. Nach aktueller EDV-Auswertung haben derzeit 35 Asylbewerber ihren Lebensmittelpunkt in Havixbeck. Da die Ansatzplanung in etwa auch diese Personenzahl berücksichtigte und sich darüber hinaus auch keine atypischen Entwicklungen in den Einzelfällen ergeben haben, liegen die monatlichen Transferleistungen im Rahmen der gebildeten Haushaltsansätze.

 

Freibad:

Nach dem Rekordjahr 2010 mit sehr guten Besucherzahlen wirkt sich der infolge des schlechten Sommerwetters zu verzeichnende Besucherrückgang unter Berücksichtigung der verwaltungsseitig an den Kioskpächter zu zahlenden geringeren Provision in 2011 insgesamt mit einer Verschlechterung in Höhe von 20.000 € aus.

 

Schülerbetreuung:

a) Betreuung bis 13.00 Uhr:

Da derzeit entgegen der ursprünglichen Planung anstelle von 20 nur noch 8 Kinder teilnehmen, ergibt sich eine Verschlechterung von 4.000 €.

 

b) Offene Ganztagsschule:

Hier nehmen im Vergleich zu Planzahl von 85 derzeit tatsächlich 96 Kinder teil. Der finanzielle Eigenanteil der Eltern ist gestiegen, nicht zuletzt aufgrund einer neuen Höchstbeitragsstufe. Unterstellt, der Rat beschließt die verwaltungsseitig vorgeschlagene Weiterleitung von 80% des Erhöhungsbetrages bei der vom Land gezahlten jährlichen Pauschale pro Kind (80% = 92 €) an den Caritasverband, verbleibt insgesamt noch eine Verbesserung beim Produkt im Vergleich zur Ansatzplanung von etwa 10.000 €.

 

Winterdienst:

Folgt der Rat der Empfehlung der Verwaltung zur Optimierung des Winterdienstes, fallen hierfür je nach Wetterlage im kommenden Winter 2011/2012 Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 15.000 € an.

 

Dachabdichtung und –dämmung am Bauhof:

Die Maßnahme wird aus Zeitgründen erst in 2012 durchgeführt (27.000 €).

 

Gestaltungsbeirat:

Die Aufwendungen für den Gestaltungsbeirat (4.000 €) werden nach 2012 verschoben.

 

Kanalsanierungsmaßnahmen:

Im Abwasserbeseitigungskonzept sind jährlich 100.000 € pauschal für regelmäßig wiederkehrende kleinere Maßnahmen geplant. In 2011 ist aus Zeitgründen eine Umsetzung nicht mehr möglich. Eventuell kommt hier im Jahresabschluss 2011 die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung in Betracht.

 

Maßnahmen, für die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 bereits Rückstellungen gebildet wurden:

Folgende Maßnahmen werden erst in 2012 begonnen:

a)      Sanierung des Innenlichthofs der Anne-Frank-Gesamtschule (90.000 €)

b)      Erneuerung von Fliesen in der Mensa der Anne-Frank-Gesamtschule (15.000 €)

c)      Dachsanierung der Friedhofskapelle (100.000 €)

d)      Sanierung der Sanitäranlagen im Haus Wübken (40.000 €, evtl. fallen in 2011 Planungskosten an).

Die vg. Sachverhalte wirken sich nicht direkt auf die Ergebnisrechnung aus. Sie stellen in 2011 lediglich eine Verbesserung der Liquiditätsentwicklung im Vergleich zur Haushaltsplanung dar. Kassenwirksam werden sie voraussichtlich in 2012.

 

Durchführung von Investitionen:

Folgende Investitionen werden erst in 2012 durchgeführt:

a)      Beschaffung der Abdeckplane für das Freibad (53.000 €)

b)      Erneuerung des Blockheizkraftwerks für das Nahwärmezentrum (60.000 €)

c)      Kanalbau, Straßenbau, Regenklärbecken für das Gewerbegebiet Hohenholter Straße III (in 2011 fallen nur Planungskosten an)

d)      Kanalsanierung Poppenbeck (50.000 €)

e)      Beschaffung von technischen Anlagen für den Zivil- und Katastrophenschutz (13.000 €).

Auch durch verschobene Investitionen ergibt sich keine unmittelbare Verbesserung in der Ergebnisrechnung. Lediglich die Liquiditätssituation in 2011 wird nicht weiter verschlechtert. Die Auszahlungen werden voraussichtlich in 2012 kassenwirksam werden.

 

Liquiditätsentwicklung:

Zu Beginn des Jahres 2011 lag der Bestand der liquiden Mittel bei rd. 200.000 €.

 

Nach den Planwerten des Gesamtfinanzhaushalts (Zeile 38 auf Seite 47 im Haushalt 2011) war jedoch der Weg in eine mittelfristige Überziehung der gemeindlichen Girokonten vorgezeichnet. Wenn alle Maßnahmen in 2011 planmäßig durchgeführt und die kalkulierten Ein- und Auszahlungen vollständig kassenwirksam geworden wären, wäre selbst unter Berücksichtigung der Aufnahme des in 2011 veranschlagten investiven Kredits von 460.000 € eine negative Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von rd. 2.821.000 € zu erwarten.

 

Ende September 2011 lag der Negativsaldo der gemeindlichen Girokonten bei rd. 1,3 Mio. €. Berücksichtigt man hierbei, dass diese Entwicklung wegen der späten Genehmigung des Haushalts 2011 im September allein aus pflichtigen, sog. „unabweisbaren“ Zahlungen resultiert, ist diese Entwicklung dramatisch und besorgniserregend.

 

Ein wesentlicher Grund hierfür sind die im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangenen Schlüsselzuweisungen (Rückgang von rd. 4,0 Mio. € auf rd. 2,7 Mio. €), die jetzt auch bei den liquiden Mitteln fehlen.

 

Um wenigstens die Zinsaufwendungen für die Kontoüberziehung möglichst gering zu halten, ist zum 30.09.2011 ein Kredit zur Liquiditätssicherung (sog. Kassenkredit) in Höhe von 1.000.000 € aufgenommen worden.

Angesichts drohender Verschlechterungen für die Haushalte 2012 ff. (Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Höhe der Kreisumlage allgemein und Mehrbelastung) ist es aus heutiger Sicht nicht möglich, diese Kontoüberziehung kurz-, wahrscheinlich nicht einmal mittelfristig auszugleichen. Daher ist mit Blick auf die Sicherung des momentan noch akzeptablen Zinsniveaus eine Laufzeit bzw. Zinsbindung von 3 Jahren vereinbart worden.

 

Ein investiver Kredit ist bislang in 2011 weder aus der Haushaltsermächtigung 2010 noch aus 2011 aufgenommen worden. Angesichts der im letzten Quartal 2011 zu leistenden weiteren Abschlags- bzw. Schlussrechnungsbeträge zum Beispiel für die Baumaßnahme an der Münsterstraße wird auch insoweit in 2011 voraussichtlich noch eine investive Kreditaufnahme erforderlich werden. Dies gilt auch, obwohl entgegen der ursprünglichen Planung für diese Maßnahme in 2011 noch 400.000 € anstelle von zunächst in Aussicht gestellten 65.000 € erwartet werden.

 

 

Schlussfazit:

 

Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Ergebnisrechnung 2011 mit einer Verbesserung im Vergleich zur Ansatzplanung abschließt. Der wesentlichen Verschlechterung bei der Gewerbesteuer stehen eine erwartete Verbesserung beim gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer sowie bei der konkret noch nicht zu beziffernden Differenz zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Darüber hinaus werden diverse aufwandswirksame Ansätze in 2011 nicht mehr ausgeschöpft, sondern in 2012 neu geplant werden, sofern im Jahresabschluss keine Rückstellungen gebildet werden.

Insgesamt gehe ich derzeit von einer Gesamtverbesserung in der Ergebnisrechnung in einer Größenordnung von 100.000 bis 150.000 € im Vergleich zur Ansatzplanung aus.

 

Die Liquiditätsentwicklung ist leider besorgniserregend, weil die aktuelle Überziehung der gemeindlichen Girokonten wesentlich durch Geschäfte der laufenden Verwaltungstätigkeit begründet ist und der Kreditverbindlichkeit kein gemeindliches Vermögen gegenübersteht. Angesichts weiterer Verschlechterungen im GFG 2012 ist der Kurs der Haushaltskonsolidierung unbedingt zu forcieren, um dieser Entwicklung soweit wie möglich entgegenzuwirken.