Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zunächst für das Jahr 2017 und ausschließlich für neue Fälle, bei einem Abfalltonnenwechsel auf Antrag einen Betrag in Höhe von 32, 78 € zu erstatten. Hinsichtlich des Nachweises des bestehenden Bedarfes wird dieser für Windelkinder anerkannt, wenn laut Melderegister mindestens 1 Kind unter 3 Jahren zum Haushalt gehört. Der Nachweis für Erwachsene mit Windelbedarf soll zunächst durch Erklärung des Antragstellers, für wen konkret im Haushalt der Mehrbedarf besteht, geführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig im Herbst 2017 über die Anzahl der Fälle und die Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung zu berichten, damit ggfls. für die Folgejahre diese Entscheidung bestätigt bzw. geändert werden kann.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 111/2016 liegt vor.

Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 22.11.2016 TOP 7

Haupt- und Finanzausschuss vom 30.11.2016 TOP 11

 

 

Seitens der Verwaltung wird Folgendes aufgeführt:

Auf Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses hat sich die Verwaltung bei der Stadt Bergkamen nach der dort geübten Praxis in Verbindung mit einer Windeltonne erkundigt. Hierzu kann folgendes mitgeteilt werden:

 

Die Stadt Bergkamen (genau: EntsorgungsBetriebBergkamen) hat seit dem Jahr 2007 ein System zur bezuschussten Entsorgung von Windeln.

 

„In der Regel stellt der Entsorgungs-Betrieb den nächst größeren Restabfallbehälter zur Verfügung. Das zusätzliche Volumen wird mit einer um 50 % ermäßigten Gebühr berechnet.“

 

Herr Heinemann vom Entsorgungs-Betrieb erklärte auf Anfrage, dass in den 9 Jahren seit der Einführung des Systems

 

  • insgesamt ca. 1.000 Restmülltonnen bezuschusst wurden

 

  • Restmüllgefäße in den Größen 60 , 80, 120 und 240 l vorgehalten werden; bezuschusst wird max. das doppelte Volumen wie bisher

 

  • es werden lediglich Haushalte mit Windelkindern (geforderter Nachweis: Kopie Geburtskurkunde) berücksichtigt; einen Zuschuss für andere Haushalte gibt es nicht

 

 

Zum Vergleich: Die Stadt Bergkamen hat ca. 15.000 Restmüllgefäße im Stadtgebiet, während in Havixbeck ca. 3.500 Gefäße vorgehalten werden.

 

Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass sich die Gemeinde Havixbeck entsprechend ihrem Leitbild als familienfreundliche Kommune darstellt. Aktuell ist der Umfang für Mehrbedarf an Restmüllvolumen aufgrund von Kleinkindern bzw. inkontinenten Erwachsenen lediglich grob zu schätzen. Sollte es zu einer Bezuschussung der Mehrgebühren kommen (wobei m. E. Konsens darüber besteht, dass die Umtauschgebühr beim Antragsteller verbleibt) sollte bei der Umsetzung eine möglichst einfache Handhabung sowohl für die Antragsteller als auch für die Gemeinde im Vordergrund stehen. Darüber hinaus sollte zum Sammeln von Erfahrungen dieses Angebot zunächst nur für das Jahr 2017 gemacht werden (und zwar in Verbindung mit einem tatsächlich stattfindenden Tonnentausch), damit aufgrund der dann gewonnen Erkenntnisse rechtzeitig für das Jahr 2018 die politischen Weichenstellungen erfolgen können. Im Übrigen sollte die Verwaltung im vorgegebenen Rahmen die Möglichkeit erhalten, im Sinne der Regelung Einzelfallentscheidungen zu treffen, da eine Regelung für „alle denkbaren Fälle“ vorab nicht realistisch ist.

 

Auf der Grundlage der bisherigen politischen Beratungen sowie der vorliegenden Verwaltungsvorlage Nr. 111/2016 wird seitens der Verwaltung folgender Beschlussvorschlag gemacht:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zunächst für das Jahr 2017 und ausschließlich für neue Fälle, bei einem Abfalltonnenwechsel auf Antrag der Anschlussnehmer die Hälfte des Gebührenerhöhungsbetrages für das nächst größere Restmüllgefäß zu erstatten. Hinsichtlich des Nachweises des bestehenden Bedarfes wird dieser für Windelkinder anerkannt, wenn laut Melderegister mindestens 1 Kind unter 3 Jahren zum Haushalt gehört. Der Nachweis für Erwachsene mit Windelbedarf soll zunächst durch Erklärung des Antragstellers, für wen konkret im Haushalt der Mehrbedarf besteht, geführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig im Herbst 2017 über die Anzahl der Fälle und die Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung zu berichten, damit ggfls. für die Folgejahre diese Entscheidung bestätigt bzw. geändert werden kann.

 

 

Hierdurch könne ein positives Signal an junge Familien und ältere Bürger gesandt werden.

 

Die SPD-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Verwaltung.

Herr Dr. Höfener von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen weist daraufhin, dass ein Gesamtkonzept über alle vom Arbeitskreis Familie und Beruf gestellten Anträge erarbeitet hätte werden sollen, worüber der Rat dann befinden hätte können.

 

Da in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.11.2016 seitens des Kämmerers Herrn Wilke auf den großen Verwaltungsaufwand hinsichtlich einer Bezuschussung beim Wechsel auf eine nächstgrößere Restmülltonne hingewiesen wurde, schlägt Herr Hense vor, auf Antrag eine pauschale Bezuschussung in Höhe von 20 € zu beschließen. Herr Messing ergänzt, dass auch die Umtauschgebühr durch die Gemeinde übernommen werden sollte. Hierdurch werde die Familienfreundlichkeit der Gemeinde hervorgehoben.

Frau Böse führt aus, dass der Zuschussbetrag pauschal somit 32, 78 € betragen werde, und zwar 20 € zuzüglich 12,78 € als Erstattung der aktuellen Umtauschgebühr.

 

Herr Gromöller weist daraufhin, dass die Gemeinde Havixbeck durch ihre zahlreichen Angebote – wie die gute Kinderbetreuung, Schulen und Sportanlagen – bereits ihre Familienfreundlichkeit unter Beweis stelle. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage, rät er von einer Einführung der Windeltonne ab.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis: