Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den mit einem Pflanzgebot verbliebenen entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes festgesetzten Pflanzstreifen vollständig aufzuheben und statt der vorgeschriebenen Heckenbepflanzung die Grundstücksgrenze zum Grundstück Michaelstraße 44 mit einem Stabgitterzaun mit innenliegendem Sichtschutzgeflecht  in einer Mindesthöhe von 1,90 m zu versehen. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden daher um folgenden Satz ergänzt:

 

„Zwischen den Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2022 und 2023 und dem Flurstück 322 ist eine Einfriedung mit einem Stabgitterzaun mit einer immergrünen Rankbepflanzung in einer Mindesthöhe von 1,90 m zu errichten.“

 

Der Änderungsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage Nr. 109/2016 als Anlage 4 beigefügt. 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 109/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 17.11.2016 TOP 8

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 17.11.2016 abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: